Keine Einsicht in Planunterlagen

Die erweiterte Ausschreibung von Baugesuchen kann in ­Windisch nicht wie angekündigt obligatorisch durch­gesetzt werden.
Dreifamilienhaus statt Einfamilienhaus: Die Bauherrschaft lehnt die elektronische Einsichtnahme in die Baupläne ab. (Bild: zi)

Windisch – Die zur öffentlichen Auflage gelangenden Baugesuche in Windisch ­werden stets im «General-Anzeiger» publiziert. Die Akten liegen am Schalter der Abteilung Planung und Bau in Papierform zur Einsicht auf. Unter dem Titel «Elektronische Auflage im Baugesuchsverfahren» teilte die Behörde kürzlich mit: «Durch Einschränkungen bei den Öffnungszeiten (Feiertage, Brückentage, Sommeröffnungszeiten) ist es nicht jederzeit möglich, ohne Voranmeldung respektive unangemeldet Akteneinsicht zu erhalten.» Aus diesem Grund würden die Baugesuche inklusive Planunterlagen neu über die Website der Gemeinde zugänglich gemacht. Während der im «General-Anzeiger» publizierten Auflagefrist könnten die Akten somit rund um die Uhr in digitaler Form eingesehen werden.

Die Mitteilung stiess in der Bevölkerung auf grosses Interesse und löste positive Echos aus. Denn es ist erfreulich, wenn Einwohnerinnen und Einwohner am baulichen Geschehen in der Gemeinde ohne Gang ins Gemeindehaus Anteil nehmen. Gleich nach Einführung dieser neuen Regelung wurde ein Ersatzneubau Drei­familienhaus mit Carport an der Lindhofstrasse 56 ausgeschrieben. Bauherr und Grundeigentümerin ist die Terra Arula AG in Baden, Projekt­verfasserin die Optima Immo AG in Däniken. Die Planauflage endete am 17. November.

Diese Angaben finden sich auch, wenn man zu Hause Einsicht nimmt. Noch mehr aber interessieren die im Mitteilungsblatt der Gemeinde versprochenen Planunterlagen. Doch sie fehlten. Auf Anfrage teilte die Abteilung Planung und Bau dem Berichterstatter gleich nach der Ausschreibung mit, diese Unterlagen würden in den nächsten Tagen nachgeliefert und aufgeschaltet. Doch nichts geschah. 

Einverständnis erforderlich
Auf Nachfrage bei der Abteilung Planung und Bau, warum das Versprechen auf digitale Auflage der Planunterlagen nicht eingehalten werde, teilt Gemeindepräsidentin Heidi ­Ammon mit, dass die Bauherrschaft der digitalen Auflage nicht zugestimmt habe. Es habe sich inzwischen gezeigt, dass die involvierten Kreise – Grundeigentümer, Geometer, Planungsbüro usw. – ihr Einverständnis zur elektronischen Akteneinsicht geben müssten, da diese derzeit noch nicht als obligatorisch erklärt werden könne. «Deshalb müssen diese Akten auf der Abteilung Planung und Bau eingesehen werden.»

Ob und wie die digitale Auflage doch noch als obligatorisch erklärt werden kann, ist offen. Von Einwohnerseite ist jedoch wenig Verständnis für die Verweigerung der erweiterten Planaufsicht zu vernehmen. Ein gutes Projekt habe keine zusätzlichen Einsprachen zu befürchten, so die all­gemeine Meinung.

Die Verlautbarung der Gemeinde wurde inzwischen um einen Nachsatz ergänzt: «Die Akten können rund um die Uhr in digitaler Form eingesehen werden. Sofern die Zustimmung aller involvierten Beteiligten vorliegt.» Die Situation sieht nun so aus: Es liegen derzeit zwei Baugesuche auf. Das eine betrifft ein Projekt am Haselweg für Gartengestaltung, gedeckten Sitzplatz, Hühnerstall, Gewächshaus und Haustürsanierung. Digital abrufbar sind 15 (!) Zusatzinformationen, so Bilder, Pläne und Fassadeneinsichten von Sitzplatz, Hühnerstall, Gewächshaus sowie der Grundbuchauszug. Und was findet man im Computer vom Dreifamilienhaus an der Lindhofstrasse mit Abbruch des Einfamilienhauses? Die Namen von Bauherrschaft und Architekturbüro.