Ab dem 1. April, und das ist kein Aprilscherz, ist Obersiggenthal zweigeteilt. Das zumindest, wenn es um die Regeln des Parkierens auf öffentlichem Grund geht. Vor dem Hintergrund, dass viele Pendler und Pendlerinnen auf öffentlichen Parkplätzen ihr Auto abstellen, um dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu fahren, war es an der Zeit, eines der ältesten Reglemente der Region den Gegebenheiten anzupassen.
Grundsätzlich sollen diese Parkplätze den Menschen, die Berührungspunkte mit der Gemeinde haben, also dort arbeiten, wohnen oder einkaufen, zur Verfügung stehen. Angekündigt war die Inkraftsetzung auf den 1. Oktober 2023. Jedoch wurden bei der Umsetzung des Reglements in den internen Planungsunterlagen Mängel festgestellt. Ergänzt wurde das Reglement damals mit einer Gebührenverordnung. Ein in der Folge beauftragtes Verkehrsplanungsbüro hat nun die erforderlichen Pläne für die öffentliche Auflage überarbeitet. Diese sind jetzt gültig, und die Markierungen und Signalisationen werden umgesetzt.
Im Zentrum wird es teuer
Die nun signalisierten Parkraumzonen I und II widerspiegeln die Tatsache, dass bestimmte Gebiete ausserordentlich stark beansprucht werden. Für deren Nutzung sind, gegenüber übrigen öffentlichen Parkflächen, höhere Gebühren geschuldet. Für die Parkraumzone I, das eigentliche Zentrum der Gemeinde, gilt eine tägliche Gebühr während 24 Stunden. Damit soll erreicht werden, dass sich hier Personen nur kurzzeitig aufhalten und ihr Auto auf gebührenpflichtigen Parkplätzen abstellen.
Für eine Gruppe von Nutzenden können Tages-, Monats- oder Jahreskarten erworben werden. In der Parkraumzone I gelten diese zum einen für Personen, die bei einer Adresse in dieser Zone während des entsprechenden Zeitraums der Parkkarte eine Arbeits- oder Dienstleistung erbringen, wie Handwerker, Service- oder Gesundheitspersonal, zum anderen für Angehörige der Schule und für Gemeindeangestellte. Andere Nutzergruppen können für diese Zone keine Parkkarte kaufen. Sie müssen die Parkuhren bedienen, wobei die Parkdauer einen erheblichen Einfluss auf die Kosten hat.
Stundengebühren …
Eine Gebühr ist ab der ersten Minute zu entrichten. In der Parkraumzone I kosten vier Stunden 10.50 Franken, jede weitere Stunde 2.50 Franken. Beim Gemeindehaus ist die erste halbe Stunde gratis. In der Parkraumzone II, der die Quartiere Nussbaumen, Rieden und Kirchdorf zugeordnet sind, kann während vier Stunden kostenlos parkiert werden, danach muss eine Parkkarte gelöst werden. Die Autos dürfen nur noch auf den markierten Parkfeldern abgestellt werden. Der Kreis der Berechtigten ist hier grösser. So können zum Beispiel in Obersiggenthal angemeldete Anwohnende sowie hier angesiedelte Betriebe eine solche Karte erwerben.
… und Jahreskarten
Auf den öffentlichen Parkierungsanlagen gelten die signalisierten Regeln, das heisst, dass die Parkuhren bedient werden müssen. Die öffentlichen Parkfelder beim Landgasthof zum Hirschen und beim Friedhof können von Besuchenden während vier Stunden gratis genutzt werden.
Der Landgasthof zum Hirschen und die katholische Kirche in Kirchdorf verfügen jedoch über kostenlose Parkkarten für ihre Gäste sowie Besucherinnen und Besucher. Für die Parkfelder beim Restaurant Drei Sternen gilt eine Sonderregelung. Auf der Parkierungsanlage beim Schwimmbad stehen zudem zehn Parkkarten für Pendlerinnen und Pendler ab der Bushaltestelle Aesch mit einem Preis von 8 Franken zur Verfügung. Diese sind werktags von 6 bis 20 Uhr gültig. Es sind keine speziellen Park-and-Ride-Parkplätze eingezeichnet. Alle Parkkarten sind digital und können online oder per App bezogen werden.
Anmeldungen
Um sicherzustellen, dass nur Anwohnende, örtliche Betriebe sowie Dienstleistungserbringer Monats- oder Jahreskarten erwerben, müssen diese vorgängig ihre Autonummer gegen Vorlage des Fahrzeugausweises bei der Gemeindekanzlei registrieren lassen (kanzlei@obersiggenthal.ch). Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können die digitalen Parkkarten im Gemeindehaus bei der Kanzlei beziehen und bezahlen.