Parkplätze werden gebührenpflichtig

Ein neues Parkierungs­reglement soll zusätzliche Mittel generieren. Gleichzeitig soll damit das Fremdparkieren eingedämmt werden.
Parkieren auf öffentlichem Grund – hier auf dem Parkplatz beim Hallen- und Gartenbad – ist nicht mehr gratis. (Bild: pg)

Hauptthemen der letzten Sitzung des Einwohnerrats Obersiggenthal in diesem Jahr waren das Parkraumkonzept, das Parkierungsreglement sowie die Parkgebührenverordnung. Frau Gemeindeammann Bettina Lutz Güttler informierte über die Erkenntnisse aufgrund einer Situations­analyse: «Das aktuelle Parkraumkonzept aus dem Jahr 1996 ist nicht mehr zeit­gemäss und bietet keine Hand­habung zur effizienten Bewirtschaftung der öffentlich zugänglichen Parkplätze.» Nicht zuletzt durch Fremd- und Dauerparkierende seien die öffentlichen Parkplätze einem zunehmenden Parkierungsdruck ausgesetzt, und das Parkieren an unübersichtlichen Stellen in den Quartieren habe zugenommen. «Die derzeitige Situation lässt jedoch ein effizientes Inkasso der Parkgebühren nicht zu. Zudem besteht eine grosse Diskrepanz zwischen den Vorgaben aus dem Parkraumkonzept Baden Regio und dem aktuellen Parkierungsreglement der Gemeinde Obersiggenthal», führte Lutz Güttler am 1. Dezember aus.

Sozialleben nicht einschränken
Der Gemeinderat hat die Dokumente zum Parkraumkonzept und zum Parkierungsreglement der Planungskommission und der Verkehrskommission unterbreitet. Die Änderungswünsche flossen darin ein, und vom 27. Mai bis zum 27. Juni 2022 wurden die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Bereits früher hatte sich der Einwohnerrat für die Variante «kleines Zentrum, einheitliche Zone Wohnquartier» ausgesprochen. Damit wurde das Gebiet rund um Gemeindehaus und Markthof als Parkraumzone I definiert; dort ist Parkieren ab der ersten Minute kostenpflichtig. «Dadurch besteht die Gefahr, dass auf den privaten Raum ausgewichen wird. In Zone II, den Quartieren, wird das Parkieren ebenfalls während 24 Stunden kostenpflichtig. Damit das soziale Leben in den Quartieren Kirchdorf, Nussbaumen und Rieden nicht allzu sehr eingeschränkt wird, entschied man sich, eine gebührenfreie Zeit von vier Stunden durch das Einstellen der blauen Parkscheibe zu ermöglichen. In den als Zone II definierten Quartieren können Anwohnende und Betriebe eine Dauerparkkarte erwerben. Die Gebührenordnung sieht vor, dass für Personen- und Lieferwagen Tages­karten zum Preis von 10 Franken erworben werden können.  Monats- oder Jahreskarten kosten 60 beziehungsweise 600 Franken.

86 000 Franken Mehreinnahmen
Die neue Parkordnung soll im kommenden Sommer eingeführt und durch einen externen Anbieter digital umgesetzt werden. Die Einhaltung der Gebührenpflicht auf den rund 280 Parkfeldern im öffentlichen Raum erfolgt durch einen privaten Sicherheitsdienst. Die Gemeinde erhofft sich jährliche Mehreinnahmen von rund 86 000 Franken.

Den Antrag, zwei Fahrzeuge aus dem gleichen Haushalt mit unterschiedlichen Kontrollschildern auf einem Parkfeld zu registrieren, hat der Einwohnerrat abgelehnt. Damit will man verhindern, dass es zu Missbrauch kommt. Verschiedene Votanten brachten ihr Bedauern zum Ausdruck, dass mit dem Landgasthof Hirschen in Kirchdorf, mit welchem Dienstbarkeiten bestehen, keine Vereinbarung getroffen werden konnte. Damit wird der öffentliche Parkraum, welcher an den Parkplatz des Hirschen angrenzt, vorerst von einer Regelung ausgenommen. Ein einheitlich gestalteter Park­tarif bedingt, dass für Verwaltungsangestellte und Lehrpersonen noch eine Lösung ausgearbeitet werden muss. In der Schlussabstimmung hat der Einwohnerrat dem Gesamtkonzept mit 32 Ja zu 4 Nein zugestimmt.