Brugg erhält Finanzausgleich

Die Stadt Brugg leistete jahrelang Beiträge für den Finanzausgleich. 2024 wird sie erstmals zu einer Bezugsgemeinde.
Brugg wechselt beim Finanzausgleich von der Geber- auf die Nehmerseite. (Bild: hpw)

Das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres hat rechtzeitig die neuen Zahlen zum Finanzausgleich 2024 errechnet und veröffentlicht, damit sie die Gemeinden in die Budgets für das kommende Jahr aufnehmen können. Demnach erhalten 13 Gemeinden im Bezirk Brugg insgesamt 5,36 Millionen Franken Unterstützung aus dem Finanzausgleich, während sieben Gemeinden Beiträge von total 1,75 Millionen Franken in den Fonds einzuzahlen haben (siehe Tabellen).

Nagt Brugg «am Hungertuch»?
Brugg und Veltheim werden neu von Finanzausgleichszahler- zu -bezügergemeinden. Umgekehrt wird Hausen wieder von einer Bezugs- zu einer Bezahlgemeinde. Das Beispiel Brugg springt ins Auge. Denn die Stadt entrichtete jahrelang die höchsten Beiträge aus dem Bezirk Brugg in den Finanzausgleich, 2021 waren es zum Beispiel noch 1,1 Millionen Franken. Stattdessen werden ihr nächstes Jahr 6000 Franken ausbezahlt.

Dieser Zuschuss fällt im städtischen 44-Millionen-Franken-Haushalt überhaupt nicht ins Gewicht; frappant ist hingegen der Wechsel von der Geber- auf die Nehmerseite. Und er ist erklärungsbedürftig, zumal weder der Steuerfuss von 97 Prozent noch das in der Bilanz ausgewiesene Millionenvermögen darauf hindeuten, dass die Stadt «am Hungertuch nagt», selbst wenn sie im Budget 2023 ein negatives Betriebsergebnis von 8,6 Millionen Franken ausweist. Die Erklärung liegt im Meccano des Finanzausgleichs.

Finanzausgleichsberechnung
Der Finanzausgleich errechnet sich aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich. Die Finanzkraft und die Lasten der Gemeinden werden einzeln ermittelt und an den kantonalen Durchschnittswerten gemessen. Der daraus resultierende Betrag zeigt die über- oder die unterdurchschnittliche Finanzkraft der Gemeinde an und bildet eines der Berechnungsmittel für den Finanzausgleich. Das andere Element sind die Lasten. Hier wird ermittelt, ob die Sozial- und die Bildungsausgaben der Gemeinde über oder unter dem kantonalen Mittel liegen. 

Am Schluss werden die unter- oder überdurchschnittlichen Sozial- und Bildungsbeträge mit dem unter- beziehungsweise überdurchschnittlichen Finanzkraftbetrag verrechnet. Bleibt ein Ertragsplus übrig, muss die Gemeinde diese Summe an den Finanzausgleich abführen, ergibt sich aber ein Minus, bekommt die Gemeinde die Differenz als Finanzausgleichsbeitrag ausbezahlt.

Der Steuerfuss einer Gemeinde spielt heute im Gegensatz zu früheren Finanzausgleichsmechanismen keine direkte Rolle mehr. Das bestätigt beispielsweise ein Vergleich zwischen den Nachbargemeinden Remigen und Riniken. Remigen mit einem Steuerfuss von 98 Prozent bekommt 313 000 Franken Finanzausgleich, Riniken mit dem zweithöchsten Steuersatz im Bezirk Brugg von 119 Prozent aber nur 140 000 Franken. In Remigen fällt unter anderem der höhere Soziallastenausgleich ins Gewicht.

Soziallasten drücken durch
Um nochmals auf den Fall Brugg zurückzukommen: Es ist der Soziallastenausgleich, der den Ausschlag gibt, dass die Stadt Finanzausgleichsbezügerin wird. Während sie beim Steuerkraftausgleich (+670 000 Franken) und beim Bildungslastenausgleich (+262 000 Franken) positive Werte ausweist, liegt sie beim Soziallastenausgleich stark im Minus (–938 000 Franken). Windisch hingegen liegt beim Soziallastenausgleich nur 42 000 Franken im Minus, dafür ist die Steuerkraft (mit –985 500 Franken) stark unterdurchschnittlich. Deshalb bezieht die Gemeinde nächstes Jahr die respektable Summe von 1,03 Millionen Franken Finanzausgleich.

Den höchsten Finanzausgleichs-beitrag von 1,97 Millionen Franken erhält abermals die Gemeinde Birr. Darin ist ein zusätzlicher Mindestausstattungsbeitrag von 496 692 Franken enthalten, weil die Gemeinde trotz den ordentlichen Ausgleichszahlungen die minimale Ressourcenstärke (84 Prozent des kantonalen Mittelwerts) nicht erreicht. Von einem anderen Sonderzuschlag, dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich, profitieren Thalheim (483 000 Franken), Remigen (288 000 Franken), Rüfenach (68 400 Franken) und Villigen (56 000 Franken). Damit werden beispielsweise Infrastrukturlasten im ausgedehnten Gemeindegebiet ausgeglichen.

Bei den sieben Gemeinden, die nächstes Jahr Beiträge in den Finanzausgleich einzahlen, stehen nach wie vor Lupfig (598 000 Franken), Auenstein (554 000 Franken) und Habsburg (271 000 Franken) an der Spitze. Wesentlich erhöhen wird sich der Beitrag von Birrhard, während sich die Beiträge von Schinznach und Villigen verkleinern.