Abweichende Lösungswege

Die ausserordentliche Gemeindeversammlung schickte die allgemeine Nutzungsplanung zur Überarbeitung zurück an den Gemeinderat.
Darüber, wie Würenlos künftig weiterentwickelt werden soll, herrschen in der Gemeinde unterschiedliche Vorstellungen. (Bild: sim)

In Würenlos ist die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. April deutlich gescheitert. Die Versammlung, an der 569 der 4411 Stimmberechtigten teilnahmen, war von Anfang an von ­Emotionen geprägt. Bereits im Vorfeld hatten Flugblätter von Eigenheimbesitzern auf die ablehnende Haltung vieler Würenloserinnen und Würenloser aufmerksam gemacht.
Gemeindeammann Anton Möckel eröffnete die Versammlung in der Mehrzweckhalle mit dem Hinweis, dass es an diesem Abend um einen Entscheid gehe, der Generationen überdauern werde. «Heute gilt es, zwischen den eigenen Interessen und den Bedürfnissen der Gemeinschaft abzuwägen», erklärte der Gemeindeamman. Er betonte, dass der Gemeinderat sich für Würenlos eine nachhaltige und qualitative Entwicklung wünsche. Dieser Wunsch deckt sich nicht mit den Plänen des Kantons für ­Würenlos, der in der Gemeinde gern ein schnelleres Bevölkerungswachstum sähe.

Argumente verfingen nicht
Gemeinderat Consuelo Senn, der durch das Geschäft führte und einige entscheidende Änderungen hervorhob, sprach ebenfalls von einem Generationenprojekt und unterstrich, dass die Revision über einen langen Zeitraum und unter Mitwirkung vieler ­Beteiligter erarbeitet wurde. Die wichtigsten Änderungen betrafen die Reduktion der Dorfzone zugunsten einer neuen Dorfrandzone, die Einführung einer Grünflächenziffer sowie die Reduktion der Ausnützungsziffer in der Wohnzone W2. Mit diesen Anpassungen wollte der Gemeinderat die oben erwähnte massvolle Siedlungsentwicklung erreichen und dafür sorgen, dass der dörfliche Charakter von Würenlos gewahrt bleibt. Von der Planung bewusst ausgeklammert wurde das Areal Im Grund. Der Gemeinderat hat das Gebiet als möglichen Standort für ein künftiges Alterszentrum ausgeschieden und strebt eine allfällige Umzonung der betroffenen Parzellen im Rahmen der Planung des Alterszentrums an.
Gerade die Einführung einer Grünflächenziffer und die Herabsetzung der Ausnützungsziffer stiessen in der Versammlung auf massiven Widerstand. Für zahlreiche Votantinnen und Votanten stellten die Einführung einer Grünflächenziffer von 0,4 und die Reduktion der Ausnützungsziffer um 0,05 einen zu starken Eingriff in die Rechte und das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger dar, einige sprachen gar von einer «kalten, materiellen Enteignung». Die Senkung der Ausnützungsziffer wurde als Widerspruch zur angestrebten Innenentwicklung kritisiert und als massive Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten gewertet, die bestehende Immobilien entwerten könnte.
Diese Ansicht zu entkräften, fiel Andrea Hofbauer zu, Leiterin Hochbau in Würenlos, die anhand eines konkreten Beispiels aufzuzeigen versuchte, dass die Reduktion der Ausnützungsziffer durch Anpassungen der Anrechnungsmethode für Räume im Dach- sowie im Untergeschoss beinahe aufgewogen wird. Von dieser ­Argumentation liessen sich die meisten Anwesenden aber nicht überzeugen. Auch die Abzonungen von der Dorf- zur Dorfrandzone wurden als nachteilig für die Hauseigentümerinnen und -eigentümer eingestuft, wobei gleichzeitig kritisiert wurde, dass der Gemeinde daraus kein erkennbarer Vorteil erwächst.

Deutliche Rückweisung
Verschiedene Votantinnen und Votanten forderten Teiländerungen, zum Beispiel die Rückweisung einzelner Bauzonenvorschriften oder die Ausklammerung bestimmter Gebiete, wie den Weiler Ötlikon aus der Planung zu nehmen. Zur Abstimmung über diese Anträge kam es allerdings nicht, da in der Folge ein Gesamtrückweisungs­antrag gestellt wurde, über den die Versammelten zuerst zu befinden ­hatten.
Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag mit 382 gegen 126 Stimmen deutlich angenommen. Die Revision ist damit definitiv zurückgewiesen. «Der Gemeinderat nimmt diese grosse Hausaufgabe entgegen», schloss Consuelo Senn. Bevor er aber zum nächsten Geschäft schreiten konnte, wurde aus der Versammlung Kritik am ­Planungsbüro laut, dessen Vertreter Votanten mit ablehnender Haltung zur allgemeinen Nutzungsplanung als «Rädelsführer» bezeichnet hatte.
Nach dem vorläufigen Scheitern der allgemeinen Nutzungsplanung – die überarbeitete Planung dürfte erst in einigen Jahren wieder an einer ­Gemeindeversammlung beraten werden – widmete sich die Versammlung dem Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen. Als einige Unsicherheiten betreffend Fragen, wann die Ausgleichszahlungen fällig werden und wofür die so generierten Mittel verwendet werden sollen, ausgeräumt waren, schritt die inzwischen deutlich gelichtete Versammlung zur Abstimmung. Mit 262 gegen 76 Stimmen wurde das Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen deutlich angenommen.
Die anschliessend traktandierte Abstimmung über das Gebührenre­glement zur Bau- und Nutzungsordnung entfiel, nachdem der Gemeinderat das Geschäft zurückgezogen hatte.