Niemand wird gern angepöbelt

Die Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit rund um den Bahnhof gaben an der Einwohnerratssitzung in Windisch am meisten zu reden.
Früher ein Hotspot für Suchtkranke: Die Windischer Seite des Bahnhofs. (Bilder: pbe)

Eigentlich ging es bei diesem Traktandum vergangene Woche «nur» um die Verlängerung eines bestehenden Auftrags bis Ende 2025: Weiterhin sollen sogenannte Sicherheitspatrouillen dafür besorgt sein, dass sich Passanten im Raum Bahnhof Brugg-Windisch ­ungehindert und unbelästigt bewegen können. Das war früher nicht gegeben, weil sich dort zunehmend «pro­blembelastete» Personengruppen eingefunden hatten, Suchtkranke, einige davon aufdringlich und enthemmt, dazu noch zwielichtige Gestalten, ­welche die Not der Kranken ausnützten.

In Zusammenarbeit mit der Polizei und weiteren Institutionen begegneten die Gemeinden Brugg und Windisch diesem Problem mit einer Reihe von Massnahmen, darunter die Schaffung einer Sicherheitspatrouille. Diese ist täglich von 14 bis 22 Uhr an den entsprechenden Hotspots unterwegs, am Freitag und Samstag sogar bis 24 Uhr. In dieser Zeit soll sie den illegalen Drogenkonsum zumindest eindämmen und allfällige Verunreinigungen beseitigen.

Brugg und Windisch teilen die daraus entstehenden Kosten zu gleichen Teilen auf. Die beantragte Verlängerung des Patrouillendiensts schlägt mit je rund 111 000 Franken zu Buche.

Vielschichtige Problematik
Die im Rahmen der Diskussion aufgeworfenen Fragen und Aussagen zeigen die Komplexität des Problems überdeutlich auf. Verkürzt wiedergegeben lauten sie: Warum übernimmt nicht die Regionalpolizei diese Aufgabe? – Müssten diese Kosten nicht vom Kanton übernommen werden? – Repressives Vorgehen führt nicht zum Erfolg, die Szene verschiebt sich einfach in die Parkhäuser oder ins Amphitheater. – Die Suchtkranken kommen aus einem weiteren Umkreis. – Therapeutische Massnahmen wären wichtiger. – Resultiert aus der beantragten Verlängerung nicht eine permanente Einrichtung? 

Der sehr ernsthaft geführte Gedankenaustausch mündete aber doch in die Annahme des Antrags mit 25 zu 10 Stimmen.