Start in den Tag mit neuen Inputs

Mit einer neuen Eventserie bietet die Bank dem Siggenthaler Gewerbe fachliche Impulse und Austausch an. Erstes Thema: der Vorsorgeauftrag.
Daniela Gysi, Leitung Firmenkunden, mit Referent Reto Hunziker. (Bild: is)

Wer eine Firma leitet, muss zeitig aufstehen. Für ihr neues Format hat die Raiffeisenbank Siggenthal-Würenlingen deshalb bewusst einen Anlass am frühen Morgen gewählt: Sie lädt ihre Firmenkunden dreimal pro Jahr zu einem «Unternehmensfrühstück» nach Kirchdorf ein. Das Buffet im Landgasthaus zum Hirschen wird jeweils um 7.15 Uhr eröffnet, zwei Stunden später können die Gäste frisch gestärkt und mit neuen Erkenntnissen in den Arbeitstag starten.

Ihnen sei wichtig, dass die gewählten Themen für KMU interessant seien, so Marco Frei, Leiter Vertrieb bei der Raiffeisenbank Siggenthal-Würenlingen. Zum Auftakt am 23. Februar stand der Vorsorgeauftrag auf der Agenda. «Wir neigen ja dazu, unangenehme Dinge auf die lange Bank zu schieben», sagte Daniela Gysi, die Leiterin Firmenkunden der Raiff­eisenbank Siggenthal-Würenlingen, in ihrer Begrüssung.

Referent Reto Hunziker, Notar und Aargauische Urkundsperson aus Riniken, fragte gleich zu Beginn ungeniert: «Wer von Ihnen hat schon ein Testament gemacht? Und wer einen Vorsorgeauftrag?» Nur wenige Hände gingen hoch.

Welche Konsequenzen dieses Versäumnis haben kann, führte Hunziker den Anwesenden dann drastisch vor Augen. «Wer führt Ihre Firma, wenn Sie einen Unfall haben oder vielleicht nicht mehr urteilsfähig sind? Wer darf an Ihrer Stelle Offerten, Aufträge oder Zahlungen signieren, und wer hat Zugriff auf Ihre Konten?» Oft trete die Urteilsunfähigkeit ganz unerwartet ein, «und dann ist es zu spät.» Ist kein Vorsorgeauftrag da, ist eine Firma unter Umständen handlungsunfähig.

Um dies zu verhindern, riet Reto Hunziker den Anwesenden, möglichst bald die vier wichtigsten Themen zu regeln. Dazu gehört neben einer General- und gegebenenfalls einer Spezialvollmacht auch eine Patientenver­fügung, ein Vorsorgeauftrag sowie ein Testament oder ein Erbvertrag.

Mit dem Vorsorgeauftrag wird geregelt, wie das Geschäft bei einem ungeplanten Ausfall des Inhabers oder der Inhaberin geleitet wird. «Denn Sie sind nicht nur für sich, sondern auch für das Geschäft verantwortlich», appellierte Hunziker. Der Vorsorgeauftrag kann entweder ganz einfach handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden oder durch einen Notar erstellt werden.

Wichtig ist, darin eine natürliche oder juristische Vertrauensperson zu bestimmen – und am besten auch gleich eine Ersatzperson –, welche unterschriftsberechtigt ist. Änderungen seien jederzeit möglich, so Hunziker. Allerdings muss dann die Ver­fügung neu geschrieben und datiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Dokument beim Familien- oder Bezirksgericht gegen eine Gebühr von 100 Franken zu deponieren.

Patientenverfügung hinterlegen
Verschiedene Muster und Vorlagen für Patientenverfügungen sind im Internet zu finden. Diese kann man ausfüllen und unterschreiben. Der Fachmann rät zudem, jemanden über den Inhalt der Patientenverfügung zu informieren und diese an geeigneter Stelle zu deponieren. «Meine eigene ist beim Hausarzt hinterlegt», verriet Reto Hunziker.

Nach dem rund halbstündigen Referat konnten die Anwesenden noch Fragen stellen und sich beim Frühstück weiter austauschen. Daniela Gysi bedankte sich für die wichtigen Informationen und meinte zu den Anwesenden: «Nun liegt es an Ihnen, was Sie daraus machen.» Die weiteren Termine für das «Unternehmens­frühstück» sind bereits bestimmt. Am 11. Mai steht der Fachkräftemangel im Fokus, das Thema am 7. September ist noch nicht bestimmt.