Die Brunnen als Stadtbadi

In den kommenden Tagen kann man sich auch mitten in der Stadt abkühlen. Hält man gewisse Regeln ein, darf man in den Brugger Brunnen baden.
An heissen Tagen beliebt: Schwimmen im Hofstattbrunnen. (Bild: cd)

An heissen Tagen sorgen in den Städten nicht nur Flüsse, Seen und Badeanstalten für Erfrischung, sondern auch in zahlreichen Brunnen wird munter geplanscht. In der Prophetenstadt besonders beliebt ist aufgrund seiner Tiefe der Hofstattbrunnen. Ausserdem zählen der Rathausbrunnen und der Brunnen am Spitalrain zu den gut besuchten Badestätten. Was in Baden längst Tradition hat, sorgt in Brugg immer wieder für heftige Diskussionen am Brunnenrand. Gerade Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich durch die muntere Badelust des Öfteren gestört – und konfrontieren die Badefreudigen mit unterschiedlichen Regelungen. Doch was gilt wirklich?

Eine Nachfrage bei der Stadt gibt Aufschluss. «Das Baden in den öffentlichen Brunnen der Stadt Brugg ist erlaubt», sagt Doris Rütimann von der Stadtkanzlei. «Es bestehen keine nationalen, kantonalen oder kommunalen Regelungen, die es untersagen.» Da die Bade- und Aufenthaltszeiten im Wasser nicht geregelt seien, gelte es, einzig das Polizeireglement der Stadt Brugg zu beachten. Dieses äussert sich in allgemeiner Form zum Verhalten in der Öffentlichkeit. «Beim Baden in Brunnen gilt es vor allem, die Nachtruhe zu wahren», so Rütimann. Diese dauert von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens. «In dieser Zeit ist also kein Reinspringen, kein lautes Plantschen, kein Musikhören oder Ähnliches erlaubt.»

2,10 Meter Tiefe in der Hofstatt
Die Brugger Brunnen werden vom Team des Werkhofs betreut, regelmässig geprüft und je nach Grad der Verschmutzung alle drei bis vier Wochen gereinigt. «Selbstverständlich gilt: Sie dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden», erklärt Doris Rütimann. Weiter sei die öffentliche Sittlichkeit zu wahren und auf ungebührliches Verhalten zu verzichten, betont sie. Ansonsten verweist sie auf die sechs grundlegenden Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG), die sich an alle Personen richten, die sich am, im und auf dem Wasser aufhalten, und für das richtige Verhalten sensibilisieren. «Allgemein zu beachten ist, dass das Baden in Brunnen auf eigene Verantwortung geschieht und insbesondere Kinder stets beaufsichtigt werden müssen», ruft Rütimann in Erinnerung. Zudem sei zu bedenken, dass einige Brunnen – wie beispielsweise der Hofstattbrunnen mit 2,10 Metern – eine stattliche Tiefe aufwiesen.

Trotz kleiner Konflikte läuft das Brunnenbaden in Brugg insgesamt gesittet ab. Bei der Regionalpolizei wurden in den letzten Jahren jedenfalls keine Unfälle oder sonstige Vorkommnisse registriert. Wer die geltenden Regelungen einhält, darf sich also in den kommenden Hitzetagen unbeschwert abkühlen und der Kultur des Brunnenbadens frönen. Und wer mag, kann sein Badeselfie auf dem Instagram-Kanal «Pflotschnass – Ab in Brunne!» posten, das die begeisterte Brunnenbaderin Anina Riniker aus Baden vor einem Jahr ins Leben gerufen hat.

Lädt an heissen Tagen zum Bad: Brunnen am Spitalrain Brugg. (Bild: aru)