Das ist ein Novum in der politischen Geschichte Wettingens: Der Gemeinderat macht eine Interpellation zum Thema einer Medienorientierung und greift damit der Einwohnerratssitzung vom 14. November vor. Der Grund sind dringliche Fragen, die Adrian Knaup (SP) im Zusammenhang mit dem Ausbau des Wettinger Glasfasernetzes stellt. Fragen, deren Beantwortung eine angesichts der recht grossflächigen Bauarbeiten die Bevölkerung brennend interessieren dürfte. Hauptärgernis und Hauptvorwurf von Knaup: die vielen Löcher, die gegraben wurden und werden, sowie als Frage an den Gemeinderat formuliert: «Wie wurde auf die Situation reagiert, dass überdurchschnittlich viele (bis gebietsweise alle) Parkplätze der blauen Zone durch Bagger, Anhänger und Fahrzeuge der Bausubunternehmer belegt waren und sind.» Und was gegen die ungenügenden Absperrungen und Signalisationen unternommen werde?
Gemeindeammann Roland Kuster aus der Interpellationsantwort zitierend: «Der Regionalpolizei ist es bisher nicht aufgefallen, dass Fahrzeuge von Baustellen oder Arbeitende von Baustellen übermässig verbotenerweise parkiert hätten. Wenn anlässlich Patrouillentätigkeiten Missachtungen im ruhenden Verkehr festgestellt werden, schreitet die Regionalpolizei zur Tat.» Und: Gebe es nicht der Norm entsprechende Absperrungen, würden diese umgehend moniert und eine Behebung angeordnet.
Gemeinde ist nicht beteiligt
Wichtig ist Kuster im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau, dass die Gemeinde lediglich Bewilligungsbehörde für die Strassenaufbrüche ist. «An der Firma Wettingen 4 Net AG ist weder die Gemeinde noch die Energie Wettingen AG beteiligt.» Was es gebe, seien Nutzungsverträge zwischen der Energie Wettingen AG und den Glasfasernetzanbieterinnen – neben der Wettingen 4 Net AG ist das die Swisscom. «Gegen eine Miete», so Kuster, «dürfen die beiden Konkurrentinnen Kabelkanäle der Energie Wettingen AG für ihre Netze nutzen.»
Zurück zu den Strassenaufbrüchen: Laut Kuster ist mit deren Bewilligung eine zeitlich uneingeschränkte Haftung verbunden. Wichtig: Die Garantie muss nicht das beauftragte Bauunternehmen leisten, sondern die Auftraggeberinnen – die Wettingen 4 Net AG oder die Swisscom. Sämtliche Aufbrüche und deren Reparatur würden nach ihrer Ausführung vom Werkhof abgenommen und nach zwei Jahren nochmals kontrolliert. Eine zusätzliche Frage von Knaup: «Mit welcher Wertminderung am Strassenbestand wird durch die zahlreichen Grabungen auf Gemeindestrassen gerechnet?» Die Antwort des Gemeinderats: «Auf neu erstellten Strassen werden in den ersten fünf Jahren keine Aufbrüche bewilligt, womit auch keine Konflikte mit der Garantiezeit entstehen.»
Neben dieser Interpellation und der Behandlung von fünf weiteren Vorstössen aus dem Einwohnerrat wird der Gemeinderat über Änderungen am Beleuchtungskonzept orientieren. Zurzeit ist es so, dass Wettingen werktags seine Strassenbeleuchtungen zwischen 1 Uhr und 5 Uhr morgens ausschaltet – auch auf den Kantonsstrassen. Das neue kantonale Strassengesetz schreibt nun aber vor, dass die Fussgängerstreifen der Kantonsstrassen die ganze Nacht über beleuchtet sein müssen. Dem lebt der Gemeinderat nach und rüstet gleichzeitig die Kandelaber bis Ende 2025 auf moderne, dimmbare LED um.