Das Umiker Dachwehr ist versenkt

Der geplante Fussgängersteg über das Dachwehr Umiken wurde vom kantonalen Departement Bau, Verkehr und (BVU) versenkt.
Dachwehr Umiken. (Bild: zVg | Valentin Trentin)

Der Einwohnerrat Brugg wird den Entscheid zur Kenntnis nehmen müssen. Dies, obschon er mit 31 Ja zu 7 Nein im August 2013 das Postulat von Alois Wyss betreffend Prüfung eines Fussgängerstegs über das Dachwehr beim Schwimmbad Brugg überwiesen und im September 2020 einen Planungskredit bewilligt hatte. Als Folge liess der Stadtrat für den Bau dieses Aarestegs auf die Umiker Schacheninsel ein Anfragegesuch an den Kanton ausarbeiten. An das BVU eingereicht wurde dieses im September 2022. Es enthielt Varianten- und Machbarkeitsstudien für einen Fuss- und Velosteg und begleitende Massnahmen im Umfeld des Dachwehrs.

Nun liegt die deutliche Antwort des Kantons vor. Und das nach elf Jahren. Man könne diesem Projekt nicht zustimmen. Das war zu erwarten, denn im Verlauf der öffentlichen Diskus­sionen haben die Argumente gegen ­diesen Steg an Statur gewonnen. Stichwort ist die Mehrbelastung des «Umiker Schachen-Stierenhölzli», vor allem aber stehen dem Ansinnen die Richtlinien der Auenverordnung und damit verbunden des Auenschutzparks von nationaler Bedeutung entgegen. Dieser ist im Übrigen auch ohne Brücke durch Littering, Festhütten im Freien und Lärm negativ aufgefallen. Die Befürworter wie Sportlerinnen und Sportler sowie Wandernde konnten dagegen nicht ankommen, obschon gerade sie am wenigsten Schäden verursacht hätten.

Obwohl die Stadt Brugg lösungsorientiert, detailliert und fundiert reagiert hat, ist nun durch den Entscheid des BVU die Sache vom Tisch. Somit ist geklärt, dass ein Verbrauch von städtischen Ressourcen unter dem Blickwinkel der minimen Erfolgschancen nicht mehr zu verantworten gewesen wäre. Das Postulat wird über den Rechenschaftsbericht folglich abgeschrieben.