Schaffung einer HR-Stabsstelle

Um den Veränderungen in der Gemeindeorganisation Rechnung zu tragen, soll ein Vollzeit­pensum für Human Resources geschaffen werden.
Schulweg – ein Dauerthema. (Bild: Archiv)

An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2021 hatte der Einwohnerrat eine Verwaltungsanalyse genehmigt, in welcher diverse Massnahmen zur Anpassung und Verbesserung der Verwaltungstätigkeit vorgeschlagen wurden. Einige sind mittlerweile bereits umgesetzt, andere befinden sich noch in Bearbeitung. Einer der zentralen Punkte ist die Herauslösung der Personalmanagementfunktion aus dem Stellenbeschrieb der Gemeindeschreiberin II und die Schaffung einer eigenen Stabsstelle HR. Begründet wird dieser Vorschlag damit, dass die Doppelrolle äusserst heterogen ist, was zu Interessenkonflikten führen kann.

Auch in den Mitarbeitergesprächen im Jahr 2020 war die Trennung der beiden Funktionen einer der Verbesserungsvorschläge. Innerhalb der heutigen Vollzeitstelle Gemeindeschreiber II/ Leiterin HR sind gemäss Stellenbeschrieb 30 Prozent für die HR-Funktion reserviert. «Bei einem Mitarbeitendenbestand von rund sechzig Festangestellten und etwa neunzig Mitarbeitenden im Stundenlohn ist dies deutlich zu wenig. Bis zu einem Personalbestand von 250 Personen rechnet man üblicherweise pro Mitarbeitendem mit einem Stellenprozent für das HR. Daraus wird deutlich, dass das Personalwesen ausgebaut werden muss», erklärt Gemeindeammann Bettina Lutz Güttler. Bericht und Antrag zur Erhöhung der Stellenpensen, deren Kosten mit 132 900 Franken beziffert wird, sowie die Kosten für die Schaffung der Räumlichkeiten (45 000 Franken) werden dem Einwohnerrat an der kommenden Sitzung unterbreitet.

Zumutbarkeit von Schulwegen
Die Eltern schulpflichtiger Kinder aus Hertenstein und vom Ebnihof hatten 2018 ein Gesuch um Einführung eines Schulbusses bei der Schulpflege Obersiggenthal eingereicht. Dieses wurde an den Gemeinderat weitergeleitet. Dessen Abklärungen und die damit einhergehende Beurteilung nach den Richtlinien der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) zeigten auf, dass im Schuljahr 2019/20 insgesamt 77 Schulkinder von einem unzumutbaren Schulweg betroffen waren. Im Vordergrund stand die finanzielle Abgeltung von Schülertransporten durch die Eltern oder, sofern dies nicht zielführend ist, für den Transport durch einen Fremdanbieter. In seiner Sitzung vom 12. März 2020 wies der Einwohnerrat das Geschäft an den Gemeinderat zurück. In der Diskussion wurde argumentiert, dass die strikte Anwendung der BfU-Richtlinie nicht angemessen sei.

Seit der Rückweisung durch den Einwohnerrat prüft der Gemeinderat Unterstützungsgesuche betroffener Eltern fallweise nach Massgabe der kantonalen Empfehlungen. Gleichzeitig orientiert er sich an den in der Ratssitzung vorgebrachten Argumenten. Im Bedarfsfall wird eine geeignete, möglichst kostengünstige Lösung angeboten, wobei der individuelle Transport durch die Eltern im Vordergrund steht.

In den vergangenen drei Jahren ist es beim erwähnten Einzelfall geblieben. In einem weiteren Fall wurde um Unterstützung angefragt, jedoch kein formelles Gesuch eingereicht. «Diese Praxis hat sich bewährt. Das Fehlen eines entsprechenden Reglements erhöht zwar die Hürden für eine Unterstützung, behindert diese aber nicht grundsätzlich», so Bettina Lutz Güttler. Zudem gelte es festzuhalten, dass auch mit Reglement «Eltern­taxis» ein ungelöstes Problem darstellen. Nun soll das Geschäft abgeschrieben werden.

Einwohnerratssitzung:
Donnerstag, 9. März, 19 Uhr, Aula Osos