Marge bei den Stellenprozenten

Dank ungeplanter Sondersteuereinnahmen schloss Fislisbach das letzte Jahr mit einem Überschuss von einer halben Million Franken ab.
Dank höherer Steuereinnahmen hat sich die finanzielle Lage Fislisbachs etwas entspannt. (Bild: Archiv)

Fislisbach hat derzeit rund 6100 Einwohnerinnen und Einwohner, wovon knapp 60 Prozent (3625) stimmberechtigt sind. Von ihnen fanden 171 letzten Mittwoch den Weg in die Mehrzweckhalle der Schule Leematten für die diesjährige Sommer­gmeind.

Zu Beginn widmete sich die Versammlung dem Abschluss des vergangenen Jahres. Der Rechenschaftsbericht, die Jahresrechnung, zwei Kreditabrechnungen sowie die Revision des Bestattungs- und Friedhofreglements wurden ohne Diskussionen einstimmig genehmigt. Auch die Teilrevision des Reglements zur Finanzierung von Erschliessungsanlagen mit der Erhöhung der Wasser- und Abwasserbenützungsgebühren wurde diskussionslos mit grossem Mehr gutgeheissen (siehe Kasten).

Kapazitätsgrenze
Gemeindeammann Peter Huber nahm sich hingegen viel Zeit, um den Anwesenden das Anliegen der Gemeinde, den Stellenplafond um 300 Prozentpunkte zu erhöhen, zu erläutern und näherzubringen. Der Stellenplafond der Gemeinde Fislisbach beträgt zurzeit 2420 Prozent, wovon 2355 Prozent besetzt sind. «Die beantragte Erhöhung bedeutet nicht, dass wir sofort 300 Stellenprozent neu besetzen werden», versichert Peter Huber. «Wir sind mit unserem jetzigen Stellen­plafond allerdings nicht mehr manövrierfähig und haben keinen Spielraum mehr.» Die Erhöhung des Stellenplafonds auf insgesamt 2720 Prozent soll der Verwaltung wieder etwas Luft zum Atmen verschaffen und den Personalbedarf für die kommenden Jahre decken. Der Antrag des Gemeinderats wurde bei 22 Gegenstimmen mit grosser Mehrheit angenommen. Bedarf für eine Erhöhung des Arbeitspensums macht die Gemeinde insbesondere bei der Schulleitung aus, die heute die Fislisbacher Schulen mit einem Pensum von 25 Prozent koordiniert. Angesichts der wachsenden Einwohnerzahlen, die auch zu steigenden Schülerzahlen führen, ist das Pensum zunehmend ungenügend, um diese Aufgabe wahrzunehmen.

Kürzere Grabesruhe
Der Gemeinderat unterzog das Bestattungs- und Friedhofsreglement, zuletzt 2008 angepasst, einer Prüfung. Er passte die Mindestdauer der Grabesruhe den kantonalen Vorgaben an (20 statt 25 Jahre) und konkretisierte einige Bestimmungen. Die Anpassungen wurden ohne Diskussion und Gegenstimmen angenommen.