Zu einer attraktiven Gemeinde gehört ein gutes Bildungsangebot in modernen, zweckmässigen Räumen. Dafür will Wettingen im Rahmen seines Masterplans Schule sorgen und bis 2030 bis zu 200 Millionen Franken investieren, von denen 80 Millionen auf ein neues Oberstufenzentrum entfallen. Wie sollen diese Ausgaben gestemmt werden, ohne dass sich die Gemeinde überschuldet? Der Gemeinderat hat die Idee eines Steuerzuschlags für eine Vorfinanzierung der Investitionen eingebracht. Erst war die Rede von fünf Prozent, nun zeigen neuere Berechnungen, dass drei Prozent genügen – der Steuerfuss «nur» von 95 auf 98 Prozent angehoben werden muss. Sagen der Einwohnerrat und die Stimmberechtigten an der Urne ja, wird dieser zweckgebundene Zuschlag sieben Jahre lang erhoben.
Tiefere Belastung trotz höherem Steuerfuss
Auf den Einwand, die Bürgerinnen und Bürger hätten sich in jüngster Vergangenheit drei Mal gegen eine Steuerfusserhöhung ausgesprochen, antwortet Vizeammann und Finanzvorsteher Markus Maibach: «Mit den zusätzlichen Steuerprozenten wird nächstes Jahr eine Einlage von 1,65 Millionen Franken in die Reserven getätigt. Der Steuerfusserhöhung steht somit ein klar definierter Gegenwert gegenüber, der für die Bevölkerung einen Mehrwert darstellt.» Maibach will zudem das Thema Steuerfuss relativiert haben: «Der Steuerfuss ist das eine. Die steuerliche Belastung – der Steuerbetrag für ein bestimmtes Einkommen und Vermögen – das andere.» Hier zeigen konkrete Zahlen, dass diese dank Steuergesetzrevisionen insbesondere seit 2021 stetig gesunken ist.
2031 pro Kopf 9500 Franken Schulden
Was bewirken die für Ende 2031 prognostizierten Vorfinanzierungsreserven von 11,55 Millionen Franken punkto Verschuldung? Diese erreicht mit dem Budget 2025 pro Kopf der Bevölkerung eine Summe von 5392 Franken. Für 2031 muss – trotz Reserven – mit einer Höchstverschuldung von 9500 Franken gerechnet werden. Bei einem Richtwert des Kantons von 2500 Franken sind das astronomische Sphären – aber dennoch eine Grössenordnung, die Wettingen zu stemmen vermag. Ab 2033 ist zudem eine Normalisierung des Investitionsniveaus und ein kontinuierlicher Schuldenabbau zu erwarten.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Vorfinanzierung wirkt auf das übrige Budget wie eine Kostenbremse. «Erst muss die Gemeinderechnung ausgeglichen sein, bevor wir Reserven bilden dürfen», sagt Maibach. Unter dieser Prämisse wurden im aktuell vorliegenden Voranschlag gegenüber den Budgeteingaben 3,4 Millionen Franken gestrichen. Was wird der Einwohnerrat dazu sagen? Gemeindeammann Roland Kuster: «Wir haben intensive Gespräche geführt, und die Finanzkommission steht geschlossen hinter dem Budget.» Beim «Normalbudget» wird laut Maibach davon ausgegangen, dass sich die gute Entwicklung bei den Steuereinnahmen fortsetzt und die Kosten für die Pflegefinanzierung nicht explodieren. Diese sind für ihn das grosse Sorgenkind – weil für die Gemeinde nicht beeinflussbar. Für eine Anpassung der Löhne des hauptamtlichen Personals ist im Voranschlag ein Prozent eingesetzt. «Dieser bescheidene Lohnschritt ist zur Erhaltung der Kaufkraft und Wertschätzung des Personals in Anbetracht des Fachkräftemangels dringend erforderlich», erläutert der Gemeinderat. Ein anderer Punkt ist die für 1. Juli 2025 vorgesehene Einführung des Geschäftsleitungsmodells – die Trennung des Operativen (Verwaltung) vom Strategischen (Gemeinderat). Für die Umsetzung seien zusätzlich 100 Stellenprozente und eine externe Begleitung erforderlich. «Im Budget 2025 sind dafür Mehrkosten von rund 90’000 Franken berücksichtigt. Eine Entlastung der Rechnung ist erst ab 2026 möglich. 2025 gelten noch die bisherigen Ansätze und Pensen bei der Entlöhnung der Gemeinderatsmitglieder», heisst es zu diesem Thema.