Mit der im März 2022 vom Gemeinderat beschlossenen und dem Einwohnerrat zu Kenntnis gebrachten behördenverbindlichen räumlichen Entwicklung (REL) war die planerische Arbeit in diesem Bereich nicht abgeschlossen. Erst mit der Revision der seit 2000 geltenden allgemeinen Nutzungsplanung (Anup) können die Zielvorstellungen der REL eigentümerverbindlich festgeschrieben und umgesetzt werden. Deren Bestandteile, die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), der Bauzonenplan und der Kulturlandplan, wurden seit 2022 gesamtheitlich geprüft und den zukünftigen Herausforderungen angepasst.
In seiner Begrüssung zeigte sich der Wettinger Gemeindeammann Roland Kuster erfreut darüber, nach einem aufwendigen Prozess der interessierten Bevölkerung (über 250 Personen nahmen an der Auftaktveranstaltung teil) am öffentlichen Informationsanlass gemeinsam mit seiner Ratskollegin Kirsten Ernst, Ressortvorsteherin Tiefbau und Verkehr, und unterstützt durch die sachkundige Moderatorin Mia Nold das Ergebnis präsentieren zu können.
Wettingen liegt im dynamischen Limmattal und ist in stetem Wandel begriffen, was sich zumindest in absehbarer Zeit nicht ändern wird. Derzeit leben in Wettingen etwa 21 600 Personen. Durch das vom Kanton prognostizierte Bevölkerungswachstum soll die Zahl der Bewohnenden bis im Jahr 2040 auf 27 000 steigen. «Obwohl dieses Wachstum nicht angestrebt wird, gilt es, rechtzeitig Massnahmen zu ergreifen», so Roland Kuster.
Städtebauliche Mitte
Die in der Folge von den Behördenmitgliedern und Fachspezialisten der Abteilung Bau und Planung im Detail vorgestellten Teilbereiche bezogen sich nebst der Qualitätssicherung, der Innenentwicklung sowie dem eigenen Selbstverständnis als Gartenstadt auf den öffentlichen Raum, den Verkehr sowie auf die Naturwerte und die Naherholung. Die künftige innere Entwicklung Wettingens wird vom Gemeinderat dabei durchaus als Chance verstanden. Für ihn ist die Aufzonung, also die Anpassung von Nutzungsvorschriften, von zentraler Bedeutung. Entwicklungsschwerpunkte sind dabei die Landstrasse und das Bahnhofareal. So soll bei der Erstellung sowie bei der Erneuerung von Bauten und Anlagen eine hohe Qualität von Siedlung und Freiraum sichergestellt werden. «Das gilt insbesondere bei einer durch die Grenzabstände veränderte, verdichtete Bauweise, wo eine besonders hohe Qualität gefördert, aber auch gefordert werden soll», so Jlko Müller, Leiter Bau und Planung. Die Gebiete um den Raben-, den Wein- und den Rathauskreisel sollen sich zum Zentrum und zur städtebaulichen Mitte von Wettingen entwickeln. Dabei stehen eine besonders hochwertige Bebauung, Freiraumgestaltung, Erschliessung sowie eine vielfältige Nutzbarkeit des Gebiets im Vordergrund. Eine hohe Beachtung kommt in diesem Abschnitt der Gestaltung des Strassenraums zu.
Baumbestand wird legalisiert
Für Wettingen bedeutet der Begriff Gartenstadt eine prägende und starke Durchgrünung des Siedlungsgebiets unter Einbezug der ortstypischen Grünanlagen. Der Gartenstadt-Charakter soll Wettingen auch künftig auszeichnen. «Es gilt, die Balance zwischen Schützen und Nutzen zu finden», so der Fachspezialist für Planung, Thomas Kuster. Im Zusammenhang mit Grünflächen und Dachbegrünungen wurde das Klima thematisiert, zu dem nicht zuletzt der Baumbestand beiträgt. Von den rund 5600 Bäumen stehen etwa 4300 auf privatem Grund. Mit der Änderung des Grenzabstands kann die Hälfte des Baumbestands legalisiert werden.
Dank der umfassenden Vorbereitung im Vorfeld der Veranstaltung beschränkten sich die Fragen aus dem Plenum auf den Qualitätsbegriff und den angestrebten Klimaschutz. In der Folge verwies Roland Kuster auf die nächsten Schritte und animierte die Teilnehmenden dazu, beim anstehenden Verfahren aktiv mitzuwirken. Ziel der Gemeinde ist es, die neue BNO bis zum Ende der Legislatur auf den Weg zu bringen.
Die üblicherweise 30-tägige Mitwirkungsphase wurde in Anbetracht der umfangreichen Materie auf 60 Tage erhöht. Sie dauert bis zum 13. Mai. Mitwirkungsanliegen können direkt auf mitwirken-wettingen.ch eingegeben werden.