Neuenhof befürchtet erhebliche Nachteile

Der Gemeinderat Neuenhof stösst mit seinen Anträgen auf Anpassungen des GVK bei der Behördendelegation auf Ablehnung.
Neuenhof sprach sich neben dem geplanten Limmatsteg gegen eine Reihe weiterer GVK-Massnahmen aus. (Bild: Archiv)

Die Räte der in der Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden vertretenen Städte und Gemeinden stimmten dem GVK-Massnahmenpaket mit Zeithorizont bis 2040 einstimmig zu. Zu den angestrebten langfristigen Richtplaneinträgen und zu den Korridoren für den öffentlichen Verkehr (ÖV) als langfristige Option nach 2040 wurden verschiedene Anträge eingereicht. Die Behördendelegation hat diese an ihrer Sitzung vom 1. April behandelt. Zudem hat sie die Diskussion zu den Entscheidungskriterien für den Projektierungsstart einer allfälligen ­Zentrumsentlastung weitergeführt.
Die Behördendelegation des GVK Raum Baden und Umgebung hatte entschieden, den letztes Jahr von der Behördendelegation verabschiedeten GVK-Massnahmenfächer den neun ­betroffenen Gemeinderäten zum Beschluss vorzulegen. Davon erhofft sich die Delegation eine möglichst hohe Verbindlichkeit als Basis für das Richtplanverfahren sowie für die Beschlüsse des Regierungsrats und des Grossen Rats. Die entsprechenden ­Gemeinderatsbeschlüsse wurden von der Behördendelegation beraten.
Die neun GVK-Gemeinderäte stimmten dem Massnahmenfächer mit Zeithorizont 2040 grundsätzlich zu, teilweise wurden präzisierende Erwägungen, Hinweise, Beschluss­ergänzungen oder Zusatzbeschlüsse hinzugefügt.
Zu den angestrebten langfristigen Optionen nach 2040 hat Neuenhof zum ÖV-Hauptkorridor Killwangen bis Baden, Brückenkopf Ost und zur Option Zentrumsentlastung lang sowie Wettingen zur S-Bahn-Haltestelle Tägerhard abweichende Anträge gestellt.

Neuenhof stösst auf Ablehnung
Der ÖV-Hauptkorridor zwischen Killwangen und Baden besteht seit 2020 als Richtplaneintrag im Zwischenergebnis, eine Linienführung über den Bahnhof Wettingen gemäss einer früheren Forderung der Gemeinde Neuenhof ist aufgenommen. Die Behördendelegation hatte beschlossen, dass im Hinblick auf eine Festsetzung im Richtplan als langfristige Option sowohl die Linienführungen über Wettingen Ost als auch via Bahnhof Wettingen beurteilt werden. Die Forderung aus Neuenhof, die Linienführung über Wettingen Ost aus dem Richtplan zu streichen, lehnt die Behördendelegation ab. Genauso steht die Behördendelegation dem Neuenhofer Antrag, auf den Richtplaneintrag «Zentrumsentlastung lang» zu verzichten, ablehnend gegenüber.
Weiter sprach sich der Gemeinderat Neuenhof gegen den Lösungs­ansatz einer Untertunnelung des ­Brückenkopfs Ost der Badener Hochbrücke für den motorisierten Individualverkehr (MIV) aus, um die dortige Verkehrssituation zu entlasten. Die Behördendelegation lehnt diesen Antrag aus Neuenhof ab, weil die Ausgestaltung der mittel- und langfristigen Massnahmen am Brückenkopf Ost noch vertieft untersucht werden muss. Bisher sind lediglich kurzfristige Massnahmen zur Stärkung des ÖV und des Veloverkehrs beschlossen.
Auch den geplanten Limmatsteg zwischen Neuenhof und Würenlos, obwohl nicht Teil des GVK, kritisierte der Gemeinderat Neuenhof. Der Limmatsteg ist seit 2021 im Richtplan auf Stufe Festsetzung eingetragen und ist Teil des damals im Rahmen des GVK Ostaargau beschlossenen Velonetzes. Die Behördendelegation lehnt die Streichung des Limmatstegs aus dem aktuell bestehenden Richtplan ebenfalls deutlich ab.

Neue Ausgangslage in Wettingen
In ihren bisherigen Beschlüssen hat die Behördendelegation festgelegt, dass die S-Bahn-Haltestelle Tägerhard, die bereits heute auf der Stufe Zwischenergebnis im Richtplan eingetragen ist, als langfristige Option ausserhalb des GVK-Massnahmenfächers bis 2040 zu betrachten ist. Die Gemeinde Wettingen beantragt nun, dass die Haltestelle im Richtplan festzusetzen sei und die Umsetzung möglichst rasch erfolgen solle. Der Gemeinderat Wettingen drängt darauf, weil er hofft, dass sich im Tägerhard ab 2030 ein international tätiges Unternehmen ansiedeln wird. Am potenziellen neuen Firmensitz könnten bis 2040 rund 3000 Arbeitnehmende beschäftigt sein. Die Behördendelegation beschloss deshalb, das Thema aus dem GVK herauszulösen. So kann der Prozess für die Festsetzung der S-Bahn-Haltestelle im Richtplan umgehend angegangen werden.
Der Gemeinderat Untersiggenthal stellte den Antrag, dass die Richtplanteilkarte «Kombinierte Mobilität» um die Verkehrsdrehscheibe MIV-ÖV am Standort Siggenthal-Würenlingen ergänzt wird, was die Behördendelegation einstimmig befürwortete. Die Verkehrsdrehscheibe Siggenthal-Würenlingen ist im Richtplan zwar bereits als ÖV-Drehscheibe von kantonaler Bedeutung definiert, nun muss aber auch ihre zusätzliche Bedeutung als Drehscheibe gemäss GVK ablesbar sein. Wie das geschehen kann, ist Gegenstand von Abklärungen.sim