Seit über fünf Jahrzehnten plant Würenlos auf der Zentrumswiese ein neues Alterszentrum für 30 Millionen Franken. Das Projekt Margerite ist bereits das dritte seiner Art und sollte dereinst das neue Zuhause für rund 80 Bewohnende werden. Doch das fertig ausgearbeitete Projekt war vom Kanton aufgrund von Bedenken der Abteilung Kantonale Denkmalpflege nicht bewilligt worden. Bemängelt wurde, dass «Margerite» den Umgebungsschutz der benachbarten Alten Mühle und des Turms der alten Kirche verletze.
Widerwillige Ablehnung
Ein neues Alterszentrum in Würenlos wird vom Gemeinderat unbedingt gewünscht. Er war es entsprechend, der die Alterszentrum AG mit der Ausarbeitung des Projekts Margerite beauftragt hatte. Wegen der Einwände der kantonalen Denkmalpflege sah sich der Gemeinderat 2022 gezwungen, dem Projekt die Baubewilligung schweren Herzens zu verweigern. Gegen die Ablehnung des Baugesuchs legte die Alterszentrum AG Beschwerde ein. Diese wurde nach über eineinhalb Jahren nun letzte Woche vom Aargauer Regierungsrat abgewiesen.
Er stützt die ablehnende Haltung der Denkmalpflege zu «Margerite». Weil sich die Würenloser Bevölkerung seit über einem Jahrzehnt bei Abstimmungen und an Gemeindeversammlungen wiederholt für das Projekt ausgesprochen hatte, zeigen sich in einem gemeinsamen Schreiben sowohl der Verwaltungsrat der Alterszentrums AG als auch der Gemeinderat vom Entscheid des Regierungsrat enttäuscht: «Wir bedauern den Entscheid des Regierungsrats, der Beschwerde gegen den Entscheid des Baudepartments nicht stattzugeben und die Meinung einiger Exponenten der Kantonalen Denkmalpflege höher zu gewichten als den Willen der Würenloser Bevölkerung. Mit seinem Entscheid hat er das Projekt Margerite blockiert und so das Interesse einiger weniger über die Interessen der Gemeinde und eines Grossteils der Bevölkerung gestellt.»
Inkonsequente Haltung
Insbesondere kritisieren der Gemeinderat und der Verwaltungstrat der Alterszentrum AG, dass der Kanton Aargau sich in seinem aktuellen Entscheid widerspreche: Die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO), die im Einklang mit dem Kanton erarbeitet wurde, deklariert die östliche Zentrumswiese uneingeschränkt als Zone für öffentliche Bauten. Gleichzeitig müsse aber aus den Aussagen der Kantonalen Denkmalpflege, die der Regierungsrat mit seinem abschlägigen Entscheid stützt, geschlossen werden, dass die östliche Zentrumswiese einer Überbauung im eigentlichen Sinne nicht zugänglich sei.
Erfolg nicht garantiert
Gemeinsam wollen der Gemeinderat und der Verwaltungsrat die Begründung des Regierungsrats nun prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Entweder wird das Projekt Margerite begraben oder der Entscheid des Regierungsrats beim Verwaltungsgericht angefochten. Zumindest finanziell ist letzteres kein Problem. An der Wintergemeindeversammlung 2022 respektive der Referendumsabstimmung 2023 wurden der Alterszentrum AG 250 000 Franken bewilligt, um den Instanzenzug zur Verteidigung des Projekts notfalls voll ausschöpfen zu können.
Ob das Verwaltungsgericht den Sachverhalt allerdings im Sinne der Alterszentrum AG und des Würenloser Gemeinderats beurteilt, steht in den Sternen. Die Chancen dafür sind intakt, ein Erfolg aber keineswegs garantiert. Die Beschwerdefrist für den Weiterzug des Entscheids ans Verwaltungsgericht läuft bis am 11. September. Bis dahin muss man sich in Würenlos darüber klar werden, ob weiter für das Projekt Margerite gekämpft werden soll, oder ob es begraben wird. Auf jeden Fall ist Würenlos weiterhin Jahre von einem eigenen Alterszentrum entfernt.