Die Holzerei diente der Sicherheit

100 gefällte Bäume im Geissenschachen führten zu einem Vorstoss im Grossen Rat. Nun stellt der Regierungsrat fest: Die Aktion war legal.
Der Holzschlag Anfang Februar dieses Jahres im Geissenschachen, dem beliebten Freizeit- und Naherholungsgebiet der Stadt und militärischen Übungsgelände, erfolgt zugunsten der Sicherheit.(Bild: Archiv)

Letzten Februar führte das Forstamt Brugg im Geissenschachen, der auf Windischer Gemeindegebiet liegt, aber der Ortsbürgergemeinde Brugg gehört, militärisches Übungsgelände sowie ein wichtiges Freizeit- und Naherholungsgebiet ist, einen Sicherheitsholzschlag durch. Es wurden rund 100 Bäume gefällt, die entweder durch die Eschenwelke – eine schwere Baumkrankheit, die von einem aus Ostasien eingeschleppten Pilz stammt – oder wegen der Trockenheit morsche Kronen aufwiesen oder ganz abgestorben waren. Die Massnahme löste einen Sturm der Entrüstung aus. In Leserbriefen kam Unverständnis zum Ausdruck.

Der Wind der Empörung blies bis ins aargauische Grossratsgebäude in Aarau, wo der in Umweltbelangen besonders geschäftige Brugger SP-Grossrat Martin Brügger mit einer Interpellation erfahren wollte, ob die Aktion rechtens und nötig war. Das Misstrauen bekam wenige Tage vor seiner Pensionierung auch der leitende Stadtförster Markus Ottiger zu spüren.

Das Risiko im Wald
In seiner Antwort auf den Vorstoss zeigt der Regierungsrat Verständnis für den Holzschlag, weil er zur Gewährleistung der Sicherheit ausgeführt wurde. Das revidierte Waldgesetz, das voraussichtlich am 1. Juli in Kraft trete, reduziere zwar die haftpflichtrechtliche Verantwortung der Waldbesitzer, schliesse sie aber nicht völlig aus, erklärt die Regierung. Wer den Wald betrete, tue das grundsätzlich auf eigenes Risiko, weil immer mit waldtypischen Gefahren, wie herunterfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen, zu rechnen sei. Wenn solche Bedrohungen jedoch beispielsweise an Strassen und Wegen bestünden, könne sich durchaus die Frage der Werkhaftung stellen, heisst es in der Antwort des Regierungsrats.

Fällung beschädigter Bäume
Dieses Risiko zog die Ortsbürgergemeinde Brugg als Waldbesitzerin im Geissenschachen beziehungsweise das Forstamt als verantwortliche In­stanz für die Waldpflege in Betracht und gelangte zu dem Schluss, dass das Fällen der beschädigten Bäume zur Abwendung einer allfälligen Schadensverantwortung nötig sei. Umso mehr, als das Gebiet des Holzschlags von der Bevölkerung zu Erholungszwecken sowie vom Militär intensiv genutzt wird.

Voraussetzungen erfüllt
Der Regierungsrat stellt zudem fest, die Waldeigentümerin habe im Geissenschachen keinen Vertrag über einen Nutzungsverzicht im Rahmen des Naturschutzprogramms Wald abgeschlossen (gleichwohl verzichtet sie auf die Holznutzung in diesem Gebiet). Die Waldeigentümerin sei berechtigt, Holz zu nutzen, sofern das nicht im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Auenschutzes beziehungsweise zu anderen Schutzobjekten stehe und der Holzschlag nach Waldgesetz bewilligt sei. Die Massnahme habe den nötigen Voraussetzungen entsprochen.

Der Interpellant wollte unter anderem wissen, wie viele Unfälle oder/und Haftpflichtfälle es in den letzten zehn Jahren im Aargau durch herabstürzende Bäume im Wald gegeben habe.

Darauf bekam er wegen fehlender Datengrundlagen nur eine Teilantwort: Im Staatswald, der sechs Prozent der kantonalen Waldfläche ausmacht, gab es zehn Haftpflichtfälle, wobei keine Menschen zu Schaden kamen. Und zur aktuellen Eschenkrankheit hält die Regierung fest, vermeintlich gesunde und deshalb bewusst stehen gelassene Bäume zeigten oft nach zwei, drei Jahren ebenfalls Symptome eines Befalls. Es sei zu befürchten, dass nur wenige Eschen eine natürliche Resistenz gegen die Welke aufwiesen.