Keine Läden mit 1000 Quadratmetern

Die finale Version der BNO liegt vor und soll im Herbst Gegenstand einer ausser­ordentlichen Gemeindeversammlung werden.
Auf dem Blochareal entstehen derzeit 33 Wohnungen, eine Tiefgarage sowie je 500 Quadratmeter Laden- und Lager­flächen. Die Bauherrschaft hofft, die neue BNO werde 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche erlauben und somit eine Umnutzung des Lagers. (Bild: bkr)

Ehrendingen – Mit einer grossen Überraschung begann Frau Gemeindeammann Dorothea Frei die Präsentation der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO), die bis zum 8. Juli öffentlich aufliegt: «Es wird in Ehrendingen keine Läden und Verkaufsstellen mit 1000 Quadratmetern Fläche geben. Der Gemeinderat hat beschlossen, die maximalen 500 Quadratmeter der bisherigen BNO zu übernehmen.» Der Grund: den gewachsenen Ladenmix im Oberdorf schützen.
Konkret geht es um das Blochareal in der Nähe des Kreisels Niedermatt. Dort hatte 2021 eine Immobilienfirma ein Baugesuch für ein Mehrfamilienhaus mit 33 Wohnungen, einer Tief­garage (plus Aussenparkplätze) und Verkaufsflächen mit einem Umfang von 1000 Quadratmetern eingereicht. Letztere waren nicht zonenkonform, was der Gesuchstellerin sicher klar war. Sie hoffte auf die BNO-Revision. Auf diese warten wollten die Investoren dann doch nicht. Sie überarbeiteten ihr Projekt – das nun je 500 Qua­dratmeter Laden- und Lagerfläche umfasst – und bekamen die Baubewilligung. Das Ziel: mit einer neuen BNO das Lager zur Verkaufsfläche umnutzen.
In der Diskussions- und Fragerunde meldete sich ein Vertreter der Immobilienfirma, betonte den «enormen Mehrwert eines Ladens mit 1000 Quadratmetern Verkaufsfläche für die Bevölkerung» und stellte für den Fall einer Beschränkung auf 500 Quadratmeter rechtliche Schritte in Aussicht. Frau Gemeindeammann Frei verwies auf das nun anstehende Verfahren, in dem die Gemeindeversammlung das letzte Wort hat. Ebenso strikte Regeln gelten für die anderen gestaltungsplanpflichtigen Gebiete der neuen BNO. So für das Areal der Gärtnerei im Oberdorf. Dort werden bei einer Überbauung 30 Prozent Gewerbenutzung verlangt – mit Beschränkungen des Anteils allfälliger Ladenflächen.

Strassen, Plätze und Mehrwert
Eng vernetzt mit der Zonenplanung ist die künftige Gestaltung von Strassen und Plätzen, und diese ist wiederum mit dem Hochwasserschutz verzahnt. Hier geht es insbesondere um Vorgaben für die Strassenraumgestaltung Dorfstrasse/Kirchweg. Auf deren Basis soll in einem nächsten Schritt ein Betriebs- und Gestaltungskonzept ausgearbeitet werden. Gemeinderat Erich Frei präsentierte die Themen Gewässerräume, Hochwasserschutz, Kulturlandplan und Wildkorridor, bei denen es primär um Schutzbestimmung geht. Ebenfalls eine Änderung erfährt die BNO für das Schulareal Lägernbreite. Hier soll für Aussensportanlagen Land eingezont werden, was zur Kompensation eine Auszonung im Gebiet Grosswies bedingt.

Wird ein Grundstück eingezont oder einer anderen Zone zugeteilt, in der künftig mehr Raum umbaut werden darf, steigt dessen Wert. Der Kanton schöpft 10 Prozent dieses Planungsgewinns ab und erlaubt es den Gemeinden, zusätzlich bis zu 20 Prozent Abgabe zu verlangen. Von dieser Möglichkeit will Ehrendingen vollumfänglich Gebrauch machen, weshalb ein Mehrwertabgabesatz von total 30 Prozent in die neue BNO aufgenommen wurde.
Da es sich um die zweite Auflage der BNO handelt, sind nur Einwendungen gegen Änderungen an der ­ersten Version möglich. Diese können im Rahmen der aktuellen Auflage im Detail eingesehen werden. Eigentlich war die Revision der BNO bereits im Sommer 2020 so weit gediehen, dass sie einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung hätte vorgelegt werden können – was die damalige Corona­situation verunmöglichte. Ärgerlich, aber auch eine Chance, die Anliegen der Petition «Und jetzt?» in die BNO einfliessen zu lassen sowie andere Punkte nochmals zu überprüfen.