Die 2010 letztmals revidierten Planungsinstrumente der Gemeinde Hausen – der Bauzonenplan, die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), der Kulturlandplan und der Spezialplan Hochwasserschutz – sind in einem umfassenden Bearbeitungsprozess den neuen Gegebenheiten angepasst worden und haben kürzlich die kantonale Vorprüfung bestanden. Seit letztem Montag liegen die Planungsunterlagen zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme auf. Im November entscheidet die Gemeindeversammlung darüber.
An einer von Gemeindeammann Andreas Arrigoni geleiteten Informationsveranstaltung stellte der vor einem Jahr komplett erneuerte Gemeinderat das revidierte Planungswerk siebzig Personen vor. Damit holte er nach, was schon die abgetretene Behörde im Dezember 2021 zum Auftakt des Mitwirkungsverfahrens für die Bevölkerung vorhatte, aber wegen des Corona-bedingten Versammlungsverbots abblasen musste. Trotz der deswegen eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeit wurden 27 Eingaben mit über hundert Anträgen gemacht. Sie bewirkten noch einige Anpassungen an den Planungsentwürfen.
Verdichtetes Bauen
Der neue Bauressortchef Kurt Schneider und Bauverwalter Andreas Schmucki machten deutlich, dass die BNO-Revision für die Entwicklung der Gemeinde und das künftige Ortsbild wegweisend und für das Grundeigentum einschneidend ist. Eine verdichtete Bauweise soll die Siedlungsentwicklung nach innen fördern und den Verbrauch von neuem Bauland reduzieren. Der kantonale Richtplan zählt Hausen zum «urbanen Entwicklungsraum», in dem für überbaute Wohn- und Mischzonen mit 70 Einwohnern/ha gerechnet wird. Hausen verfügt aktuell über eine Dichte von 55 Einwohnern/ha.
Die angestrebte Innenentwicklung geschieht durch Aufzonungen in praktisch allen Quartieren. Aber die Ausnützungsziffern (AZ) werden zum Teil etwas weniger erhöht als ursprünglich vorgesehen. In der Vernehmlassung gab es Bedenken wegen der Veränderung des Charakters der Einfamilienhausquartiere Soorematt, Mülacher und Münzental. Anstelle von Geschosszahlen treten zulässige Gebäudehöhen. Die Geschossflächen werden nicht mehr unterschiedlich nach Voll-, Unter-, Dach- und Attikageschossen angerechnet. Wieder eingeführt wird der grosse Grenzabstand von sechs Metern.
Neben den Wohnzonen Wa (bisher W2) und Wb (bisher W3) wird eine neue Wohnzone Wc mit erhöhten Verdichtungsmöglichkeiten geschaffen. Das betrifft ältere Wohnüberbauungen mit Erneuerungs- oder Ausbaupotenzial im Unterdorf, im Stück und an der Birkenstrasse/Soorematt. Die bisherige Arbeitszone am Baschnagel-Kreisel bis zum Geschäftshaus Euromaster wird zur gemischten Wohn- und Arbeitszone (WAb) erklärt und mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt, um den Dorfeingang Nord zu akzentuieren. Ein Gestaltungsplan zur Qualitätssicherung ist auch im Flächendreieck Tannhübelstrasse-Cholerweg in Hausen West erforderlich.
Anreize für gute Lösungen
Die qualitative Verdichtung wird mit Anreizen gefördert. So lässt sich die Ausnützungsziffer durch Gestaltungspläne und Arealüberbauungen erhöhen. Beschriebe bezeichnen Merkmale und Charakter in acht Quartieren. Sie sollen bei der Planung und Beurteilung ortsbaulicher Aspekte insbesondere für grössere Bauvorhaben, Arealüberbauungen und Gestaltungspläne behilflich sein. Die neue BNO trägt den Intensionen des Raumplanungsgesetzes, des kantonalen Baugesetzes und verschiedener Spezialgesetze Rechnung. Mit der Verdichtung bekommt die Qualität der Bauten eine höhere Bedeutung. Der Gestaltungsspielraum wird grösser, der behördliche Ermessensspielraum ebenfalls. Die Regelungsdichte wächst. Ein kleines Beispiel: Auf Hausparzellen wird das Fällen von Bäumen ab 80 cm Stammumfang bewilligungspflichtig.
Die neue Bauzone «Strukturerhaltung» dient der Bewahrung und qualitätsvollen Ergänzung des Ortsteils Tannhübel. Die übrig gebliebenen Gebäude des ehemaligen Weilers am südwestlichen Dorfeingang stellen noch ein Stück «Alt Hausen» dar. Sie sind gewissermassen ein Versatzstück für den Dorfkern an der Holzgasse mit ehemaligen typischen Hochstudhäu-sern, deren Schutz die Gemeindeversammlung seinerzeit ablehnte und die grösstenteils verschwunden sind. Kommunale Denkmalschutzobjekte werden nicht mehr namentlich benannt, ihre Substanzerhaltung soll aber von Fall zu Fall geprüft werden.
Mit einem neuen BNO-Paragrafen wollte der frühere Gemeinderat nicht nur das Reklamewesen regeln, sondern auch das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten untersagen. Im Mitwirkungsverfahren wurde dies als Beeinträchtigung der demokratischen Meinungsbildung und Geringschätzung der politischen Tätigkeit von Personen und Institutionen kritisiert. Der neue Gemeinderat strich die Bestimmung ersatzlos. Nun hat die Bevölkerung bis zum 11. April die Möglichkeit, neue Einwendungen gegen die revidierten Bauvorschriften zu machen. Fürs Erste schaffte der Informationsabend Transparenz.
Einblick in Verkehrsplanung
Zu Beginn der Info-Veranstaltung kam der Gemeinderat nochmals auf die Verlegung der Bushaltestelle Knecht an der Hauptstrasse im Unterdorf zurück, von der die Gemeindeversammlung im November nichts wissen wollte. Man war sich damals nicht bewusst, wie stark das Vorhaben mit dem im Aufbau begriffenen Verkehrsmanagementkonzept Brugg-Windisch-Hausen verbunden ist. Den Zusammenhang erläuterten nun der Verkehrsplaner André Leibacher und Gemeinderat Lukas Bucher.
Mit Lenkungsmassnahmen, Dosierungsanlagen und Busschleusen auf den Hauptachsen Zurzacher-, Zürcher- und Hauserstrasse sowie dem A3-Autobahnzubringer wird versucht, Staus im Zentrum zu verhindern und damit nicht zuletzt den öffentlichen Busverkehr zu fördern. Eine Dosierstelle mit Busbevorzugung aus Richtung Hausen ist am Kreisel Baschnagel geplant.
Damit die Busse nicht von vorausfahrenden Fahrzeugen an der Einfahrt in den Kreisel blockiert werden, soll die Bushaltestelle Knecht etwas näher zum Kreisel hin und auf die Fahrbahn verlegt werden. Dadurch muss der übrige Verkehr quasi hinter dem Bus anhalten. Dies scheint für den Veloverkehr noch nicht die beste Lösung zu sein. Auch für den neuen Bushalteort, etwas weiter vom Wohnquartier Soorematt entfernt, hält sich die Begeisterung in Grenzen.