Ergebnisse zum Vorder Chilefeld

Der Gemeinderat Windisch hat das Entwicklungszielbild Vorder Chilefeld verabschiedet. Im Herbst beschliesst der Einwohnerrat darüber.
Schrebergärten auf dem Areal Vorder Chilefeld in Windisch. (Bild: Archiv | cd)

Das Vorder Chilefeld in Windisch birgt Stoff für Diskussionen. Das Gebiet, das eine rund 6500 Quadratmeter grosse Baulandzone umfasst, liegt in der Wohnzone 2 – ein Waldstück gehört der Grünzone an – und ist gestaltungsplanpflichtig. Das Gebiet im Quartier Unterdorf, das zur Hauptsache der Gemeinde gehört und heute für Schrebergärten genutzt wird, muss bis 2030 überbaut sein. Im vergangenen Februar präsentierte die Gemeinde den Anwohnenden das überarbeitete Entwicklungszielbild, das viele Fragen aufwarf, unter anderem zur zukünftigen Bebauungsform und zur Erschliessung. Laut Mitteilung der Abteilung Planung und Bau wurde das Entwicklungszielbild nun verabschiedet. Das Dokument kann unter windisch.ch eingesehen werden. Aufgenommen wurden darin die Ergebnisse der zweiten Partizipation. Somit ist der erste Planungsschritt auf dem Weg zum Gestaltungsplan Vorder Chilefeld abgeschlossen.

Spielregeln für weiteres Vorgehen
Laut der Abteilung Planung und Bau wurden mit dem Entwicklungszielbild Entwicklungsprinzipien und Leitsätze erarbeitet, welche die Spielregeln für das weitere Vorgehen definieren. «Das Entwicklungszielbild als solches hat noch keine rechtliche Verbindlichkeit und ist nicht grundeigentümerverbindlich», so der Hinweis an die Bevölkerung.

In einem nächsten Schritt kommt das Geschäft «Vergabe Bauland und Planungskredit Vorder Chilefeld» nun vor den Einwohnerrat. Er wird voraussichtlich im Oktober darüber beschliessen.