Der Kantonale Sozialdienst (KSD) hat eine Einigung mit der Altura RE AG über den Bau einer temporären Containersiedlung in Neuenhof erzielt. Wie er in einer Mitteilung schreibt, soll die Siedlung auf dem Gelände der Villa Ermitage (Parzellen 2512 und 2588) entstehen.
Seit Januar 2023 befindet sich der Kanton Aargau im Asylbereich in einer Notlage im Sinne des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Aargau. Diese betrifft insbesondere die knappen Kapazitäten in den Bereichen Unterbringung, Betreuung, Schule und Sicherheit. Wegen des anhaltend hohen Zustroms von Geflüchteten müssen deshalb zusätzliche Unterkunftsplätze geschaffen werden.
Asylunterkunft im Garten
In diesem Zusammenhang sollen auf dem Gelände der Villa Ermitage in Neuenhof während fünf Jahren geflüchtete Familien in einer Containersiedlung unterkommen. Erstellt wird die Siedlung für 120 Personen von der Altura RE AG, die sie dann dem KSD vermietet. Die Containersiedlung soll die bisherige Asylunterkunft an der Stockstrasse in Neuenhof ablösen. Der Neuenhofer Gemeinderat unterstützt das Projekt, um seine Pflicht zur Aufnahme von Asylsuchenden nach dem Wegfall der kantonalen Asylunterkunft an der Stockstrasse 7, 9 und 11 weiterhin erfüllen zu können.
Die Parzelle am westlichen Siedlungsrand von Neuenhof ist gut erschlossen, bietet nahe gelegene Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner und ist somit für die Unterbringung von Asylsuchenden durchaus geeignet.
Für die Dauer des Betriebs plant der KSD, eine Begleitgruppe einzusetzen, der unter anderem Vertretende des KSD, der Gemeinde Neuenhof, der Polizei und aus der Nachbarschaft angehören werden. Die Betreuung in der Familienunterkunft will der KSD mit eigenem Betreuungspersonal organisieren. Für die Beschulung der Kinder sind Schulräume erforderlich, die in bestehenden Räumlichkeiten auf dem Areal der Altura RE AG realisiert und ebenfalls angemietet werden sollen. Der KSD beabsichtigt, die Liegenschaft voraussichtlich im Juli 2025 in Betrieb zu nehmen, sofern es im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nicht zu Verzögerungen kommt.
Für die Realisierung des Vorhabens beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat einen entsprechenden Verpflichtungskredit über knapp 5,5 Millionen Franken.
Gelegenheit im Rahmen der Gesamtplanung
Die kantonale Asylunterkunft stellt eine Zwischennutzung für fünf Jahre dar. Die Altura RE AG befindet sich derzeit in der Planung für den ganzen Perimeter Webermühle/Damsau. Die in Hergiswil, Kanton Nidwalden, ansässige Gesellschaft wird innerhalb der nächsten Jahre neuen Wohnraum auf dem besagten Areal planen und erstellen. Weil sich der Planungsprozess über mehrere Jahre erstreckt, können die zwei Parzellen für eine Zwischennutzung zur Verfügung gestellt werden.
Die Altura RE AG ist Eigentümerin der Parzellen 1661, 2512, 2514, 2588, 2704 und 2705. Die Parzellen liegen alle in der Wohnzone Webermühle mit Gestaltungsplanpflicht. Das Unternehmen verfügt damit derzeit über 15 234 Quadratmeter auf dem zu planenden Gesamtperimeter. Auf den Parzellen der Altura RE AG und den Parzellen weiterer Eigentümer, die sich auf dem Perimeter befinden, sollen die Rahmenbedingungen für die bauliche Erweiterung und die Nachverdichtung der bestehenden angrenzenden Grosssiedlung Webermühle erarbeitet werden. «Hierzu ist es unter anderem wichtig, einen gut durchdachten Brückenschlag zum Quartier Klosterrüti herzustellen», so Rudolf Peschel, Verwaltungsratspräsident der Altura RE AG. «Die uns bisher vorliegenden Gutachten zeigen, dass das Areal Webermühle-Ermitage dank der guten Erschliessung und der Lage im Grünen direkt an der Limmat für die Schaffung von Wohnraum prädestiniert ist.»
Im Rahmen des kooperativen Planungsverfahrens ist die Gemeinde bis zum Abschluss des Workshopverfahrens involviert und kann somit ihre Anliegen einbringen. Sobald mit den Arbeiten des Gestaltungsplans begonnen werden kann, ist die kooperative Planung abgeschlossen, und die Gemeinde wird als Bewilligungsbehörde tätig.
Aufgrund des umfangreich ausgestalteten Verfahrens ist mit einer mehrjährigen Entwicklungsdauer zu rechnen. Die kooperative Planung mit der Gemeinde wird sich nach heutiger Einschätzung bis Anfang 2026 erstrecken. Im vorerwähnten Planungsabschnitt werden die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten ermittelt, nämlich die Einzelheiten der Überbauung wie beispielsweise Gebäudetypologie, Freiraum, Erschliessung, Etappierung und so weiter. Daneben sollen insbesondere die Anzahl Vollgeschosse, die Gesamthöhe und die Mindestgrünflächenziffer, das unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen, festgelegt werden. Über den Zeitpunkt eines möglichen Baubeginns macht die Altura RE AG derzeit noch keine konkreten Angaben.