Geballte Geschäftslast im Herbst

Der Gemeinderat Neuenhof will den Steuerfuss vorerst bei 112 Prozent belassen und wirbt für die Förderung von Kleinkindern.

Neuenhof – Am 24. November ist die Neuenhofer Stimmbevölkerung zu einer reich befrachteten Einwohnergemeindeversammlung geladen. Neben dem Budget sind neun Geschäfte traktandiert. Das Budget 2026 der Gemeinde basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 112 Prozent. Trotz Sparbemühungen seitens der Gemeinde weist dieses ein operatives Defizit von rund 1,6 Millionen Franken aus. Der betriebliche Aufwand steigt gegenüber dem Budget 2025 um etwa 3,8 Millionen Franken, was hauptsächlich an höheren Kosten im Personalbereich, beim Sach- und Betriebsaufwand sowie beim Transferaufwand liegt. Demgegenüber steigt der betriebliche Ertrag um rund 2,9 Millionen Franken. Der Fiskalertrag wird mit knapp 1,8 Millionen Franken höher budgetiert als im Vorjahr, und auch der Transferertrag fällt mit 706 650 Franken über dem Wert von 2025 aus. Der Finanzausgleich ist im Budget 2026 mit knapp 4,9 Millionen Franken berücksichtigt.

Angesichts dieser finanziellen Ausgangslage gelangt der Gemeinderat zu dem Schluss, dass im Finanz- und Aufgabenplan ab dem Jahr 2027 eine Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Prozent in Betracht gezogen werden muss.

Deutsch für Kleinkinder
Unter dem Titel «Frühe Förderung» wird die Versammlung ausserdem über ein Beitragsreglement sowie einen Kreditantrag über 198 800 Franken zu befinden haben. Das vorgeschlagene dreijährige Projekt hat zum Ziel, die sprachliche Frühförderung fremdsprachiger Kinder im Vorschulalter zu unterstützen, um deren Eintritt in den Kindergarten zu erleichtern. Den betroffenen Kindern soll ermöglicht werden, ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt während zweier Halbtage pro Woche mit der deutschen Sprache in Kontakt zu treten und diese aktiv anzuwenden. Das Förderangebot soll in den Neuenhofer Kindertagesstätten und Spielgruppen umgesetzt werden.

Es ist vorgesehen, dass die Kosten für die Teilnahme an diesen Angeboten zunächst von den Eltern getragen werden und diese anschliessend gemäss dem neuen «Reglement über die Gemeindebeiträge an die frühe Förderung» einen Beitrag zurückfordern können. Das Verfahren der Subjektfinanzierung für den Besuch von Kindertagesstätten soll analog zur Anwendung kommen. Aufgrund von Erfahrungen aus anderen Gemeinden erhofft sich der Gemeinderat Neuenhof von dem Projekt langfristig signifikante Einsparungen.

Weg zum Haushalts­gleichgewicht
Weiter beantwortet der Gemeinderat den Antrag der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission betreffend den Massnahmenplan für ein mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht in Neuenhof.

Nach Einschätzung des Gemeinderats steht Neuenhof vor einem bedeutenden Entwicklungsschub mit entsprechender Zunahme der Bevölkerung. Unter dieser Prämisse will der Gemeinderat das Pro-Kopf-Steueraufkommen mittels «durchzusetzenden hochwertigen Wohnungsbaus» steigern, wie es im Traktandenbericht für die Versammlung vom 24. November heisst. Mit einer restriktiven Ausgabenpolitik sowie einer Steuerfusserhöhung von 3 Prozent ab 2027 will er den Selbstfinanzierungsgrad Neuenhofs deutlich verbessern.

Der Gemeinderat geht allerdings davon aus, dass die aufgrund des Wachstums notwendigen Investitionen nicht vollständig finanziert werden können, sodass die Gesamtverschuldung Neuenhofs noch zunehmen wird, bevor sie ab 2035 wegen der Bevölkerungszunahme und der eingeleiteten Massnahmen wieder sinken soll.

Angepasste Planung und neue Leuchten
Ebenfalls an dieser Versammlung wird über den Kreditantrag für das Planungsverfahren Webermühle entschieden. Bereits im Juni war der Einwohnergemeindeversammlung ein Verpflichtungskredit über 220 000 Franken für ein kooperatives Planungsverfahren unterbreitet worden. Dieser Antrag wurde jedoch vom Souverän zur Überarbeitung zurückgewiesen, da gefordert wurde, Landschaftsarchitekten frühzeitig in die Planung einzubeziehen und die betroffene Bevölkerung über Workshops aktiv in den Planungsprozess einzubinden. Diesen Anliegen wurde nun Rechnung getragen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung einen überarbeiteten Verpflichtungskredit über 250 000 Franken, der die zusätzlichen Kosten für die Einbindung von Landschaftsarchitekten sowie für die Durchführung der Beteiligungsworkshops umfasst.

Weiter soll in diversen Gemeindeliegenschaften die Beleuchtung für gesamthaft 640 000 Franken auf LED umgerüstet werden. In elf gemeindeeigenen Liegenschaften sind noch Quecksilberdampfleuchten verbaut, die seit Ende 2023 nicht mehr verkauft werden dürfen. Sobald die Lagerbestände erschöpft sind, können die bestehenden Leuchten deshalb nicht mehr betrieben werden. Deswegen muss die Beleuchtung dieser Liegenschaften ausgetauscht werden.