Kiesgrube im Gebiet Bifig-Flüefeld

Damit die Tägerhard Kies AG im Gebiet Bifig-Flüefeld künftig Kies abbauen kann, wurde frühzeitig über die geplante Anschlusslösung informiert.
Inhaber Urs Meier und Geschäftsführer Simon Bürgler vor dem geplanten Abbaugebiet Bifig-Flüefeld. (Bild: pg)

Der Abbau von Kies ist nicht nur weltweit, sondern ebenfalls hierzulande von grosser Bedeutung. Sowohl mengenmässig als auch hinsichtlich der Wertschöpfung gilt Kies als wichtiger Rohstoff und zählt zu den existenzsichernden Bereichen der Volkswirtschaft. Den Ausführungen des Fachverbands ist zu entnehmen, dass der gesamtschweizerische Jahresbedarf an Sand und Kies mehr als 25 Millionen Kubikmeter beträgt. Das entspricht 46 Millionen Tonnen beziehungsweise rund drei Kubikmeter und fünf Tonnen pro Kopf. Nebst Kalk, Ton und Salz ist Kies mengenmässig der bedeutendste Rohstoff im Aargau.

Das Rohstoffversorgungskonzept (RVK) bildet die Grundlage für die Ausscheidung der Abbaugebiete im Richtplan. Der Rohstoffabbau steht dabei in Konkurrenz zu anderen Bodennutzungen wie der Grundwassernutzung und der Landwirtschaft. Zukünftige Materialabbaugebiete werden im kantonalen Richtplan bezeichnet. «Grundlage für die Ausscheidung dieser Gebiete bildete das RVK aus dem Jahr 1995. Da sich verschiedene Parameter bezüglich Kies- und Sandversorgung über all die Jahre verändert haben, wurde das Konzept überarbeitet und 2020 vom Regierungsrat zustimmend zur Kenntnis genommen», so Urs Meier, Inhaber und Verwaltungsratspräsident der Tägerhard Kies AG.

Information ist wichtig
Die Tägerhard Kies AG versorgt Infrastruktur- und Bauprojekte in der Region seit 70 Jahren unter anderem mit Kies aus Wettingen und Würenlos. Derzeit gewinnt das Familienunternehmen in vierter Generation das Material mithilfe von 70 Mitarbeitenden in der Kiesgrube Lugibach in Würenlos. Da das Kiesvorkommen dort in wenigen Jahren erschöpft sein wird, hat die Firma das Projekt zum Kiesabbau im Gebiet Bifig-Flüefeld in Würenlos als Nachfolgelösung in die kantonale Planung eingebracht. Das neue Gebiet grenzt an den bisherigen Abbaustandort und soll erst in Betrieb genommen werden, wenn der Kiesabbau im Lugibach zu Ende ist. «Das wird voraussichtlich ab 2026 sein. Die Rekultivierung und die Restauffüllung im Abbaugebiet Lugibachtal sowie die Vorarbeiten für das Abbaugebiet Bifig-Flüefeld werden sich zeitlich überschneiden», so Urs Meier weiter. Anlässlich der Projektvorstellung hob Urs Meier die umsichtige Planung im Dialog mit den verschiedenen Anspruchsgruppen hervor: «Wir sind sehr früh auf Gemeinderat, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Anwohnende und den Naturschutzverband zugegangen. Uns ist es sehr wichtig, sowohl die Nachbarn als auch die Öffentlichkeit frühzeitig und transparent zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, mit Fragen an uns zu gelangen.»

Keine Fahrten durchs Dorf
Die Kiesgrube Bifig-Flüefeld soll, wie erwähnt, die Kiesgrube im Lugibachtal gleichwertig ablösen. Aufgrund einer unveränderten Abbaumenge und der kurzen Distanz von 1,3 Kilometern zum benachbarten Kieswerk können die wahrnehmbaren Veränderungen gegenüber heute relativ gering gehalten werden. Für die Materialtransporte sind keine Fahrten durch Siedlungsgebiete nötig.

Der Kies soll in zwei Etappen auf einer Gesamtfläche von rund 3,5 Hektaren abgebaut werden. Die Betriebszeit ist dabei auf maximal 15 Jahre einschliesslich mehrjähriger Rekultivierungsphasen beschränkt. Das Landwirtschaftsgebiet wird nach dem Abbau und sorgfältiger Wiederherstellung wieder uneingeschränkt nutzbar sein. Sowohl Firmeninhaber Urs Meier als auch Geschäftsführer Simon Bürgler halten fest, dass sie «den Anspruch haben, über die Gestaltung des Betriebs von Bifig-Flüefeld und die Aufteilung in zwei Etappen einen möglichst landschaftsverträglichen Abbau sicherzustellen».

Mehrstufiges Verfahren
Bevor auf diesem Gebiet Rohstoffe abgebaut werden können, kommt es zu einem mehrstufigen Verfahren. In einem ersten Schritt werden die Flächen vom Kanton mit Einträgen auf der Richtplankarte für eine spätere Nutzung reserviert. Für eine Änderung im Richtplan hat die Tägerhard Kies AG zusammen mit der Standortgemeinde Würenlos einen Antrag auf Richtplanänderung gestellt. Bevor das Richtplanverfahren gestartet wird, muss der Kanton eine öffentliche Anhörung durchführen, die voraussichtlich am 10. Juli im Amtsblatt publiziert wird. Über den revidierten Bericht hat dann der Grosse Rat zu befinden. Im nachfolgenden Nutzungsplanungsverfahren muss das Projekt auf die Umweltverträglichkeit geprüft werden, zum Beispiel betreffend Verkehr, Grundwasser oder Staubentwicklung.

Bei durchgehend positiven Entscheiden muss das Begehren schliesslich noch vom Kanton sowie von der Standortgemeinde genehmigt werden. Nach der Änderung der Zone kann das definitive Bauprojekt erstellt werden, in dem Zufahrten, Etappierung, Radwaschanlage und die weiteren Einzelheiten definiert werden müssen. Erst wenn allfällige Einsprachen zum Bauprojekt abgehandelt wurden, kann die Abbaubewilligung durch den Kanton und die Gemeinde erfolgen. Weitere Informationen zum geplanten Abbauprojekt sind online unter bifig-flüefeld.ch zu finden.