Entscheid zum Elektrizitätswerk

Der Einwohnerrat hat die ­Umwandlung des Elektrizitätswerks in eine selbst­ständige öffentlich-rechtliche Anstalt beschlossen.
Die Zukunft des Elektrizitätswerks in Windisch ist geklärt. (Bild: Archiv)

Windisch – Die Vorgeschichte der Debatten über und das politische Ringen um die Zukunft des Elektrizitätswerks in Windisch reichen bis ins Jahr 2008 zurück. Nun hat der neu konstituierte Einwohnerrat an seiner ersten Sitzung Nägel mit Köpfen gemacht: Er hat dem Antrag des Gemeinderats zugestimmt, das Elektrizitätswerk am 1. Januar 2027 in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umzuwandeln.
Im vergangenen Juni hatte der Einwohnerrat den Gemeinderat damit beauftragt, die zukünftige Rechtsform des Elektrizitätswerks vertieft zu ­prüfen und eine Vorlage für die Umwandlung in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt zu erarbeiten. Auslöser war unter anderem das erhebliche rechtliche Risiko im Zusammenhang mit der heutigen Erhebung der Konzessionsgebühren, die aufgrund der fehlenden Rechtspersönlichkeit des Elektrizitätswerks jederzeit wegfallen könnten. Das betrifft jährlich etwa 450 000 Franken und hätte spürbare Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt gehabt.

Konsens nach Workshops
Die Projektierung erfolgte in zwei Workshops, in denen neben dem Gemeinderat die Einwohnerratsfraktionen, die Betriebskommission und die Verwaltung gemeinsam die Eckwerte einer neuen Organisation für das Werk entwickelten. In allen wesentlichen Punkten konnte laut Gemeinderat schliesslich ein Konsens erzielt werden.
Vor der Beschlussfassung meldeten sich die Parteien an der Einwohnerratssitzung von vergangener Woche noch einmal zu Wort – wobei die ­Zustimmung für das Projekt tatsächlich einhellig war. Der Wille, dieses Kapitel nach langen politischen und gesellschaftlichen Debatten zu schliessen, war deutlich zu spüren. Einzig Mirjam Aebischer, Co-Fraktionspräsidentin der SP, versuchte sich im Namen ihrer Partei erfolglos mit drei Änderungsanträgen zu den Themen Eigentümerstrategie, Betriebskommission und strategische Kompetenzen. Am Ende wurden die Anträge des Gemeinderats einstimmig angenommen.

Der Einwohnerrat hat bezüglich Elektrizitätswerk Nägel mit Köpfen gemacht. (Bild: leh)


Alle Anträge angenommen
Der Einwohnerrat genehmigte damit die Rechtsformänderung des Elektrizitätswerks in eine selbstständige ­öffentlich-rechtliche Anstalt und den damit zusammenhängenden Verpflichtungskredit von 120 000 Franken für die Umsetzung. Ja sagte der Rat auch zum Verpflichtungskredit von 220 000 Franken sowie zu den jährlich wiederkehrenden Kosten von 19 500 Franken für die Optimierung der IT-Infrastruktur des Elektrizitätswerks.
Dank der Annahme seiner Anträge kann der Gemeinderat die jährlichen Konzessionsgebühren von rund 450 000 Franken nun rechtlich sichern. Die neue Struktur wird die operative Führung und die strategische Aufsicht klar trennen. Die technischen und betrieblichen Entscheide werden eine Fachkommission und eine externe Betriebsführung fällen, die strategischen Beschlüsse die politischen Gremien. Ausserdem soll das Reglement zur Finanzierung von Erschliessungsanlagen angepasst werden.