Brugg/Windisch – Es stand schon lange im Raum, das Budget dafür war genehmigt, zwei Jahre wurde geplant, nun ist das Konzept da: Brugg und Windisch haben in gegenseitiger Absprache jeweils ein neues Reglement für eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum erarbeitet. Der Zweck dieser Videoüberwachung liegt auf der Hand: Wie es im Reglement heisst, geht es unter anderem um «die Erhöhung der Sicherheit von Personen und Sachen und die Sicherung von Beweismitteln zur Geltendmachung zivil- und strafrechtlicher Ansprüche».
Überwacht werden sollen nicht nur die Hotspots der Drogenszene wie der Raum um den Bahnhof oder der Neumarkt in Brugg. Diverse andere Plätze und Areale sollen ebenfalls mit Videokameras ausgestattet werden.
Von Törlirain bis Heumatten
In Brugg sind Kameras unter anderem in der Altstadt inklusive Törlirain, beim Eisi-Pavillon und in der Storchengasse, bei der Citygalerie, beim Friedhof und bei der Casinobrücke sowie den Schulhäusern Bodenacker, Freudenstein und Hallwyler vorgesehen. In Windisch sollen sie zum Beispiel beim Freibad Heumatten, beim Campus und bei der Sporthalle Mülimatt zum Einsatz kommen.
Es ist geplant, dass die insgesamt etwa 50 Kameras in der Regel 24 Stunden am Tag aufzeichnen. Bei den Schulhäusern werden sie nur zwischen 19 und 5.30 Uhr eingesetzt. Beim Freibad laufen die Kameras ebenfalls nur ausserhalb der Öffnungszeiten.
Geht es um Videokameras im öffentlichen Raum, stehen für die Bevölkerung oft heikle Fragen des Persönlichkeitsrechts im Raum. Dazu steht nun in den Reglementen, dass die Kameras einzig die beschriebenen Perimeter überwachen sollen. Private Liegenschaften dürfen nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Betroffenen gefilmt werden. Und Arbeitsplätze sollen von einer Videoüberwachung gänzlich ausgeschlossen sein.
Nur Polizei hat Einsicht
Das Bildmaterial darf nur von der Regionalpolizei oder in Ausnahmen von der Kantonspolizei eingesehen werden, heisst es weiter. Die Gemeinden werden dagegen keinen Zugriff haben. Und werden die Bilder für keine Beweisführung benötigt, werden sie nach einer Woche gelöscht. Andernfalls sollen die Aufzeichnungen im Zusammenhang mit zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen an die zuständigen Behörden weitergegeben werden dürfen.
Die neuen Reglemente liegen noch bis zum 12. Dezember öffentlich auf und können auf den Websites der Gemeinden eingesehen werden.