Warten auf den Massnahmenfächer

Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: Die Behördendelegation des GVK hat erste Entscheide gefällt und holt fehlende Nachweise ein, bevor das Konzept vor den Grossen Rat kommt.
Die Behördendelegation legt sich noch nicht auf eine Variante für die Zentrumsentlastung fest. (Bild: sim)

Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts Raum Baden hat die Ergebnisse aus den drei Mobilitätskonferenzen und der Online-Partizipation zu den vorgeschlagenen GVK-Massnahmen ausgewertet. Insgesamt sei der Massnahmenfächer sehr positiv beurteilt worden. Aufgrund der Resultate aus der Partizipation hat sie unter anderem beschlossen, dass für die Velovorzugsroute Baden-Brugg die Linienführung über die linke Limmatseite durch den Kappelerhof weiterverfolgt werden soll. Zudem soll zum Brückenkopf Ost vorerst nur das kurzfristige Massnahmenkonzept in das GVK aufgenommen werden.

Beim Thema Zentrumsentlastung, das im Vorfeld viel zu reden gab, hat die Behördendelegation den Auftrag erteilt, auch für eine Variante «ZEL lang+» die für einen Entscheid nötigen Grundlagen in vergleichbarer Form wie für die Varianten «ZEL kurz» und «ZEL lang» aufzubereiten. Die von den Siggenthaler Gemeinden vehement geforderte Tunnelvariante «ZEL lang+» wird also genauso weiterverfolgt, wie die beiden anderen Tunnelvarianten, gegen die in Unter- und Obersiggenthal bereits entschiedener Widerstand angekündigt wurde.

In Unter- und Obersiggenthal will man verhindern, dass der Verkehr von und nach Baden weiterhin über die Siggenthalerbrücke geführt wird. (Bild: Archiv)

Vom 24. Juni bis 14. Juli fand die Online-Partizipation im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung statt. Über 3500 Rückmeldungen wurden gegeben zu den 51 vorgeschlagenen und aufeinander abgestimmten Massnahmen in allen fünf Handlungsfeldern des GVK (Bahn und Bus, Fuss- und Veloverkehr, Strassennetz und Betrieb, Stadt- und Freiraum, Mobilitätsmanagement) eingereicht (die «Rundschau» berichtete). Zusätzlich suchte die Behördendelegation des GVK in der Partizipation auch Hinweise zu richtplanrelevanten Massnahmen – konkret zur langfristigen Sicherung von ÖV-Hauptkorridoren sowie zu einer allfälligen Zentrumsentlastung (Strassenumfahrung).

Entscheid vertagt
Die Behördendelegation des GVK hat sich in ihrer letzten Sitzung mit den Rückmeldungen und Ergebnissen der drei Mobilitätskonferenzen in Baden, Untersiggenthal und Wettingen sowie der nachfolgenden Online-Partizipation auseinandergesetzt. Sie zeigt sich erfreut über die zahlreichen Rückmeldungen und nahm mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Massnahmenfächer insgesamt sehr positiv beurteilt wird, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Bei den meisten Massnahmen liegen die Zustimmungsraten bei mehr 60 Prozent, häufig sogar bei über 80 Prozent. Die Behördendelegation schliesst daraus, dass der GVK-Massnahmenfächer insgesamt als vollständig und zweckmässig beurteilt wird. Nach wie vor offen bleibt allerdings, ob die Zentrumsentlastung Teil des Massnahmenfächers im Rahmen des GVK wird oder nicht. Damit bleibt einer der zentralen Punkte bei der Entwicklung des Verkehrs in der Region Baden vorerst weiter ungeklärt. Das klare Votum der Siggenthaler Gemeinden für die Variante «ZEL lang+» als einzig gangbarer Weg zeigte allerdings trotzdem Wirkung. Ursprünglich standen in der nun abgeschlossenen vierten Partizipationsrunde des GVK die beiden Varianten «ZEL kurz» und «ZEL lang» im Zentrum. Aufgrund der klaren Rückmeldungen der erwähnten Partizipationsgremien wird die Variante «ZEL lang+» – bei der neben Baden auch Ober- und Untersiggenthal umfahren wird – nun immerhin ebenfalls weiterverfolgt. Die Behördendelegation hat beschlossen, dass das Projektteam in den nächsten Wochen auch für diese Variante die für einen Entscheid nötigen Grundlagen aufbereiten soll.

GVK nimmt Form an
Die Behördendelegation hat aufgrund der Resultate in den verschiedenen GVK-Partizipationsgremien beschlossen, für die Velovorzugsroute Baden-Brugg die Linienführung entlang der linken Limmatseite durch den Kappelerhof weiterzuverfolgen. Diese war in der Partizipation gegenüber der alternativen Strecke durch die Siggenthaler Gemeinden von einer klaren Mehrheit bevorzugt worden.

Die Behördendelegation hatte zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen, betreffend den Brückenkopf Ost der Badener Hochbrücke zwei Massnahmenkonzepte mit unterschiedlichem Zeithorizont in das GVK aufzunehmen. Zudem hatte sie beschlossen, über die langfristigen Optionen in drei Varianten (Bypass, Umnutzung Hochbrücke, neue ÖV-Brücke) im Herbst 2024 in Kenntnis der Gesamtzusammenhänge zu entscheiden. Eine der drei Varianten könnte dann als langfristige Option nach 2040 weiterverfolgt werden.

Wie die Behördendelegation mitteilt, bleibt das Massnahmenkonzept Brückenkopf Ost beim kurzfristigen Zeithorizont Bestandteil des GVK bis 2040. Aufgrund der vielen skeptischen Rückmeldungen zum Lösungsansatz am Brückenkopf Ost und der anspruchsvollen räumlichen Situation soll die Ausgestaltung der mittel- und langfristigen Massnahmen rund um den Brückenkopf Ost nach dem Beschluss des Grossen Rats zum Gesamtverkehrskonzept vertieft untersucht werden. Dabei sollen die bereits angedachten langfristigen Optionen in die Planung aufgenommen werden.

Vorerst sollen am Brückenkopf Ost der Hochbrücke in Baden lediglich sanfte Massnahmen ausgearbeitet und umgesetzt werden. (Bild: sim)

Weiter hat die Behördendelegation dem Projektteam den Auftrag erteilt, die Umgestaltung der Neuenhoferstrasse in Baden – vom Schulhausplatz bis etwa zur Nationalbahnbrücke – auszuarbeiten und in den GVK-Massnahmenfächer aufzunehmen.

Ausserdem wurde beschlossen, dem Thema Tempo 30 auf Kantonsstrassen im GVK mehr Beachtung zu schenken. Die «Prüfung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen» soll als Massnahme zur besseren Siedlungsverträglichkeit von Kantonsstrassen explizit aufgeführt werden können. In diesem Zusammenhang muss allerdings das übergeordnete Bundesrecht eingehalten werden. Grundsätzlich gilt heute auf Kantonsstrassen innerorts Tempo 50. Nur in begründeten Fällen darf ausnahmsweise von diesen Höchstgeschwindigkeiten abgewichen werden.

Aufgrund eines Antrags aus dem Gemeinderat Neuenhof prüft das Projektteam, ob neben den ÖV-Hauptkorridoren Killwangen-Neuenhof-Wettingen-Baden, Baden-Siggenthal und Baden-Dättwil-Heitersberg auch der Abschnitt Neuenhof bis Bahnhof Wettingen als langfristiger, stärker eigentrassierter ÖV-Hauptkorridor gesichert werden soll. Damit würde sichergestellt, dass am Bahnhof Wettingen eine Option für eine Verknüpfung mit dem Nationalbahn-Trassee Richtung Baden Oberstadt und Dättwil offengehalten wird.

Entscheid im November
Den definitiven Massnahmenfächer wird die Behördendelegation im November beschliessen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die wenigen noch ausstehenden Nachweise zur bau-, verkehrs- und umwelttechnischen Machbarkeit der Massnahmen erbracht werden. Gleichzeitig gilt es, die Finanzierbarkeit sowie das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen abzuwägen. Nach den Beschlüssen der Gesamt-Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden Anfang 2025 wird die Behördendelegation die GVK-Planung abschliessen und das Dossier dem Regierungsrat überreichen.

Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Kantons werden schliesslich durch den Grossen Rat beschlossen. Der Beschluss soll Ende 2025/Anfang 2026 vorliegen. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden sollen nach Beschluss des Grossen Rats Anfang 2026 verbindlich gesichert werden.