Zwei Sitze sind frei – wer macht das Rennen?

Am 3. März findet die Urnenwahl für die Ersatzwahl von zwei Bezirksrichterinnen/Bezirksrichtern am Bezirksgericht Brugg für den Rest der Amtsperiode 2021/2024 statt. Gewählt werden können Judith Bolliger, Tonja Burri und Beat Saxer.
Das Bezirksgericht in Brugg wird nach der Ersatzwahl am 3. März die neue Wirkungsstätte für zwei Kandidierende. (Bild: siw)

Steckbriefe der Kandidierenden

Judith Bolliger: «Als Laienrichterin würde ich mich verpflichtet fühlen, bei Raserdelikten hart durchzugreifen.» (Bild: cd)

Judith Bolliger (1972), geboren in Laufenburg AG und aufgewachsen in Bözen, Lupfig und Windisch, absolvierte die Bezirksschule in Windisch und die Diplommittelschule (DMS) in Wettingen. Danach arbeitete sie zunächst in Anwaltssekretariaten und nahm nach der Mutterschaft 1992 zwischen 2000 und 2004 ein berufsbegleitendes Studium der Sozialarbeit an der FHNW in Brugg auf. Ihre beruflichen Erfahrungen umspannen unter anderem Tätigkeiten im Verein Lernwerk, in der Wohn- und Obdachlosenhilfe in Zürich, dem Sozialamt der Stadt Zürich und dem Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf. Seit 2007 war Judith Bolliger in der Schulsozialarbeit in Brugg, Windisch und Reinach tätig und von 2022 an in der Schulsozialarbeit an der Kantonsschule Bülach im Rahmen eines kantonalen Pilotprojekts beteiligt. Bolliger wohnt in Brugg und ist Mitglied der SP.

Tonja Burri: «Ich habe gelernt, wie genau Gerichte arbeiten und dass ich mit Gräueltaten umgehen kann.» (Bild: cd)

Tonja Burri (1987) wurde in Thalwil ZH geboren. Nach dem Abschluss der Kochlehre und dem Sammeln erster Berufserfahrung absolvierte sie eine militärische Kaderausbildung. Seither hatte Tonja Burri mehrere ­zivile Führungs- und Ausbildungsfunktionen inne. Tonja Burri ist seit über 20 Jahren in der Politik aktiv und präsidierte die Junge SVP Aargau von 2012 bis 2017 sowie die SVP Bezirk Brugg von 2017 bis 2023. Zwischen 2014 und 2021 war Burri im Gemeinderat von Hausen AG, davon fünf Jahre als Vizeammann. Seit fast acht Jahren ist Burri Grossrätin und lernte als Mitglied der Justizkommission die Tätigkeiten der Gerichte kennen. Zurzeit arbeitet sie in der Pikettnachtwache im Kinderheim Brugg sowie als Gastronomieallrounderin in einer Bäckerei. Zusammen mit ihrem Ehemann und ihrer Tochter wohnt Tonja Burri in Hausen.

Beat Saxer: «Rechtliches Gehör bedeutet zudem, dass man nach den Beweggründen fragt.»

Beat Saxer (1967) wuchs in Wohlen AG auf. Nach dem Besuch der Alten Kantonsschule in Aarau studierte er an der Universität St. Gallen Betriebswirtschaft und Recht und bildete sich berufsbegleitend zum diplomierten Steuerexperten weiter. Nach Tätigkeit in der Beratung bei einem internationalen Treuhandunternehmen und verschiedenen Führungsfunktionen im Finanzbereich von börsenkotierten Gesellschaften ist er heute im Immobilienbereich tätig. Durch seine beruflichen Tätigkeiten befasste sich Beat Saxer immer wieder mit anspruchsvollen rechtlichen Fragestellungen. Beat Saxer ist Mitglied des Vorstands der Mitte Brugg und Mitglied des Vorstands der Mitte Bezirk Brugg. Er ist mit Andrea Rauber Saxer verheiratet und Vater von drei Teenagern. Beat Saxer wohnt seit mehr als 20 Jahren in Brugg.

Interview mit den Kandidierenden

Laienrichterinnen und Laienrichter sind an Gerichtsverfahren beteiligt. Sie helfen bei der Urteilsfindung und sorgen mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit für Rechtssicherheit in der Gesellschaft. Dadurch erfüllen sie eine Scharnierfunktion zwischen Bevölkerung und Rechtsprechung. Welche weiteren Aufgaben haben Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter?

Judith Bolliger: Es geht aus meiner Sicht bei der Anwendung des Rechts um die Gesamtheit der Aufgaben, die mit dem Amt verbunden sind: Man muss sich in einen Fall einlesen und die umfangreichen Akten und Anklageschriften studieren, die in einem Juristenjargon verfasst sind, sich Überblick verschaffen und an den Verhandlungen teilnehmen. Dort ist es wichtig, gut zuzuhören und Fragen zu stellen, damit man vom Delikt, von den Umständen und Hintergründen einen eigenen Eindruck gewinnt. Schliesslich entscheidet man als Fachgremium, tauscht sich aus und teilt Eindrücke. Dabei geht es nicht um Parteizugehörigkeit oder politische Überzeugungen. Es muss um die Sache gehen. Am Schluss muss ein objektiver und gerechter Entscheid gefällt und ein Urteil gefasst werden, hinter dem alle stehen müssen. Das Urteil muss geschlossen gegen aussen vertreten werden können.

Tonja Burri: Um dieses Amt auszuüben, ist es wichtig, mit beiden Füssen auf dem Boden zu stehen. Als junge Mutter bringe ich noch eine weitere Perspektive in den Gerichtskörper mit. Ich weiss, wie es ist, sein Kind morgens in der Kita abzugeben und dann zur Arbeit zu gehen. Das ist die Realität vieler Mütter und junger Familien. Im Gerichtskörper würde ich ausserdem die jüngere Generation vertreten. Die Aufgabe eines Laiengerichts ist es, eine Brücke zwischen der Bevölkerung und dem Gerichtspräsidium herzustellen. Dafür braucht es gesunden Menschenverstand, Lebenserfahrung und andere berufliche Erfahrung. Ich finde es wichtig, dass verschiedene Generationen und verschiedene Berufe in diesem Gremium vetreten sind.

Beat Saxer: Das Bezirksgericht Brugg ist, anders als in anderen Kantonen, nicht nur das erstinstanzliche Gericht für Strafrechtsfälle, sondern auch zuständig für zivilrechtliche Angelegenheiten. Durch die Berichterstattung in den Medien könnte leicht der Eindruck entstehen, dass am Bezirksgericht Brugg nur strafrechtliche Fälle behandelt werden. Die erwähnte Scharnierfunktion zwischen Bevölkerung und Spruchkörper erfüllt eine wichtige Aufgabe, denn sie sorgt für allgemeine Akzeptanz der Rechtsprechung und bewahrt stabile, freiheitliche und friedliche Verhältnisse. Eine vielfältige Zusammensetzung des Richtergremiums am Bezirksgericht Brugg scheint mir wichtig. Um seine Aufgaben gut erfüllen zu können, muss die Bevölkerung am Gericht abgebildet sein. Die Gerichtsbesetzung mit nur zwei Männern und sieben Frauen ist in geschlechterproportionaler Hinsicht nicht das, was man unter der Abbildung unserer Gesellschaft verstehen darf. Das kann weder im Interesse des Gerichts noch im Sinne der Rechtsprechung sein.

Welches Motiv und welche Motivation sollten Ihrer Meinung nach zentral sein, um für dieses Amt zu kandidieren?

Judith Bolliger: Ich bin seit vielen Jahren Sozialarbeiterin und habe unter anderem im Justizvollzug gearbeitet. Ich kann mich gut abgrenzen, sogar von ganz schweren Delikten, mit denen ich dort konfrontierte wurde. Diese Distanz behalten zu können, erachte ich als wichtig, um ein solches Amt auszuüben. Ich habe beruflich auch schon mit Menschen zu tun gehabt, die bereits verurteilt worden sind. Als Laienrichterin wäre ich bei der Rechtsprechung involviert, dann, wenn das Urteil erwogen und gefällt wird. Mich würde es unglaublich interessieren, mich auf diese neue Aufgabe einzulassen und meinen frischen Blick von aussen anzuwenden.

Tonja Burri: Als die Frage an mich herangetragen wurde, ob ich Interesse hätte, zu kandidieren, stand die Antwort für mich bald fest. Jeder vor Gericht gebrachte Konflikt hat zwei Seiten. Als Laienrichterin würde es mir darum gehen, zuzuhören, nachzufragen, Empathie und Verständnis zu zeigen und das in einen Vergleichsvorschlag oder in das Urteil einfliessen zu lassen. Ich war während meiner Grossratstätigkeit vier Jahre in der Justizkommission und dort in der Subkommission Begnadigungen. Durch diese Arbeit wurde mein Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit nochmals vertieft. Ich habe gelernt, wie genau die Gerichte arbeiten und dass ich mit Gräueltaten umgehen kann.

Beat Saxer: Berufs- und Lebenserfahrung, Teameignung und analytische Fähigkeiten sind meiner Meinung nach wichtige Voraussetzungen für dieses Amt. Meine Partei, Die Mitte, ist am Bezirksgericht Brugg derzeit nicht vertreten. Persönlich motiviert es mich, das Recht aus der Perspektive der Gerichtsbarkeit kennenzulernen.

Das Strafmass für Raserdelikte wird immer wieder diskutiert. Angenommen, Sie müssten einen Raser beurteilen: Finden Sie die obligatorische Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe angemessen, zu mild oder zu hoch?

Judith Bolliger: Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass der Strafrahmen immer vom Gesetz vorgegeben ist. Bei der Feststellung des Strafmasses kommt es wie bei jedem Fall auf die Umstände an. Die erste Frage muss lauten, was genau passiert ist, wer was gemacht hat, wer oder was zu Schaden gekommen ist. Deswegen kann nicht pauschal gesagt werden, ob ein Strafmass angemessen ist oder nicht. Ich bin der Ansicht, dass Autofahrer eine grosse Verantwortung tragen. Wenn sie zum Beispiel Tempolimiten massiv übertreten und sich selbst und andere Menschen gefährden, geht das gar nicht. Als Laienrichterin würde ich mich verpflichtet fühlen, hart durchzugreifen, wenn jemand den Schaden anderer in Kauf nimmt.

Tonja Burri: Das Gesetz ist und bleibt Gesetz. Im Rahmen dessen, was das Gesetz zulässt, und nur in diesem Rahmen, kann und soll man weiterfragen. Zum Beispiel, ob es sich beim Raserdelikt um den ersten Fall des Täters handelt oder ob es schon zum x-ten Mal vorgekommen ist. Weiter müsste man wissen, ob Drogen im Spiel waren. Kamen Menschen zu Schaden? Wie sehen die Lebenshintergründe des Täters aus? Erst anhand solcher Abklärungen kann die Frage beantwortet werden, ob die Mindeststrafe angemessen ist oder ob man sie erhöhen müsste. Es ist alles eine Frage des genauen, sorgfältigen Aktenstudiums, der unmittelbaren Befragung, des Austauschs im Spruchkörper. Genau diese Abwägung nimmt unsere Rechtsprechung vor.

Beat Saxer: Das Handlungsprogramm des Bundes, Via sicura, wurde für mehr Sicherheit im Strassenverkehr eingeführt. Man kann diese Gesetzgebung vor allem bei den starren Kriterien, die bei der Festlegung des Rasers zur Anwendung kommen müssen, hinterfragen. Das wichtige richterliche Ermessen wird hier eingeschränkt. In der Schweiz haben wir nicht mehr, wie im Mittelalter, ein Erfolgsstrafrecht. Sondern der Täter und seine Beweggründe werden von einem Gericht beurteilt, das über Schuld oder Nichtschuld und das zutreffende Strafmass befindet. Rechtliches Gehör bedeutet zudem, dass man nach den Beweggründen fragt. Obligatorische Mindeststrafen beschneiden den Ermessensspielraum und somit die Kompetenz des Gerichts.

Ist es eine Frage von finanziellen Ressourcen, ob jemand sein Recht überhaupt einfordern kann?

Judith Bolliger: Ich gehe davon aus, dass unsere Rechtspflege grundsätzlich ein gerechtes System ist. Es gibt ja zudem die Verteidigungen, die aus öffentlicher Hand bezahlt werden, damit vor Gericht alle eine rechtliche Beratung und Begleitung haben. Natürlich gibt es Anwältinnen und Anwälte, die sich auf gewisse Rechtsgebiete, Delikte oder bestimmte Gruppierungen von Tätern spezialisiert haben und die bewährte, erfolgreiche Strategien anwenden und entsprechende Honorare verlangen.

Tonja Burri: Das ist eine polemische Frage. In der Aargauer Verfassung steht: «Unbeholfene dürfen in den Verfahren nicht benachteiligt werden. Wenig Bemittelte haben Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.» Das wird intensiv gelebt, und diese unentgeltliche Rechtspflege lässt sich unser Staat richtigerweise sehr viel kosten. Das Recht zu suchen, ist aber genauso eine Frage von Nervenstärke. Ein rechtliches Verfahren muss man aushalten können. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass es eine grosse Hürde darstellt, vor Gericht zu gehen und sein Recht einzufordern. Ich denke, es ist wichtig, Berührungsängste mit dem Gericht abzubauen. Keiner steht gern vor Gericht, und die meisten sind froh, wenn sie mit dem Gericht nichts zu tun haben. Unser Rechtssystem ist fair. Die Gerichte geben sich extrem Mühe, die Fälle möglichst schnell abzuarbeiten.

Beat Saxer: Eine gute Frage, die ich mir auch schon überlegt habe. Zusammengefasst geht es dabei um recht haben und recht bekommen. Strengt jemand mit grossen finanziellen Ressourcen eine zivilrechtliche Klage an, kann ein Verfahren mit Anträgen und dem Weiterzug von Teilpunkten an die nächsthöhere Instanz jahrelang verzögert werden. Das kann eine beklagte Partei zermürben oder bei ihr gar die finanziellen Mittel zur Klageabwehr versiegen lassen. Es kann aber auch sein, dass zwar jemand recht hätte, aber nicht recht bekommt, weil ihr oder ihm die Ressourcen fehlen. Eine Güterabwägung ist in jedem Fall angezeigt. Werden Rechtsmittel eingelegt, um ein Verfahren zu blockieren, sollte darauf zeitnah rudimentär eingegangen werden, um den Missbrauch des Rechts zu verhindern.

Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter geben auch eine moralische Bewertung über andere ab.

Judith Bolliger: Das ist primär nicht eine moralische Bewertung, sondern eine Güterabwägung: Wie schwer wiegt die Strafe? Gerade bei jungen Menschen beispielsweise muss sie so ausfallen, dass eine Resozialisierung nicht massiv erschwert wird. Es ist eine Gratwanderung. Deswegen ist es ganz wichtig, dass jeder Fall individuell angeschaut wird und nicht alle über den gleichen Kamm geschert werden. Wir alle haben die moralische Aufgabe, mit Respekt und Toleranz miteinander umzugehen. Das gilt es zu fördern und aktiv zu leben.

Tonja Burri: Das halte ich nicht für richtig. Es geht um Recht und nur um das Recht. Klar sieht man bei der Arbeit am Gericht auch Sachen, die nicht schön sind. Ich kann mit dieser Belastung umgehen. Ich war acht Jahre im Gemeinderat, und die Tätigkeit in der Justizkommission des Grossen Rats hat mich gut vorbereitet.

Beat Saxer: Moral ist subjektiv. Als Bezirksrichter sollte man die Fähigkeit haben, zu abstrahieren. Ob persönlich etwas als gut oder schlecht befunden wird, sollte in der richterlichen Funktion völlig ausgeblendet werden können. Das Gesetz mit gesundem Menschenverstand anwenden und nicht die persönliche Vorstellung über Moral gibt die Leitplanke des richterlichen Handelns vor. Respekt, Anstand, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit sind Werte, die mir persönlich wichtig sind.

Welche persönlichen und beruflichen Erfahrungen würden Sie besonders dazu befähigen, das Ehrenamt des Bezirksrichters zu erfüllen?

Judith Bolliger: Die Prozesse, die es braucht, um gemeinsam auf einen Nenner zu kommen, kenne ich aus meiner aktuellen Tätigkeit im Bezirksschulrat. Dabei beobachte ich immer wieder, dass es Situationen gibt, in denen man sich sofort findet, sowie solche, wo zuerst engagiert diskutiert wird. Es kommt ebenfalls vor, dass ich meine bereits gefasste Meinung ändere, wenn ich andere überzeugende Argumente und Perspektiven höre. Als Schulsozialarbeiterin habe ich es mit vielen Interessen zu tun. Anliegen von Jugendlichen, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung kommen bei mir zusammen. In der Phase der Lösungsfindung bin ich eine teamorientierte Person. Schliesslich geht es auch im Laiengericht darum, den Konsens zu finden. Hier könnte ich zum Beispiel meine Berufserfahrung in der Sozialarbeit und im Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt Pöschwies sowie ein CAS (Certificate of Advanced Studies) in Kriminalität, Dissozialität und Delinquenz einbringen.

Tonja Burri: Bis zur Mutterschaft war ich in leitender Funktion in der Gastronomie tätig, wo ich mit vielen verschiedenen Kulturen zusammengearbeitet habe. Heute arbeite ich als Pikettnachtwache im Kinderheim und als Gastronomieallrounderin in einer Bäckerei. Mit dem Akten­studium bin ich vertraut und verstehe das Juristendeutsch ein wenig. Den Rest werde ich hoffentlich lernen. Ich finde den Austausch über die Generationen hinweg extrem wichtig, um Lösungen zu finden.

Beat Saxer: Ich arbeite gern analytisch und im Team. Andere Meinungen kann ich gut akzeptieren, und ernsthafte Diskussionen interessieren und motivieren mich. Ich habe an verschiedenen Orten im Ausland gelebt sowie verschiedene Lebensrealitäten und Kulturen kennen- und schätzen gelernt. Als Vertreter der Wirtschaft verfüge ich über die notwendige Berufs- und Lebenserfahrung. Am Recht interessiert mich vor allem die lebensnahe Anwendung einer generell abstrakten Norm auf einen konkreten Fall.