Ohne neues Geld droht der Konkurs

Das RPB benötigt weitere 15 Millionen Franken Eigenkapital. Bewilligt werden muss dieses vom Einwohnerrat und den Badener Stimmberechtigten.
Ein erweitertes und erneuertes Regionales Pflegezentrum Baden soll bis 2028 rund 300 Pflegebetten und 84 Alterswohnungen bereitstellen. (Visualisierung: zVg)

Baden – Der Badener Einwohnerrat startet am 27. und 29. Januar mit einer Doppelsitzung in die neue Legislaturperiode. Nach der Inpflichtnahme seiner Mitglieder und der Wahl der Gremien – für das Präsidium ist Denise Zumbrunnen (Grüne) nominiert, für das Vizepräsidium Daniel Schneider (FDP) – steht unter anderem ein Geschäft an, das den Badener Politikerinnen und Politikern keine Freude bereitet.

Der Neu- und Umbau des Regionalen Pflegezentrums Baden (RPB) kostet massiv mehr, als einst berechnet. Bereits bei Baustart 2022 stand fest, dass dafür 160 und nicht 140 Millionen Franken nötig sind. Inzwischen stehen auf dem Preisschild 175 Millionen Franken. Alleinige Eigentümerin des als Aktiengesellschaft organisierten und finanzierten RPB ist die Stadt Baden. Diese hat das RPB 2015 mit einem Aktienkapital von 15 Millionen Franken gegründet.

Eine Analyse der heutigen Situation durch den Stadtrat hat ergeben, dass unvorhersehbare Entwicklungen, namentlich die Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg, sowie die Beseitigung von Bodenkontaminationen den ursprünglichen Kostenrahmen gesprengt haben. Als Massnahme will der Stadtrat das Aktienkapital um 15 Millionen Franken erhöhen und damit verdoppeln. Dies, weil so die Aufnahme teuren Fremdkapitals verhindert werden könne. Bei der Lösungsfindung habe man – heisst es in der Vorlage an den Einwohnerrat – auch andere Varianten geprüft. So die Idee einer Kombination einer Aufwertung der Grundstücke um sechs Millionen Franken, einer Aktienkapitalerhöhung um ebenfalls sechs Millionen und Einsparungen am Bau von drei Millionen Franken. Diese Überlegungen wurden verworfen, weil man das RPB solide finanzieren will.

Ein Werk für die Region
Betont wird in der Vorlage die Bedeutung des RPB für die ganze Region. Nur ein Ausbau des RPB auf 300 Pflegebetten und 84 Alterswohnungen könne die Bedürfnisse einer stark alternden Gesellschaft erfüllen. Vor diesem Hintergrund: Weshalb holt Baden nicht andere Gemeinden der Region als Aktionärinnen mit ins Boot? Dazu Stadtammann Markus Schneider: «Gegen eine Minderheitsbeteiligung anderer Gemeinden spricht in erster Linie, dass die RPB AG bei ihrer Gründung das gesamte Areal und die Gebäude als Sacheinlage bekommen hat und die damals vom Einwohnerrat verabschiedete Eigentümerstrategie klar eine 100-prozentige Eigentümerschaft Badens festhält». Für eine Beteiligung anderer Gemeinden müsste erst die Eigentümerstrategie geändert werden. Zudem: «Da die Pflegefinanzierung im Kanton Aargau auf einer Pro-Kopf-Finanzierung basiert, zahlen die Gemeinden der Region indirekt mit. Sie leisten für die zugunsten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erbrachte Pflege einen Beitrag an den Betrieb des RPB», ergänzt Melanie Borter, Leiterin Koordinationsstelle Altersnetzwerk Baden.

Heikle Situation
Stimmt der Einwohnerrat der Eigenkapitalerhöhung zu, haben die Stimmberechtigten das letzte Wort. Die entsprechende Volksabstimmung ist für den 14. Juni geplant. Was geschieht bei einem Nein des Stadtparlaments? Dann wird keine Volksabstimmung durchgeführt – es sei denn, es kommt ein fakultatives Referendum zustande. Vor einem Nein warnt der Stadtrat in seiner Vorlage eindringlich: Bei einer Ablehnung kann die Einwohnergemeinde das RPB nicht mehr finanziell unterstützen. Es sei mit Zahlungsverzügen bei Zinsen und Amortisationen zu rechnen.

Gemäss den gültigen Verträgen führen ausstehende Zahlungen zu einem ordentlichen Kündigungsrecht durch die Kreditgeber. Diese könnten die sofortige Rückzahlung aller Kredittranchen verlangen. «Ein Konkurs der RPB AG und damit der Verlust des Aktienkapitals könnte kaum mehr abgewendet werden». Der Einwohnergemeinde Baden verbliebe nur noch die Möglichkeit, bei einer allfälligen Veräusserung des Gesamtprojekts mitzubieten – allerdings auch nur, wenn dazu vorgängig die entsprechenden Beschlüsse und Kompetenzen eingeholt worden wären.