Am vergangenen Donnerstag, 20. April, wurde nachmittags in Thalheim ein gerissenes Schaf entdeckt, wie das Generalsekretariat des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) in einer Medieninformation mitteilt. Die genaue Todesursache des Schafs ist nicht mehr zu klären, da der Kadaver «komplett genutzt» war. Die grosse Menge an gefressenem Fleisch lasse jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Wolf als Verursacher schliessen, so die Meldung. Um diese Einschätzung zu bestätigen, wurden DNA-Proben sichergestellt. Die Analyse derselben nimmt nun einige Wochen in Anspruch.
Keine Gefahr für den Menschen
Für die Bevölkerung bestehe keine Gefahr, und in Thalheim liege kein weiterer Fall vor, wie Reto Fischer, Fachspezialist bei der Sektion Jagd und Fischerei des Kantons, auf Anfrage des «General-Anzeigers» bestätigt. «Falls es ein Wolf war, handelt es sich am ehesten um ein jüngeres, vielleicht ein- bis zweijähriges Einzeltier, das bereits weitergezogen ist», so Fischer. «In der Umgebung halten sich keine Rudel auf.»
Reto Fischer war zusammen mit einem Rissexperten vor Ort, nachdem der Schaden gemeldet worden war. Der Experte und der Fachspezialist analysierten die Situation und nahmen DNA-Proben, die in einem vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) bezeichneten Labor genetisch analysiert und in einer Datenbank gespeichert werden. Die Auswertung derselben kann auch Aufschluss über die Herkunft des Wolfs geben. «Die bisher in der Schweiz genetisch nachgewiesenen Wölfe wiesen dieselbe DNA wie die der italienischen Wolfspopulation auf», erklärt Reto Fischer.
Ermittlung und Entschädigung
Seit 1995 wandern regelmässig Wölfe aus den italienisch-französischen Alpen in die Schweiz. Die zuständigen italienischen, französischen und schweizerischen Behörden hatten 2006 eine Vereinbarung getroffen, nach der die Wölfe unter Wahrung der internationalen und nationalen Gesetzgebung im westlichen Alpenraum sowie im Bogen zwischen Nizza und Wien als gemeinsame Population zu behandeln sind, wie dem «Konzept Wolf Schweiz» vom Bafu zu entnehmen ist. Die Vereinbarung hat eine einheitliche Vollzugspraxis zum Ziel. Sie hält gleichermassen die Verhütung von Schäden an Nutztieren und die Förderung entsprechender Schutzmassnahmen sowie die ausreichende Information der Öffentlichkeit über die Lebensweise des Wolfs fest.
Schäden an Nutztieren durch wildlebende Tiere wie Wolf, Luchs oder Bär werden von Bund und Kanton gemeinsam entschädigt. Eine Entschädigung erfolgt nach der Bestätigung des Risses durch eine Fachperson beim BVU. Der Wolf ist durch das eidgenössische Jagdgesetz als einheimische Tierart geschützt und nicht jagdbar.