An der bevorstehenden Sitzung am 5. Dezember werden dem Einwohnerrat Verpflichtungskredite für die Ertüchtigung des Grundwasserpumpwerks Aesch sowie die Strassen- und Werkleitungssanierung der Oberdorfstrasse Nord vorgelegt. Die Investitionen für beide Projekte belaufen sich auf 2,128 Millionen Franken. Ein Grossteil wird über die Gebühren für Trinkwasser und Abwasser finanziert. Während der Steuerfuss bei der Bevölkerung stets als wichtiges Kriterium gilt, spricht kaum jemand von den Gebühren für Abfall, Trinkwasser und Abwasser, obwohl diese für jedes Haushaltbudget einen gewichtigen Kostenfaktor darstellen.
Anlässlich der Medieninformation hält Vizeamman und Ressortvorsteher Peter Stucki fest, dass das durch das Pumpwerk Aesch geförderte Grundwasser von hervorragender Qualität sei und keine chemische Aufbereitung benötige. «Um diese Qualität bis zum heimischen Wasserhahn sicherzustellen, gehört es zu den Hauptaufgaben der Wasserversorgung Obersiggenthal, die Grundwasserfassungen, das Leitungsnetz, die Pumpwerke und Reservoire instand zu halten. Zudem unterliegt Wasser als Hauptlebensmittel dem Lebensmittelgesetz. Deshalb lassen wir das Trinkwasser monatlich freiwillig kontrollieren», so Stucki.
Sanierung des Pumpwerks Aesch
Erstellt wurde das Grundwasserpumpwerk Aesch im Jahr 1975. Mit einer Fördermenge von 4000 Litern pro Minute ist es ein zentraler Bestandteil für eine sichere Wasserversorgung der Gemeinde Obersiggenthal. Seit der Inbetriebnahme erfolgten regelmässige Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten. «Auslöser für das Projekt ist eine nach 30 Jahren anstehende Flachdachsanierung. Heute wird das Dachwasser in eine in der Schutzzone 1 liegende unterirdische Sickergrube geleitet. Das ist nicht mehr gesetzeskonform und muss der aktuellen Gesetzgebung angepasst werden. Die Sickergrube muss rückgebaut werden», so Stucki weiter. Durch das Hochwasser im Juli 2021 und den daraus hervorgegangenen Anstieg des Grundwasserspiegels wurden die elektrischen Anschlüsse der Pumpen gefährdet. Eine Beschädigung hätte zum Ausfall der Pumpen geführt. Um bei einer Strommangellage das Notstromaggregat einzusetzen, müssen bauliche Massnahmen getroffen werden. Und um eine durch Lichteinfall mögliche Keimbildung zu verhindern, muss die Fensterfront rückgebaut und durch Mauerwerk ersetzt werden. Neben zahlreichen weiteren baulichen Massnahmen soll im Zuge der Dachsanierung eine neue Photovoltaikanlage installiert werden. Der Gemeinderat beantragt einen Verpflichtungskredit in Höhe von 1 372 870 Franken. Die Kosten werden zulasten des Eigenwirtschaftsbetriebs Wasserversorgung verbucht.
Notwendige Sanierungen
Bei der mit 30 km/h behafteten Oberdorfstrasse in Nussbaumen handelt es sich um eine Sammelstrasse, die von vielen Kindern auf dem Weg zur Schule, in den Kindergarten oder ins Schwimmbad gequert wird. Neben der Gemeinde, welche die Strasse erneuern möchte, haben die Wasserwerke und die Elektrizitätsgenossenschaft Ausbaubedarf angemeldet. Bereits 2012 haben Belagsproben gezeigt, dass Fundations- und Verbundschichten ungenügend sind und stellenweise sogar fehlen. Ausserdem weisen die Gussleitungen, die ihr Lebensende erreicht haben, einen zu geringen Durchmesser auf. Da die Wasserleitung auf einem Privatgrundstück unter einem Weiher verläuft, wird bei einem Leitungsbruch in diesem Bereich eine Reparatur verunmöglicht. Um die Mängel zu beheben, soll die einen grösseren Durchmesser aufweisende Wasserleitung auf dem gesamten Projektperimeter neu verlegt werden. Ab dem Höhenweg ist die Strassenentwässerung an eine Sauberwasserleitung angeschlossen, die in den Bach führt. Das ist nicht mehr zulässig und muss geändert werden. Insgesamt wird ein Verpflichtungskredit über 755 000 Franken beantragt. Die Kosten sind im Aufgaben- und Finanzplan der Gemeinde, der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung enthalten. «Die Realisierung ist für 2025 geplant», so Peter Stucki.