Die Würenloser Gemeindeversammlung letzten Dienstag begann mit 165 der 4347 stimmberechtigten Würenloserinnen und Würenloser. Im Verlauf des Abends erhöhte sich ihre Zahl auf 170 Stimmberechtigte. Das zentrale Geschäft der Versammlung betraf das Budget 2024. Dieses sah einen um 2 Prozent reduzierten Steuerfuss von neu 99 Prozent vor. Trotz der Senkung des Steuerfusses schliesst das Budget mit einem Ertragsüberschuss von rund 1,1 Millionen Franken. Und das, obwohl die Ausgaben in Würenlos – genau wie andernorts – aufgrund der Teuerung und der Mehrkosten bei den nicht beeinflussbaren Posten weiter steigen. Der Gemeinderat erachtet die Steuerfussreduktion angesichts der guten Finanzlage der Gemeinde als vertretbar und wegen der allgemeinen Kostensteigerung als sinnvoll. Das Budget wurde mit grosser Mehrheit und nur einer Gegenstimme genehmigt.
Nutzungsplanung
Die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung geht in die letzte Runde. Dafür ist ein neuerlicher Kredit für die öffentliche Auflage und allfällige Einwendungsverfahren notwendig. Die Kosten für diese letzte Projektphase hängen stark davon ab, wie aufwendig die Einwendungsverfahren ausfallen und wie viele Beschwerden nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung anfallen. Der beantragte Verpflichtungskredit von insgesamt 220 000 Franken wurde ohne Gegenstimmen genehmigt.
Auch der Verpflichtungskredit für die Strassen- und die Werkleitungssanierung auf der Zelglistrasse von insgesamt etwa 2,6 Millionen Franken wurde mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Damit sollen Wasser- sowie Elektrizitäts- und Kommunikationsleitungen erneuert werden. Ausserdem wird die Strassenbeleuchtung auf LED umgerüstet.
Für die Endgestaltung der Kiesgruben Flüefeld und Tägerhardrütene beantragte der Gemeinderat der Versammlung einen Verpflichtungskredit. In der Abbaubewilligung von 2012 war festgelegt worden, dass der Rekultivierungsplan nachträglich von der Gemeinde zu erstellen sei, die dafür von der Abbaugemeinschaft entschädigt worden sei. Ein Teil der betroffenen Fläche soll künftig der ökologischen Vielfalt dienen, während der Rest des Gebiets für die Landwirtschaft rekultiviert wird. Die ökologischen Grundleistungen werden dabei durch die Abbaugemeinschaft finanziert. Massnahmen, die auf Wunsch der Gemeinde ausgeführt werden, finanziert die Gemeinde hingegen selbst.
Insgesamt beläuft sich der beantragte Kredit für die Renaturierung auf knapp 290 000 Franken. Die Versammlung folgte dem Antrag mit grosser Mehrheit bei elf Gegenstimmen. Die Arbeiten sollen im März beginnen und werden voraussichtlich bis Ende 2025 dauern.
Und schliesslich beschlossen die anwesenden Stimmberechtigten mit grosser Mehrheit, das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung per 1. Januar 2024 anzupassen. Künftig werden Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung nach den Regeln berechnet, die auch im Zusammenhang mit der Krankenkassenprämienverbilligung zur Anwendung kommen. Der Gemeinderat geht davon aus, dass diese Änderung des Elternbeitragsreglements der Gemeinde jährliche Einsparungen von 60 000 bis 75 000 Franken bringt.