Das Asylwesen in der Schweiz

Das Asylwesen ist eines der anschaulichsten Beispiele, wie Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam Staatsaufgaben mit klar definierten Zuständigkeitsbereichen lösen. Während der Bund für den ersten Empfang in den Bundesempfangsstellen und für das eigentliche Asylverfahren zuständig ist, ist es Sache der Kantone, die Unterbringung der Asylsuchenden zu organisieren. Im Kanton Aargau ist dies Aufgabe des Kantonalen Sozialdiensts (KSD). Die heutige Lage im Asyl- und Flüchtlingswesen ist jedoch an­gespannt, und trotz verschiedener Massnahmen musste der Regierungsrat des Kantons Aargau zu Beginn dieses Jahres die Notlage im Asylwesen ausrufen. Er definierte einige Notunterkünfte, um die stetig zunehmenden Zahlen von Asylsuchenden bewältigen zu können. Die Zivilschutzanlage in der Gemeinde Birmenstorf stellte sich rasch als eine geeignete Notunterkunft heraus. Seit dem 6. März ist sie als neues Asylzentrum in Betrieb.