Aufregung im Gerichtssaal

Letzten Montag kam es vor dem Bezirksgericht Baden zu einem bizarren Prozess. Noch steht das erstinstanzliche Urteil aus.
Im Bezirksgericht Baden sorgten die Ereignisse einer Mainacht für Wirbel. (Bild: sim)

Am 8. Mai fand vor dem Bezirks­gericht Baden eine erstinstanzliche Gerichtsverhandlung statt, die von mehreren lautstarken Auseinandersetzungen des Angeklagten mit dem Gerichtspräsidenten Patrick Jegge geprägt war. Der Angeklagte wurde nach wiederholter Aufforderung, sich an die Verfahrensordnung zu halten – was er freilich unterliess –, mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken belegt und nach erneuter Störung des Verfahrens letztlich aus dem Saal ge­wiesen.

Unterschiedliche Versionen
Gegenstand der Verhandlung waren die Ereignisse einer Mainacht vor fast genau einem Jahr. Was sich exakt in der fraglichen Nacht ereignete, wurde auch anlässlich der Verhandlung am letzten Montag nicht restlos geklärt. Die Aussagen des Klägers und des Angeklagten widersprechen sich in zen­tralen Punkten, und der einzige vorgeladene Zeuge des Vorfalls konnte zu entscheidenden Einzelheiten keine Aussage machen.

Laut Anklageschrift soll der Beschuldigte in der fraglichen Nacht ein Auto zum Anhalten gezwungen haben, indem er vor dem beschleunigenden Auto des Klägers auf die Strasse lief. Im anschliessenden Streit soll der Angeklagte den Fahrer wiederholt beleidigt haben, bevor er schliesslich mit seiner metallenen Taschenlampe auf eine Scheibe des Fahrzeugs eingeschlagen haben soll, wodurch ein Schaden in Höhe von 643.50 Franken entstanden sei. Auslöser des Vorfalls war nach Angaben des Beschuldigten ein Vorfall von nächtlicher Ruhestörung durch ein Auto gewesen. Anscheinend nicht der erste Vorfall dieser Art in der Umgebung des Nachtclubs, vor dem sich die Szene abspielte. Diese Ruhestörung hatte sowohl den Angeklagten als auch den Zeugen des Vorfalls gemäss eigener Aussagen dazu veranlasst, sich zu dem Nachtclub zu begeben.

Die Staatsanwaltschaft, die sich am Montag an der Verhandlung nicht vertreten liess, forderte für den Angeklagten wegen Nötigung, Beschimpfung und Sachbeschädigung eine Geldstraffe von 80 Tagessätzen zu 190 Franken, die Übernahme der Gerichtskosten von 1540 Franken und eine Busse von 600 Franken.

Störungen bis zum Rausschmiss
Die Verhandlung unter der Leitung von Gerichtspräsident Patrick Jegge begann kurz nach halb neun Uhr morgens. Der Angeklagte, der in Begleitung von über einem Dutzend Zuschauerinnen und Zuschauern beim Bezirksgericht auftauchte, vertrat sich im Prozess selbst. Bereits nach kurzer Zeit kam es jedoch zu ersten Unstimmigkeiten zwischen dem Gerichtspräsidenten und dem Angeklagten, als dieser sich wiederholt mit Zwischenrufen in die Verhandlung einbrachte. Der Beschuldigte warf dem Gerichtspräsidenten vor, den Privatkläger suggestiv zu befragen und nicht auf die zahlreichen Ruhestörungen einzugehen, die dem Vorfall in der fraglichen Nacht vorausgegangen seien.

Der Gerichtspräsident wies ihn in der Folge ein ums andere Mal zurecht und darauf hin, dass die Ereignisse vorausgegangener Nächte nicht Gegenstand der Verhandlung seien. Doch auch im weiteren Verlauf der Verhandlung kam es zu Zwischenrufen seitens des Angeklagten und zu lautstarken Auseinandersetzungen zwischen ihm und dem Gerichtspräsidenten.

Routinierte Gegenseite
Schliesslich wurde der Angeklagte mit einer Ordnungsbusse belegt und ein letztes Mal ermahnt, sich an die Verfahrensordnung zu halten. Dennoch konnte er nicht an sich halten und wurde nach erneuten Störungen schliesslich vom Gerichtspräsidenten des Saals verwiesen. Danach wurde die Verhandlung fortgesetzt. Der Anwalt des Privatklägers trug routiniert sein Plädoyer vor, und Gerichtspräsident Jegge kündigte an, das Urteil in den nächsten Tagen schriftlich zu eröffnen. Da sich die Zustellung des Urteils verzögerte, sind dazu derzeit keine weiteren Details bekannt. Noch im Gerichtssaal kündigte der Beklagte an, das Urteil ohnehin weiterziehen zu wollen.