Von den 20 Mitgliedsgemeinden hatten 16 ihre Delegierten nach Böttstein geschickt, die teilweise in Zweier- oder Dreiergruppen anwesend waren. Zurzibiet-Regio-Präsident Felix Binder begrüsste die Versammlung und übergab nach einigen einleitenden Bemerkungen das Wort an Geschäftsleiter Niklaus Edelmann und an Dorothea Frei. Sie gaben einen Überblick über den Stand der Dinge in Sachen Gesamtverkehrskonzept Raum Zurzibiet. Bekanntlich sollen die Verkehrsströme aus dem süddeutschen Raum in Richtung Mittelland durch neue Linienführungen so geleitet werden, dass ein vernünftiges Zusammenspiel zwischen Langsam-, Privat- und öffentlichem Verkehr gewährleistet ist. Zudem müssen Ortsbilder, Landschaftsobjekte und Freiräume den ihnen zustehenden Schutz erhalten.
Interessenkonflikte
Es liegt auf der Hand, dass es dabei zu Interessenkonflikten kommt. Das machte sich denn auch anlässlich der Versammlung bemerkbar, indem sich ein Wirtschaftsvertreter über die seiner Meinung nach allzu weiträumige zeitliche Planung enttäuscht zeigte – als Planungshorizont ist das Jahr 2040 festgelegt. Ein zweiter Votant vertrat mit einiger Vehemenz die Interessen des Privat-, vor allem des Schwerverkehrs, der bei allen Planungsprojekten gegenüber den Fussgängern und dem Langsamverkehr immer hintangestellt werde und doch von hoher gesellschaftlicher Relevanz sei.
Direkt betroffen sind neben dem Zurzibiet die Verkehrsräume Brugg und Baden. In beiden wird es zu sehr aufwendigen neuen Linienführungen mit Tunnelbauten kommen, während im Zurzibiet die Frage der Rheinbrücke als wichtiges Teilprojekt gelöst werden muss. In organisatorischer Hinsicht sollen unter anderem die Bahnhöfe Turgi und Wettingen ausgebaut werden, und im Busverkehr strebt man einen 7,5-Minuten-Takt an, alles mit dem Ziel, möglichst viel Verkehr von den Strassen zu holen.
Zurzibiet in der zweiten Reihe
Niklaus Edelmann informierte des Weiteren über die geplante Wirtschaftsförderung des Kantons Aargau. Grundsätzlich habe der Kanton sogenannte Potenzialräume zur besonderen Förderung festgelegt, also Räume, «wo der eingesetzte Franken am meisten Wirkung erzielt». Das im Gegensatz zum Giesskannenprinzip, das den Eigenheiten der unterschiedlichen Regionen kaum Rechnung trage. Die Verantwortung für lokale und regionale Standortförderung liege dagegen bei den Gemeinden. Die Chance des Zurzibiets, mit seinen mehrheitlich ländlichen Strukturen zu den vom Kanton unterstützten Potenzialräumen zu gehören, wertete Verbandspräsident Felix Binder eher gering: «Wir sind wohl draussen.»
Immerhin gab es eine gute Nachricht: Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Regionalplanungsverbände gelang es, die Fusionsstrafe abzuschaffen. Fusionierte Gemeinden erhalten demnach neu 600 000 Franken als Kantonsbeitrag zugesprochen, nicht mehr nur 300 000 Franken, die einer jeden Gemeinde zustanden.
Klarheit im Gesundheitswesen
Ein weiteres Grossprojekt ist die «Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030», die eine Aufteilung des Kantons in Versorgungsregionen vorsieht. Es geht dabei um Gesundheitsmassnahmen im weitesten Sinn, also auch um Spitex, Pflegeheime und um grundsätzliche Altersfragen. Dazu zwei Zitate: «Zu den Aufgaben des Kantons gehören insbesondere die Festlegung der minimalen Qualitätsstandards, die Festsetzung der Pflegenormkosten und der Betrieb einer Clearingstelle.» – «Die Gemeinden bilden, organisieren und führen die Versorgungsregionen. Jede Gemeinde gehört mindestens einer Versorgungsregion an.»
Vielfache Nutzung des Raums
Schliesslich skizzierte Regionalplaner Michael Rothen das Landschaftsentwicklungsprogramm. Dieses hat den Zweck, aktuelle Nutzungsansprüche zu koordinieren, also Forst- und Landwirtschaft, Tourismus und Kultur, Freizeit und Erholung, Landschafts- und Naturschutz sowie Klima und Biodiversität. Dazu gehören allfällige Anpassungen im Richtplan. Dieses Projekt soll im Jahr 2026 beschlussfähig sein.
Die Delegierten genehmigten einstimmig das Budget 2025, das einen Überschuss von 1800 Franken vorsieht. Ebenso einmütig hiessen sie die Beibehaltung der bisherigen Jahresbeiträge gut, die einen Grundbeitrag pro Gemeinde von 1500 Franken vorsehen, dazu einen Beitrag pro Einwohner und Einwohnerin von 8 Franken.
Dass sich die Delegierten nach all diesen Informationen über einen schönen Apéro freuten, muss wohl kaum erwähnt werden.