Windisch – Es war das Traktandum, das der Einwohnerrat an seiner Sitzung mit Spannung erwartete. Der Gemeinderat beantragte einen Verpflichtungskredit in Höhe von 95 000 Franken für die Projektierung einer Änderung der Rechtsform des Elektrizitätswerks Windisch in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Die zuständige Gemeinderätin Anita Bruderer sagte dazu: Man habe sich schon viele Jahre mit dem Elektrizitätswerk auseinandergesetzt. Doch es sei klar, dass die heutige Rechtsform des Werks die Einnahmen aus den Konzessionsgebühren gefährde. Der Kredit für die Projektierung ermögliche eine externe Begleitung mit Workshops. Der weitere Plan sei, dass der Einwohnerrat im kommenden Frühling über die neue Rechtsform entscheide. Im Juni 2026 solle sie vor die Stimmbevölkerung kommen.
Die Voten der Parteien waren mehrheitlich positiv. So sagte zum Beispiel Matthias Zehnder von den Grünen: «Wir begrüssen, dass die Gemeinde bei diesem Thema einen eigenen Weg einschlägt.» Myriam Aebischer von der SP befand etwas konkreter, dass die Konzessionsabgabe wohl das Hauptargument für die Rechtsformänderung sei. Matthias Knecht von der FDP sagte wiederum: «Was wir heute entscheiden, hätten wir bereits früher, als ähnliche Botschaften vorlagen, entscheiden können. Es ist mutig vom Gemeinderat, nach mehreren gescheiterten Vorstössen nochmal eine zukunftsweisende Lösung vorzubringen.» Nachdem ein Zusatzantrag abgewiesen worden war, nahm der Einwohnerrat den Antrag einstimmig an.
«Keine unerhebliche Erhöhung»
Für Diskussionen sorgte derweil ein Traktandum zu den Entschädigungen für den Gemeinderat. In seiner Botschaft wollte er seine Mitglieder ab der Legislaturperiode 2026/2029 neu entschädigen.
Die Gemeindepräsidentin solle für ein Pensum von 80 Prozent 148 000 Franken erhalten, für das Vizepräsidium mit einem Pensum von 45 Prozent solle es neu 76 500 Franken geben, für die Gemeinderäte jeweils 56 000 Franken für ein Pensum von je 35 Prozent. Das sei «keine unerhebliche Erhöhung der Entschädigung», entspreche aber dem Aufwand, sagte die Gemeindepräsidentin Heidi Ammon in ihren Erläuterungen.
Neben der neuen Entschädigung beantragte der Gemeinderat für seinen ausserordentlichen, über das vereinbarte Pensum hinausgehenden Zeitaufwand eine Kompetenzsumme von 50 000 Franken, die er an berechtigte Gemeinderatsmitglieder ausschütten kann. Die Vergütungen und Sitzungsgelder aus den Kommissionen und Organisationen, die im Zusammenhang mit der Gemeinderatstätigkeit stünden, seien ausserdem an die Gemeinde abzuliefern. Und als vierten Punkt: Gemeinderatsmitglieder mit Kinderbetreuungspflichten sollten zusätzliche Familienzulagen im Rahmen der Personalverordnung erhalten. Zusätzlich werde bei entsprechendem Bedarf ein Beitrag an einen Kita-Platz für einen Tag pro Woche in Höhe von 50 Franken pro Kind und Tag ausgerichtet.
Fabian Schütz von der SVP sagte dazu, die Gemeinderatspensen von 35 Prozent seien nicht miliztauglich, und er stellte den Antrag, das Gemeinderatspensum von 35 auf 25 Prozent zu reduzieren, die Kompetenzsumme dafür von 50 000 auf 100 000 Franken zu erhöhen. Er fand für diesen Antrag im Einwohnerrat jedoch kein Gehör. Stefan Fehlmann von der EVP schlug dagegen vor, die Kompetenzsumme von 50 000 auf 25 000 Franken zu reduzieren – auch er erfolglos.
Die Voten der Parteien waren durchaus kritisch. So sagte Isabelle Schneider von den Grünen, Windisch liege mit seinen Entschädigungen und Pensen bereits im oberen Bereich. «Die geforderte Entschädigung entspricht einem sehr guten Lohn», erklärte Schneider. «Wenn Vorstösse aus dem Einwohnerrat kommen, soll es dann nicht mehr heissen, der Gemeinderat sei überlastet.» Eine faire Lösung müsste ausserdem andere Mitarbeiter der Gemeinde einbeziehen. «Auch für sie ist der Spagat zwischen Job, Familie und Arbeit eine Herausforderung», so Schneider.
Nach weiteren Wortmeldungen aus den Parteien wurden die neuen Entschädigungen und Pensen mit 32 zu 4 Stimmen deutlich angenommen, die zusätzliche Kompetenzsumme mit 31 zu 4 Stimmen. Gar mit 38 zu 0 Stimmen wurde der Antrag zu den Vergütungen und Sitzungsgeldern aus den Kommissionen und Organisationen angenommen. Mit 9 zu 23 Stimmen abgelehnt wurden dagegen die Familienzulagen für die Gemeinderatsmitglieder.
Traktanden durchgewinkt
Für wenig bis keine Debatten sorgte die Abrechnung zur Erneuerung der Klosterzelgstrasse. Sie wurde mit nur einer Gegenstimme genehmigt. Diskussionslos und einstimmig durchgewinkt wurden auch die Kreditabrechnung für den Werterhalt und den Ausbau im Netz des Elektrizitätswerks Windisch, die Kreditabrechnung für die «Massnahmen Genereller Wasserversorungsplan – Rahmenkredit 2021 bis 2024» sowie die Kreditabrechnung für die Massnahmen zum generellen Entwässerungsplan.