Persönliche Vorsorge mit dem Docupass

Gesundheitliche und andere Notfälle können plötzlich auftreten. Das stellt einen selbst sowie die Angehörigen vor Herausforderungen.
Links Stephanie Riedel, Marketing und Kommunikation des Alterszentrums Buechberg, und Brigitte Fischer, Teamleiterin Pro Senectute Aargau, Region Baden. Sie hält den Docupass in der Hand. (Bild: isp)

Das Alterszentrum am Buechberg lädt in regelmässigen Abständen jeweils nachmittags zu Kurzvorträgen zu den unterschiedlichsten Themen ein. Bewohnende sowie externe Besucherinnen und Besucher sind zu diesen Events eingeladen. Vergangene Woche fand wieder ein Vortrag statt. Es ging um das Vorsorgeinstrument Docupass. Dabei handelt es sich um ein anerkanntes, auf die Schweiz abgestimmtes Vorsorgedossier für den Fall des eigenen Todes.

Das Dossier besteht aus diversen Dokumenten und dient dazu, die Selbstbestimmung und das Festhalten an den eigenen Wünschen selbst dann zu ermöglichen, wenn man selbst dazu nicht mehr imstande ist. Das kann wertvolle Klarheit für Angehörige und Fachkräfte schaffen und die Beteiligten im Falle schwerwiegender Entscheidungen enorm entlasten. Das Leben ist unberechenbar, und man kann nie wissen, welche Wendungen plötzlich bevorstehen. Es empfiehlt sich, so früh wie möglich vorzusorgen, um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Auch das Ehepaar Max und Maria Gögele aus Fislisbach liess sich den Vortrag an diesem Freitagnachmittag nicht entgehen: «Wir kennen den Docupass, wollen uns aber hier weitere konkrete Informationen holen, denn wir wissen, wie wichtig es ist, sich mit diesem Thema zu befassen.»

«Der Docupass ist die anerkannte Gesamtlösung für die persönliche Vorsorge inklusive Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Anordnung für den Todesfall, Vorsorgeausweis, Anleitungen für das Testament sowie Informationsbroschüre und Leitfaden», erklärte die engagierte Referentin Brigitte Fischer, Teamleiterin und Sozialarbeiterin FH des Badener Ablegers von Pro Senectute Aargau. Der Docupass orientiert sich am neuen Erwachsenenschutzrecht, das seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist.

Eine Patientenverfügung dient dazu, die eigenen Wünsche betreffend medizinische Behandlungen und Pflege festzulegen. Sie kommt in Situationen zum Einsatz, in denen man sich selbst nicht mehr äussern und keine Entscheidungen mehr fällen kann oder anderweitig die Urteilsunfähigkeit verliert. So zum Beispiel, ob lebensverlängernde Massnahmen erwünscht sind oder ob man gegebenenfalls seine Organe spenden möchte. In einer Patientenverfügung kann eine Person bestimmt werden, die einen in medizinischen Fragen vertritt, sollte man es selbst nicht mehr können. Einmal erstellt, bleibt eine Patientenverfügung bestehen, bis sie ersetzt oder widerrufen wird.

Administrative Angelegenheiten
Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Vertrauensperson benannt werden, die ausserhalb des medizinischen Bereichs im Namen des Verfassers oder der Verfasserin handeln kann, sollte er oder sie dauerhaft urteilsunfähig sein. Dabei geht es beispielsweise um das Bezahlen von Rechnungen, die Organisation der Finanzen und die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Die Vertretungshandlungen umfassen also administrative, finanzielle und persönliche Angelegenheiten, wobei die beauftragte Person die Interessen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin zu wahren hat. Wichtig ist, dass dieses Dokument formgültig erstellt wird.

Die Voraussetzungen dafür sind in Art. 361 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) festgehalten: Der Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben oder notariell beurkundet werden. Um Gültigkeit zu erlangen, muss der Vorsorgeauftrag ausserdem datiert und persönlich unterschrieben sein. Er tritt erst in Kraft, wenn die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist und diese von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde validiert wurde. Der Auftrag endet, wenn die Person ihre Urteilsfähigkeit wiedererlangt oder wenn sie stirbt. Gegen eine Gebühr kann der Vorsorgeauftrag im Kanton Aargau bei einem Bezirksgericht hinterlegt werden.

Wer seine Bestattungsform selbst wählen oder einen bestimmten Ort für die eigene Bestattung festlegen möchte, hält diese Wünsche in Form von «Anordnungen für den Todesfall» fest. Darin wird beispielsweise definiert, ob man eine Trauerfeier oder Aufbahrung möchte. Wichtig zu wissen ist, dass man in einer Anordnung vermerkt, was man nicht möchte. Daneben empfiehlt es sich, eine Liste mit den wichtigsten persönlichen Dokumenten (Ausweise, Pass, Dienstbüchlein, AHV-Ausweis, Testament, Familienbüchlein) anzulegen und zu notieren, wo sich diese befinden. Auch eine Liste der Passwörter für Computer und Onlineprofile sowie eine Liste mit Kontaktpersonen, die im Todesfall benachrichtigt werden sollen, können sinnvoll sein.

Ein Testament dient dazu, die eigene Erbfolge und den Nachlass zu regeln. Damit der letzte Wille umgesetzt werden kann, muss das Testament wiederum rechtlich gültig sein. Um eine einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament) erstellen zu können, muss man 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. In der Schweiz gibt es zwei rechtlich gültige Testamentsformen: das eigenhändige Testament und das öffentliche beurkundete Testament. Wie diese rechtsgültig erstellt werden, regelt das ZGB in den Artikeln 498 ff. Und wo bewahrt man dieses auf? Grundsätzlich entscheiden alle selbst, wo das eigene Testament aufbewahrt wird. Damit es nach dem Tod berücksichtigt werden kann, muss es in einem ersten Schritt aber gefunden werden. Auch ein eigenhändiges Testament kann deshalb zur Aufbewahrung an das zuständige Amt übergeben werden. Es kann ausserdem einer Person des Vertrauens, einem Notar, Anwalt oder der Bank zur Aufbewahrung übergeben werden.

Akute Notfälle
Im Ernstfall ist für Angehörige oder medizinisches Fachpersonal oft unklar, ob eine Patientenverfügung oder ein Vorsorgeauftrag erstellt wurden. Der Vorsorgeausweis schafft in dieser Hinsicht Klarheit. Darin werden Kontaktpersonen für Notfälle aufgelistet, und Notfalldokumente sind dank QR-Code und Kurz-URL im Ernstfall schnell greifbar. Ein Vorsorgeausweis kann selbst in drei Schritten erstellt und ausgedruckt werden. Die Idee ist, dass man den Ausweis stets mit sich führt.

https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/docupass.html