Bei lebendigem Leib verschüttet

Ab Montag findet in Schafisheim die Hauptverhandlung im Fall Bruggerberg statt. Der «General-Anzeiger» berichtet vor Ort über das Verfahren.
Das Opfer wurde in einer Höhle am Bruggerberg entdeckt. (Bild: Archiv)

Im Frühjahr 2020 sorgte ein spektakulärer Leichenfund am Bruggerberg schweizweit für Schlagzeilen. Passanten hatten den Eingang zu einer Höhle auf dem Berg freigeschaufelt und waren darin überraschend auf die sterblichen Überreste von Dejan D. (24) gestossen. Nach umfangreichen Ermittlungen, der Einsetzung einer Sonderkommission und Hinweisen aus der Bevölkerung nahm die Kantonspolizei im März 2021 schliesslich den dringend tatverdächtigen Pascal K. (23) fest. Der zur Tatzeit 19-Jährige ist betreffend die Tötung inzwischen geständig.

Die Hauptverhandlung im Tötungsfall Bruggerberg findet ab kommendem Montag, 17. Oktober, in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei in Schafisheim statt und dauert voraussichtlich vier Tage lang. Auf «Ihre-region-online.ch», dem Online-Portal von «General-Anzeiger» und «Rundschau», sind die Entwicklungen der Verhandlung tagesaktuell nachzulesen.

Zähe Aufklärung der Tat
Der Leichenfund am Bruggerberg bereitete der Kantonspolizei ursprünglich einiges Kopfzerbrechen. Der aus Zürich stammende Tote war im Frühjahr 2019 als vermisst gemeldet worden, nachdem er seine Wohnung in unbekannte Richtung verlassen hatte und nicht wiederkehrte. Die Beurteilbarkeit des Leichnams in der Obduktion war aufgrund der langen Zeitspanne zwischen Todeseintritt und dem Auffinden des Toten beeinträchtigt. An der Leiche konnten keine Spuren äusserer Gewalteinwirkung festgestellt werden. Trotzdem ging die Polizei rasch von einem Tötungsdelikt aus, als festgestellt wurde, dass die Höhle von aussen verschlossen worden sein musste. Trotz aufwendiger und intensiver Ermittlungen kam die Polizei in dem Fall beinahe ein Jahr lang nicht weiter, weshalb im März 2021 eine Sonderkommission mit dessen Lösung betraut wurde. Diese bat auch um Hinweise aus der Bevölkerung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den aus Zürich stammenden Dejan D. – mit dem er freundschaftlich verbunden war – am 7. April 2019 unter dem Vorwand einer Mutprobe in eine der Höhlen am Bruggerberg gelockt zu haben. Dort habe er ihn eingesperrt und die Höhle anschliessend von aussen verschlossen.

Laut Obduktionsbericht starb der hilflose Dejan D. daraufhin an Unterkühlung. Seine Leiche wurde erst ein Jahr später, im April 2020, zufällig von vorbeikommenden Spazierenden entdeckt, die den Höhleneingang freigelegt hatten. Laut der Staatsanwaltschaft habe der Beschuldigte «den Tod des jungen Mannes aus niedrigen Beweggründen absichtlich herbeigeführt und dabei besonders grausam gehandelt». Aus diesem Grund lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft auch nicht auf vorsätzliche Tötung, sondern auf Mord. Der Angeklagte ist betreffend die Tötung geständig, zu einem möglichen Motiv will sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung äussern.

Vorangegangener Mordversuch
Neben dem Mord legt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten zudem noch einen vorausgegangenen Mordversuch sowie diverse geringfügigere Delikte wie Diebstahl und Hausfriedensbruch zur Last, wie in der entsprechenden Medienmitteilung zu lesen ist. Danach soll der Beschuldigte sein späteres Opfer gut eine Woche vor der Tötung anlässlich einer gemeinsamen Bergwanderung im Tessin in Tötungsabsicht von einem Berggrad gestossen haben. Nur durch Zufall und grosses Glück überlebte Dejan D. den Absturz mit lediglich geringfügigen Verletzungen.

Grosses Interesse am Prozess
Das Bezirksgericht Brugg rechnet für den Prozess mit erheblichem Interesse der Öffentlichkeit. Es hat die Verhandlungen deshalb zur Mobilen Polizei nach Schafisheim verlegt, wo mehr Platz für Zuschauende zur Verfügung steht. Für den Montag sind Einvernahmen von Auskunftspersonen und Sachverständigen geplant. Am Dienstag und Mittwoch werden die Parteien angehört. Die Urteilsverkündung ist für Donnerstag, 16 Uhr, geplant. In ihrer Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von sechzehn Jahren und vier Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme. Für den Beschuldigten Pascal K. gilt die Unschuldsvermutung.

Tagesaktuelle Infos aus der Hauptverhandlung unter: ihre-region-online.ch