Obersiggenthal – Die Rechnung der Gemeinde Obersiggenthal schliesst gegenüber dem für das Jahr 2025 budgetierten Aufwandüberschuss von 938 665 Franken mit einem Aufwandüberschuss von 653 993 Franken ab. Vizeammann und Finanzvorsteher Peter Marten qualifiziert das Ergebnis als «durchzogen», aber besser als erwartet. Er spricht die vielen Verschiebungen an, die eine exakte Interpretation erschweren. «Der positivere Abschluss ist nicht zuletzt auf höhere Einnahmen bei den Gemeindesteuern zurückzuführen, und das trotz einer progressiveren Budgetierung», sagt Peter Marten.
Die tieferen Einkommens- und Vermögenssteuern bei den natürlichen Personen im Rechnungsjahr von 487 000 Franken entsprechen etwa 2 Prozent. «Überrascht wurden wir von den rund 400 000 Franken tieferen Grundstückgewinnsteuern. Dieser Fehlbetrag wird erfreulicherweise durch die höheren Erbschafts- und Schenkungssteuern in Höhe von 431 000 Franken ausgeglichen», so Peter Marten weiter.
Investitionen, wie zum Beispiel die Sanierung des Hallen- und Gartenbades, haben dazu geführt, dass die Nettoschulden um 3,4 Millionen Franken auf 21 Millionen Franken gestiegen sind, was zu einer Nettoschuld pro Einwohnerin und Einwohner von 2329 Franken führt. Grosse Sorgen bereitet den Behörden die steigenden Ausgaben bei der Pflegefinanzierung. Diese sind innerhalb von zwei Jahren um 1 Million Franken auf 3 Millionen Franken oder etwa 4 Steuerprozent gestiegen. Gebundene Ausgaben, die anderen Gemeinden ebenfalls zu schaffen machen. «Wir wurden diesbezüglich auf allen Ebenen aktiv, denn es braucht jetzt eine Lösung», so Frau Gemeindeammann Bettina Lutz Güttler. Bernhard Wehrli, Leiter der Abteilung Finanzen, hält in seinen Ausführungen fest, dass der Personalaufwand, bedingt durch Vakanzen, unter den Erwartungen geblieben sei. Demgegenüber überschritten der Sach- und Betriebsaufwand sowie die Dienstleistungen Dritter das Budget.
Strategie Schulraumplanung
Im Juni 2024 bewilligte der Einwohnerrat einen Kredit für die Erarbeitung einer Schulraumplanung. Mit der fachlichen Begleitung wurde die Metron Raumentwicklung AG beauftragt. Zur Steuerung und Begleitung des Projekts setzte der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe ein. In die Schulraumplanung wurden bestehende Zustandsanalysen der Schulbauten, Bevölkerungs- und Schülerprognosen, schulorganisatorische Anforderungen, Fragen zur Schulwegsicherheit sowie Überlegungen zur zukünftigen Tagesstruktur einbezogen.
Obwohl die Schülerzahl kurzzeitig etwas rückläufig sein wird, zeigen die Prognosen, dass bis zum Schuljahr 2039/2040 der Schulraumbedarf insgesamt vergleichbar zu heute ist. «Ein wesentlicher Handlungsbedarf ergibt sich jedoch aus dem baulichen Zustand verschiedener Gebäude der Kindergarten- und der Primarschule», so Bettina Lutz Güttler. Teilweise erheblichen Erneuerungsbedarf besteht bei den Primarschulstandorten Unterboden, Bachmatt und Kirchdorf. So musste 2022 vorübergehend das Dachgeschoss des Schulhauses Bachmatt wegen statischer Mängel im Bereich der Bodenkonstruktion gesperrt werden.
Die von Fachplanerinnen und Fachplanern erarbeiteten Kostenschätzungen gehen für die kommenden 10 bis 15 Jahre von einem Sanierungsbedarf in einer Grössenordnung von 50 bis 55 Millionen Franken aus. Der Gemeinderat hat am 20. April beschlossen, vom involvierten Architekturbüro eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für einen nachfolgenden Projektwettbewerb zum Bachmatt-Areal erarbeiten zu lassen. Der Einwohnerrat wurde am 27. Mai über die Ausgangslage, den Handlungsbedarf, die Ergebnisse der Schulraumplanung und das weitere Vorgehen informiert.
Neubau mit Visitenkartencharakter
Zwei Parzellen des unmittelbar an den Zentrumskreisel anschliessenden Sternen-Areals befinden sich in einer Bauzone für Wohnbauten. Es handelt sich dabei um die einzigen überbaubaren Parzellen im Eigentum der Einwohnergemeinde. Die Überbauung des Areals ist seit mehreren Jahren ein Thema, und so wurde bereits 2019 eine Entwicklungsstudie erstellt.
Das 2379 Quadratmeter grosse Areal ist mit zahlreichen Dienstbarkeiten belegt, welche die Überbaubarkeit einschränken, insbesondere mit einem Nutzungsrecht der Parzelle 24 (Restaurant 3 Sternen). «Zudem soll weiterhin ein öffentlicher Fuss- und Veloweg über das Areal führen, was zusätzliche Dienstbarkeiten nach sich zieht», so Bettina Lutz Güttler.
Die Gemeinde möchte das Areal im Baurecht durch Dritte entwickeln lassen und dafür einen Baurechtszins einnehmen. Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie könnte die Vergabe eines Baurechts ausgeschrieben und die Bedingungen für einen Baurechtsvertrag festgelegt werden. Entlang der Landstrasse soll ein grösserer, hochwertiger und ansprechender Neubau entstehen, der als Visitenkarte der Gemeinde wahrgenommen werden soll. Das südliche Areal bietet Platz für ein Gebäude in der Bauzone W2. Der gemeinderätliche Antrag enthält die Vergabe der Grundstücke mit einem Minimalwert von 2,28 Millionen Franken im Baurecht, was derzeit jährlich einen Baurechtszins von 55 850 Franken einbringen könnte. Die Baurechtsvergabe soll auf 90 Jahre ab erster Bezugsbereitschaft und die Heimfallsentschädigung auf 90 Prozent des dannzumaligen Verkehrswerts festgelegt werden. Für die Vermarktung der Grundstücke wird ein Verpflichtungskredit von 65 000 Franken beantragt.
Sitzung des Einwohnerrats
Donnerstag, 11. Juni, 19 Uhr
Aula Osos, Nussbaumen