Ab dem 1. Oktober ist Obersiggenthal zweigeteilt – zumindest wenn es um die Regeln des Parkierens auf öffentlichem Grund geht. Dann tritt das neue Parkierungsreglement in Kraft, ergänzt durch die entsprechende Gebührenverordnung. Es sieht eine Aufteilung der Gemeinden in zwei Zonen vor. «Obersiggenthal hatte bisher eines der ältesten Reglemente in der Region, wenn es um das Parkieren auf dem öffentlichen Grund geht», erläutert Bettina Lutz Güttler, Gemeindeammann von Obersiggenthal. «Wir haben zudem feststellen müssen, dass viele Pendler die öffentlichen Parkplätze nutzen, um dort ihr Auto abzustellen, und dann weiter mit dem öffentlichen Verkehr nach Baden fahren. Dafür sind diese aber nicht da», ergänzt sie. Denn: Grundsätzlich sind die Parkplätze für Menschen, die Berührungspunkte mit der Gemeinde haben, dort arbeiten, wohnen oder einkaufen.
Im Zentrum wird es teurer
Die neu vorgesehenen Parkraumzonen I und II widerspiegeln denn auch die Tatsache, dass manche Gebiete ausserordentlich stark beansprucht werden, weshalb für deren Nutzung höhere Gebühren geschuldet sind als für die übrigen öffentlichen Flächen der Gemeinde. So gilt für die Parkraumzone I (das eigentliche Zentrum der Gemeinde) eine tägliche Gebührenpflicht während 24 Stunden. Vorzugsweise sollen sich die Personen hier nur kurzzeitig aufhalten und ihr Auto auf gebührenpflichtigen Parkplätzen abstellen können. Für eine Gruppe von Nutzern können Tages-, Monats- und Jahreskarten erworben werden. In der Parkraumzone I gelten diese zum einen für Personen, die bei einer Adresse in dieser Zone während des entsprechenden Zeitraums der Parkkarte eine Arbeits- oder Dienstleistung erbringen (Service, Handwerker, Gesundheitspersonal), zum anderen gelten sie für Angehörige der Schule und für Gemeindeangestellte.
Andere Nutzergruppen können für diese Zone keine Parkkarten kaufen. Sie bedienen die Parkuhren, wobei die Parkdauer einen erheblichen Einfluss auf die Kosten hat.
Parkuhren mit Gebühr
Ab der ersten Minute ist eine Gebühr zu entrichten, vier Stunden Parkzeit in der Parkraumzone I kosten 10.50 Franken, jede weitere Stunde 2.50 Franken. Beim Gemeindehaus ist die erste halbe Stunde gratis. Anders ist die Lage in der sogenannten Parkraumzone II, in den Quartieren von Nussbaumen, in Rieden und Kirchdorf. Dort kann während vier Stunden kostenfrei parkiert werden, anschliessend muss eine Parkkarte gelöst werden. Die Autos dürfen nur noch auf den markierten Parkfeldern abgestellt werden. Der Kreis der Berechtigten ist grösser: Beispielsweise können auch in Obersiggenthal angemeldete Anwohnende sowie Betriebe mit Sitz in der Gemeinde eine solche Karte erwerben. Auf den öffentlichen Parkierungsanlagen gelten die signalisierten Regeln, und die Parkuhren müssen bedient werden.
Die öffentlichen Parkfelder beim Landgasthaus zum Hirschen, beim Friedhof sowie beim Restaurant 3 Sternen können für vier Stunden kostenlos genutzt werden, danach sind sie grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gasthäuser verfügen jedoch über kostenlose Parkkarten für ihre Gäste. Besondere Regeln gelten ausserdem für einige Parkplätze beim Schwimmbad, die als Park-and-ride-Parkplätze für Pendler und Pendlerinnen angedacht sind: Dort stehen – neben den normalen – zehn Parkplätze zur Verfügung, die mit einer entsprechenden Tageskarte zu 8 Franken werktags von 6 bis 20 Uhr benutzt werden können.
Bereits erste Karten bezogen
Ursprünglich war geplant, das neue Reglement per 1. September einzuführen. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten muss die Einführung auf den 1. Oktober verschoben werden. Sobald das Material komplett vorhanden ist, werden die Parkuhren und Signalisationen montiert, welche die jeweils geltenden Vorschriften festhalten. Für die bereits gelösten Parkkarten wird zusammen mit dem Dienstleister nach einer Lösung gesucht. Die Gemeinde will in der kommenden Woche in den Gemeindenachrichten genauer informieren.
Die Parkkarten sind digital und werden von der Gemeindekanzlei gegen Vorlage des Fahrzeugausweises ausgestellt, sie können auch online oder per App bezogen werden. Die Gebiete um Hertenstein sowie Tromsberg sind von dem Reglement nicht betroffen, da dort die Problematik des Parkierens ohne Bezug zur Gemeinde weniger stark besteht.
Das Reglement, der Zonenplan gemäss Anhang 1 sowie die Gebührenverordnung sind auf der Website der Gemeinde veröffentlicht.