20 Jahre ist es inzwischen her, als das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft trat. Es fusst auf einer nationalen Volksinitiative, die 1999 an der Urne angenommen wurde. Ziel ist es, «Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten» zu treffen – speziell dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen möglichst problemlos öffentliche Verkehrsmittel benützen können.
Gefordert sind hier Bund, Kantone, aber auch die Gemeinden. Viele von ihnen haben diesen Januar die letzte Frist zur Umgestaltung von Bushaltestellen entlang ihrer kommunalen Strassen verpasst. Das hat verschiedene Gründe – angefangen bei den Kosten bis zu der Frage, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit der Einstieg in einen Bus wirklich barrierefrei ist. Im Aargau liegt zur Ausgestaltung der Haltestellen erst seit März 2020 eine kantonale Empfehlung vor. Hingegen können Behindertenorganisationen seit Jahresbeginn ihre Rechte einklagen.
Dazu der Badener Stadtrat: «Dass die Bushaltestellen angepasst werden müssen, steht ausser Frage.» Die fristgerechte Anpassung aller städtischen Bushaltestellen sei innerhalb der gesetzlichen Frist jedoch nicht möglich. Um Klagen zu verhindern, müssen den umzubauenden Haltestellen Prioritäten zugeteilt und die Finanzierung der Massnahmen sichergestellt werden. Für 25 Bushaltestellen beziehungsweise 72 Haltekanten liegen Planungen und Priorisierungen vor. Die Kosten: rund fünf Millionen Franken, für die dem Einwohnerrat ein Kreditbegehren unterbereitet wird. Nicht enthalten sind die Haltepunkte Bahnhof West, Trafo, Oberstadt, Grand Casino und Segelhof. Hier sind Antworten auf verschiedene planerische Fragen noch offen.
Nachfolge für Planungsleitbild
Wie soll die Stadt Baden in der Zukunft aussehen? Was sind die Herausforderungen und Ziele in den verschiedensten Bereichen – von der räumlichen Entwicklung bis zu Themen wie Zusammenleben und Kultur? Entsprechende Aussagen liefert das Planungsleitbild der Stadt Baden, das periodisch überprüft und neuen Gegebenheiten angepasst wird. So hat das aktuelle Planungspapier das Verfalldatum 2026 und bedarf einer Überarbeitung. Diese möchte der Stadtrat vertagen. Die Gründe?
Mit der Revision eines anderen Planungsinstruments, der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) sowie der Fusion Turgi ergeben sich neue Rahmenbedingungen. Der Stadtrat möchte sich und dem Einwohnerrat vier Jahre Zeit geben, um für das Planungsleitbild ein Nachfolgeinstrument zu schaffen, mit besseren Schnittstellen zu den kommunalen Sachstrategien. Was sind die Vorgaben? Dazu Stadtammann Markus Schneider: «Ziel ist es, über mehrere Jahre aufzuzeigen, wie man sich die Zukunft der Stadt Baden vorstellt. Bei der Erarbeitung der Ziele des Nachfolgeinstruments sollen Verwaltung, Bevölkerung, Unternehmen und Institutionen sowie Dritte angemessen in den Prozess eingebunden werden. Die Ziele dienen als Richtschnur für die Legislatur- und Jahreszielplanung und damit für das Handeln der Verwaltung.» Nicht Teil des neuen Instruments ist die Verwaltung selbst beziehungsweise deren Leitbild. Weshalb? Es gehe um eine von der Verwaltung umzusetzende Strategie. Und darum, zu prüfen, wie diese in Zukunft am besten eingebunden werden könne.
Geschaffen werde zudem ein stärkerer Bezug zur Finanzplanung – die Ziele sind klarer mit den Sachstrategien, einer nachhaltigen Entwicklung und einer Wirkungskontrolle verknüpft. Letztere ist für Markus Schneider ein wesentlicher Punkt. Sie ermöglicht es, zu prüfen, wie sich die übergeordneten Ziele in Abstimmung mit den Sach- oder Fachstrategien auf die Umsetzungs- und Aufgabenplanung auswirken. Das lasse sich künftig als «work in progress» herausfiltern. Für die Neukonzeption des Planugsleitbilds beantragt der Stadtrat beim Einwohnerrat einen Kredit von 76 000 Franken.