Finanzieller Ausnahmezustand

Bis am 26. Februar über das Budget 2024 abgestimmt wird, muss die Bevölkerung auf diverse Anlässe und Leistungen verzichten.
Erstmals in ihrer Geschichte beginnt die Gemeinde Ehrendingen das Jahr ohne rechtskräftiges Budget. (Bild: zVg)

Wegen des ablehnenden Entscheids der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November startete die Gemeinde Ehrendingen ohne Budget ins neue Jahr. Eine Situation, die es in Ehrendingen noch nie gab. Aufgrund der fehlenden Genehmigung für die geplanten Ausgaben kommt erstmals Paragraf 87c Absatz 3 des Gemeindegesetzes zur Anwendung, der besagt, dass der Gemeinderat im Fall der Nichtgenehmigung des Budgets ermächtigt ist, bis zum 31. Dezember vor dem Budgetjahr Ausgaben zu tätigen, die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlich sind.

Darunter fallen Aufwendungen und Ausgaben, die gesetzlich oder reglementarisch gebunden oder die für die Erfüllung der zwingenden Gemeindeaufgaben unerlässlich sind. Der Gemeinderat ist in dieser Situation an­gehalten, den Verwaltungsbetrieb zu gewährleisten. Sämtliche mit dem Budget 2024 beantragten Mittel für neue Ausgaben sind jedoch zurückzustellen. Für die Ehrendinger Bevölkerung bedeutet das, dass die üblichen Dienstleistungen weiterhin zur Verfügung stehen und alle Schalter zu den normalen Zeiten geöffnet sind. Auch der Schulbetrieb und die Tagesstruktur sind nicht betroffen und laufen wie gewohnt weiter.

Neue Projekte, die über einen Budgetkredit beschlossen werden sollen, können hingegen nicht begonnen beziehungsweise angestossen werden. Dazu gehören beispielsweise die geplante Bestellung neuer Fahrzeuge und Beschaffungen im Bereich Informationstechnik. Projekte, für die ein rechtskräftiger Verpflichtungskredit vorliegt, wie für den Architekturwettbewerb der Mehrzweckhalle, sind bereits genehmigt und können somit starten.

Gesellschaftliche Einbussen
Diese finanzrechtlichen Vorgaben für die Zeit, bis ein neues Budget verabschiedet werden kann, hatten und haben hingegen einschränkenden Einfluss auf verschiedene Anlässe und Tätigkeiten, die nicht zu den für die «Verwaltungstätigkeiten unerlässlichen Ausgaben» zählen. So musste der für den 2. Januar geplante Neujahrsapéro abgesagt werden. Die Arbeit der Kommissionen ist bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Budgets eingestellt. Gleiches gilt für die Jubilarenbesuche. Zudem entfällt der für den 3. April geplante Quartierbesuch. Die Informationsveranstaltung vom 23. April wird verschoben und entfällt unter Umständen ganz.

Aufgrund eines Gemeinderatsentscheids wird die IT-Kommission allerdings weiterhin Sitzungen abhalten, damit sie ihre Anträge für das Budget 2025 bis im Mai vorlegen kann. Und die Feuerwehrkommission wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit wie üblich tagen.

Nicht betroffen vom Entscheid der Einwohnergemeindeversammlung ist der Finanzhaushalt der Ortsbürgergemeinde Ehrendingen. Deren Budget 2024 wurde an der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2023 genehmigt.

Nach Paragraf 88f Absatz 3 des Gemeindegesetzes muss der Gemeinderat der Einwohnergemeindeversammlung innert 60 Tagen nach der Ablehnung ein neues Budget vorlegen, was wegen der Feiertage in diesem Fall nicht eingehalten werden konnte. Eine Fristverlängerung wurde bei der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres eingereicht und bereits am 21. Dezember per Verfügung gewährt.

In gut sechs Wochen, am 26. Februar, findet nun eine ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung zur Genehmigung des überarbeiteten Budgets statt. Der Gemeinderat hofft, nach Ablauf der anschliessenden Referendumsfrist von 30 Tagen per Ende März wieder über ein rechtskräftiges Budget zu verfügen.

Sollte das Budget erneut abgelehnt werden, wird es vom Regierungsrat festgelegt werden müssen. Die Übergangszeit ohne rechtskräftiges Budget und mit den oben erwähnten Einschränkungen verlängert sich in diesem Fall weiter.