Arbeitsplätze oder Grünraum?

Nicht nur in Würenlos, auch in Neuenhof stellt sich der Gemeinderat entschieden gegen die geplante Ansiedlung von Hitachi Energy in Wettingen.
Der bestehende Standort von Hitachi in Wettingen. (Bild: pg)

Neuenhof – Der Gemeinderat Neuenhof lehnt die geplante Richtplananpassung «Gebiet Tägerhardächer» entschieden ab, wie er in einer Mitteilung schreibt. Wie Würenlos bekräftigt damit Neuenhof die ablehnende Haltung gegenüber den Plänen des Kantons und der Nachbargemeinde. Der Gemeinderat erkenne in dem Vorhaben schwerwiegende planungsrechtliche, landschaftliche und verkehrstechnische Mängel. Seiner Auffassung nach würde die Vorlage tiefgreifende Eingriffe in geschützte Kulturlandreserven ermöglichen, ohne dass die dafür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen nachgewiesen seien. Vor allem fehle eine überzeugende Begründung dafür, weshalb ein derart bedeutender Eingriff in Landschaft und Boden überhaupt zulässig und verhältnismässig sein solle.
Der Gemeinderat kritisiert zudem, dass weiterhin kein verbindlicher Standortentscheid von Hitachi Energy vorliegt. Damit würde die Richtplananpassung auf einer unsicheren Grundlage erfolgen und einer spekulativen planerischen Vorfestlegung gleichkommen, obwohl die tatsäch­liche Realisierung des Projekts nicht gesichert sei.
Besonders schwer wiegt nach Ansicht des Gemeinderats die mögliche Verletzung des behördenverbindlichen Sachplans «Landschaftsspange Sulperg–Rüsler», wie er in dem Schreiben bekräftigt. Dieser soll den letzten grossen zusammenhängenden Grüngürtel im unteren Limmattal langfristig als Erholungs-, Landschafts- und Freiraumkorridor zwischen Sulperg und Rüsler erhalten.
Darüber hinaus bemängelt der Gemeinderat die fehlende Gesamtkoordination zwischen Siedlungsentwicklung und Verkehr. Er moniert das Fehlen belastbarer Verkehrsmodelle, eines schlüssigen Erschliessungskonzepts sowie nachvollziehbarer und überprüfbarer Massnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel sowie den Langsamverkehr.
Nach Auffassung des Gemeinderats widerspricht die Vorlage damit zentralen raumplanerischen Grundsätzen wie der haushälterischen Bodennutzung, der Koordination von Raum und Verkehr sowie dem Prinzip der Verhältnismässigkeit.