Der Ball liegt beim Kanton

Nach Jahren der Planung liegt der Ball für die Verkehrsplanung im Raum Baden bald wieder beim Kanton, der über die Vorschläge befindet.
Badens Zentrum ist die Knacknuss der Verkehrsgestaltung in der Region. (Bild: zVg)

Baden – Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) bereitet sich darauf vor, die in den letzten Jahren erarbeiteten Massnahmen auf den Weg zu bringen. Diese sollen die Verkehrswege in der Region Baden bis 2040 verbessern und effizienter machen, um den erwarteten Verkehrs­zuwachs aufzufangen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diese Massnahmen im Hinblick auf die spätere Umsetzung verbindlicher zu sichern. Eine ist der Eintrag in den kantonalen Richtplan, der für verschiedene Elemente des GVK Raum Baden und Umgebung vorgesehen ist. Die Behördendelegation hat für einige Massnahmen bereits festgelegt, auf welcher Richtplanstufe sie eingetragen werden sollen.
Der kantonale Richtplan erlaubt es, die räumliche Entwicklung mittelfristig zu planen und Nutzungskonflikte früh zu erkennen. Unter Berücksichtigung der raumrelevanten Themen Umwelt, Siedlung und Verkehr sowie der übergeordneten Vorgaben werden dort die räumlichen Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben mit zuwiderlaufenden Interessen und weiteren Vorhaben innerhalb eines Zeitraums von etwa 10 bis 15 Jahren abgestimmt.
Sogenannte raumrelevante Verkehrsvorhaben werden sodann im Richtplan auf einer von drei Koordinationsstufen erfasst, die den Detaillierungsgrad der räumlichen Abstimmung abbilden, die bereits durchgeführt wurde. Verkehrsvorhaben, die auf der Stufe Vororientierungen aufgenommen werden, sind grobe Projektideen, die eine mögliche Lösung für ein Problem skizzieren. Zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Richtplan hat noch keine Abstimmung des Vorhabens stattgefunden, die Zuständigkeit liegt beim Regierungsrat. Ein Eintrag auf dieser Stufe zieht für kantonale Behörden eine Informations- und Koordinationspflicht nach sich, wenn an gleicher Stelle weitere Projekte angedacht sind.
Bei Vorhaben, die als Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen werden, hat die räumliche und umwelttechnische Abstimmung im Planungsprozess begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich um konkretisierte Raumfreihaltungen, teilweise verbunden mit dem Auftrag, das Vorhaben vollständig abzustimmen. Für Einträge auf der Stufe Zwischenergebnis ist der Grosse Rat zuständig. Sie sind behördenverbindlich und in allen Planungen zu berücksichtigen.
Die letzte Stufe ist die Festsetzung im Richtplan. Damit kann die kantonale Verwaltung mit der Projektierung eines Vorhabens beginnen. Planerisch ist das Projekt zu diesem Zeitpunkt vollständig räumlich und umwelttechnisch abgestimmt. Allfällige Interessenkonflikte wurden entweder schon behoben oder das Finden von Lösungen im Rahmen der anstehenden Projektierung vorbereitet. Auch hier ist der Grosse Rat zuständig und das Vorhaben natürlich behördenverbindlich. Um die nötigen Flächen für ein festgesetztes Verkehrsvorhaben zu sichern, kann ein kantonaler Nutzungsplan erlassen werden, der die Planung grundeigentümerverbindlich festlegt.

Auf später vertröstet
Um das Zentrum Badens vom Verkehr zu entlasten, soll die Variante «Zen­trumsentlastung (ZEL) lang», die allerdings nicht Teil des GVK-Massnahmenfächers ist, im Richtplan auf Stufe Festsetzung eingetragen werden. Die von den Siggenthaler Gemeinden vehement geforderte Umfahrung Untersiggenthals soll dagegen auf der Stufe Zwischenergebnis bleiben. Die Umsetzung des Vorhabens ist damit zwar nicht vom Tisch, wohl aber auf unbestimmte Zeit aufgeschoben. Die Projektierung soll dann erfolgen, wenn die vorgesehene Wirkungskontrolle zu den GVK-Massnahmen für den Zeitraum bis 2040 einen Bedarf dafür aufzeigt.
Die Velorouten des GVK-Velonetzes im Raum Baden und Umgebung sollen im Richtplan auf Stufe Festsetzung eingetragen werden. Die älteren Einträge Baldeggtunnel, Martinsbergtunnel und die ZEL-Variante Baden West (ZEL kurz) sollen dagegen aus dem Richtplan gestrichen werden, auch das eine Forderung aus den Siggenthaler Gemeinden.
Der bestehende Eintrag «Weiterführung Limmattalbahn bis Baden» soll umbenannt werden in «ÖV-Hauptkorridor Killwangen–Baden» und auf der Stufe Zwischenergebnis bleiben. Der ÖV-Hauptkorridor Neuenhof–Wettingen Bahnhof–Baden Bahnhof Oberstadt–Bahnhof Mellingen Heitersberg soll zur Sicherung des Trassees auf Stufe Zwischenergebnis eingetragen werden. Genauso der ÖV-Hauptkorridor Baden–Untersiggenthal.
Im Rahmen des GVK sollen verschiedene Bahnhöfe ausgebaut werden, um ein Umsteigen von Bus, Velo oder Auto auf die Bahn zu erleichtern. Ausserdem sollen einzelne Bushaltestellen zu solchen Verkehrsdrehscheiben ausgebaut werden, die das Umsteigen vom Auto auf den Bus erlauben. Wettingen Ost, Baden-Dättwil und Niederwenigen/Schneisingen sollen in der Richtplan-Teilkarte «Kombinierte Mobilität» neu aufgenommen werden.