Region – «Wer sich nicht oder zu spät um seine Pensionierung kümmert, hat das Nachsehen und verliert unter Umständen unnötig Geld», sagt Finanzexperte Roman Fäh vom VZ Vermögenszentrum Zürich. Eine fehlende oder ungenügende Planung ist gemäss seinen Erfahrungen der häufigste Fehler, den Menschen im Rentenalter machen. «Auszahlungen aus der zweiten und dritten Säule sollten möglichst über mehrere Jahre gestaffelt werden, um die Steuerlast zu senken. Wer sich aber erst kurz vor der Pensionierung damit befasst, hat oft nur noch wenige oder keine Staffelungsoptionen – und zahlt dem Fiskus mehr als nötig», fügt Fäh hinzu.
Neben genügend Vorlaufzeit – empfohlen werden mindestens fünf Jahre – ist eine gute Budgetplanung entscheidend. «Eine Aufstellung über die Ausgaben, die nach der Rente anfallen, zeigt auf, ob sich bei der zweiten Säule eher eine Rente oder eine Kapitalauszahlung lohnt», bekundet Fäh. Es sei steuerlich ungünstig, mehr Renteneinnahmen zu haben, als man zum Leben brauche. Jedoch sei es riskant, zu wenige finanzielle Mittel zu haben, wenn höhere Ausgaben anstünden. «Für viele Ehepaare ist deshalb eine Kombination aus Rente und Kapitalauszahlung sinnvoll. Wichtig ist, zuerst zu klären, wie viel Kapital im Alltag benötigt wird und welche Lösung steuerlich am vorteilhaftesten ist», sagt Fäh.
Eine falsche Entscheidung, was den Bezug der Rente beziehungsweise des Kapitals betrifft, kann leider nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dieser Entscheid ist einmalig, hat aber lebenslange Auswirkungen. Deshalb sollte jeder Schritt gut überlegt sein. Fäh empfiehlt zudem eine Beratung bei einer seriösen und erfahrenen Fachperson und vor allem, nicht mit zu grossen Risiken in die Pensionierung zu gehen.
Die goldene Mitte
Für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ist es enorm wichtig, die Tragbarkeit der Hypotheken auch nach der Pensionierung sicherzustellen. Häufig basiert sie während des Erwerbslebens auf der Höhe des Einkommens, das aber nach der Pensionierung geringer ausfällt. Das gilt es zu bedenken, um nicht in eine prekäre Lage zu kommen. Andersherum sollte auch nicht zu viel amortisiert werden. «Wenn alles in der Liegenschaft steckt und zu wenig Mittel flüssig sind, um einigermassen angenehm zu leben, ist das nicht sinnvoll», meint Fäh.
Niemand denkt gern an Krankheit oder an den Tod. Wer sich und seine Liebsten jedoch absichern möchte, sollte sich frühzeitig mit den gesetzlichen Möglichkeiten befassen. Zum Beispiel mit dem Testament, dem Ehe- und Erbvertrag, dem Vorsorgeauftrag oder der Patientenverfügung. «Wer die wichtigsten Dinge zu Lebzeiten regelt, entlastet die ganze Familie», sagt Fäh.
In einem Vorsorgeauftrag wird konkret geregelt, wer bei einem Unfall, bei Krankheit oder Demenz die Betreuung übernehmen soll und wer für die finanziellen Angelegenheiten zuständig ist. Und zwar solange der Verfasser beziehungsweise die Verfasserin noch urteilsfähig ist und selbstbestimmt eine persönliche Wahl treffen kann. Fehlt ein solcher schriftlicher Entscheid, bestimmt die Behörde, wer Privates und Geschäftliches regeln soll. Hinterlässt jemand kein Testament, entscheidet das Gesetz, wer wie viel erbt. Und das ist oft nicht im Sinne der Verstorbenen. Oder es kommt zu Streitigkeiten, die sich über Jahre hinziehen und die Erbteilung blockieren.
Und danach?
Auch wenn einem noch ein langes, gesundes Leben bevorsteht, empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung abzufassen. Sie setzt einen verbindlichen Rahmen für medizinische und pflegerische Entscheide, falls man nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und zu bestimmen. Dabei gilt es, individuell für sich die Frage zu beantworten, ob man lebensverlängernde Massnahmen wünscht oder nicht oder ob die eigenen Organe gespendet werden sollen. Des Weiteren, ob man lieber zu Hause oder im Spital sterben möchte. Es gibt keine richtigen oder falschen Antworten auf solche essenziellen Fragen. Das muss jeder Mensch ganz persönlich für sich entscheiden. Die eigene Urteilsfähigkeit genügt, um eine gültige Patientenverfügung aufzusetzen.