Jahrhundertprojekt Endlagerung

Felix Altorfer, David Erni und Philipp Senn (von links) nehmen Stellung zu den Rahmenbewilligungsgesuchen. ( Bild: zVg | Bundesamt für Energie)

Neben dem Tiefenlager Nördlich ­Lägern im Gebiet Haberstal (Kanton Zürich) plant die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) den Bau einer Brennelemente-Verpackungsanlage beim bestehenden zentralen Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen. Bis 2027 überprüfen die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, ob sämtliche gesetzlich nötigen Unterlagen vollständig beim Bundesamt für Energie (BFE) eingegangen sind. Dann werden die Rahmenbewilligungsgesuche publiziert, und ab diesem Zeitpunkt beginnt deren minuziöse inhaltliche Prüfung durch die Behörden. Voraussichtlich 2029 wird der Bundesrat nach der dreimonatigen öffentlichen Auflage seine Entscheide zu den Gesuchen treffen und sie der Bundesversammlung zur Genehmigung vorlegen. Wenn diese vorliegt, untersteht sie 2031 dem fakultativen Referendum. Das Tiefenlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle soll ab 2045 gebaut werden. Ab 2050 wären hier die ersten Einlagerungen möglich. Hoch radioaktive Abfälle müssen hingegen etwa 40 Jahre bis nach 2060 zwischengelagert ­werden. Rund 20 Jahre später sollte deren Endlagerung abgeschlossen sein. 

Breit angelegte Zuständigkeiten
Weil das Tiefenlager und die Verpackungsanlage für hoch radioaktive Abfälle an zwei verschiedenen Standorten entstehen sollen, ist für diese Projekte je ein Rahmenbewilligungsgesuch erforderlich. Anlässlich einer Infoveranstaltung in der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg/Windisch informierten Vertreterinnen und Vertreter der in das Verfahren involvierten Stellen und Personen über die relevanten Fakten. David Erni vom BFE erläuterte das Rahmenbewilligungsverfahren, Philipp Senn von der Nagra ging auf die Rahmenbewilligungsgesuche ein, und Felix Altorfer vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) zeigte auf, was von dieser in Brugg domizilierten Stelle überprüft wird. Roland Meier, Vizeammann der Gemeinde Würenlingen und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verpackungsanlage, informierte über deren Tätigkeiten, An­liegen und Ziele. Und Regierungsrat Stephan Attiger referierte über die Rolle des Kantons Aargau, der den Standortregionen Lägern Nord und Würenlingen für die transparent und fair vorgesehenen Abgeltungsverhandlungen Unterstützung zusicherte. Der Kanton Aargau beansprucht jedoch keine derartigen Zahlungen. Die Entschädigungen sind freiwillige Leis­tungen der Entsorgungspflichtigen und sollen für kommunale sowie regionale Massnahmen innerhalb des Wirkungsperimeters verwendet werden.

Anstelle des entschuldigten Landrats Martin Kistler aus dem deutschen Landkreis Waldshut dankte dessen Vertreterin und leitende Regierungsdirektorin Tina Schlick für die Möglichkeit der Mitsprache im Hinblick auf die Realisierung der grenznahen Endlagerprojekte. Auch die Deutsche Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager mit Sitz in Waldshut-Tiengen und der Verein Kein Atommüll im Bözberg waren im Foyer mit einem Stand anwesend.

Verpackungsanlage in ­Würenlingen
Der Bau dieser beim Zwilag geplanten Anlage ist laut den aargauischen Behörden in der Nähe von Kernkraftwerken aus standortbedingten Gründen nachvollziehbar. Hier müssen dereinst die radioaktiven Abfälle so verpackt werden, dass sie ohne weitere Behandlung direkt ins 26 Kilometer entfernte Tiefenlager transportiert werden können. Das soll dem Vernehmen nach unter strengsten Schutzmassnahmen in speziellen Behältern auf der Strasse geschehen. Die Erstellung der Verpackungsanlage wird für die Jahre 2055 bis 2060 ins Auge gefasst, die Inbetriebnahme des Endlagers für hoch radioaktive Abfälle wird ab 2060 aktuell, und bis in die darauffolgenden Siebzigerjahre steht sodann der Betrieb der Brennelemente-Verpackungsanlage auf dem Programm. Anschliessend sind deren Rückbau und der Beginn der Phase der Beobachtung des Tiefenlagers für hoch radioaktive Abfälle an der Reihe. Wie zu erfahren war, wird dieses nach allen denkbaren Sicherheitsvorkehrungen für eine Dauer von rund 100 Jahren bis zu dessen allfälligem Verschluss ausgelegt.