Weitere Investitionen in die Infrastruktur

Trotz notwendigen Investitionen und einem budgetierten Aufwandüberschuss von 163 000 Franken bleibt der Steuerfuss bei 98 Prozent.
Befahrbares Trottoir, begrenzt durch Wasserrinne, an der Kirchgasse: So soll auch das Trottoir an der Strählgass und an der Chrezgass ausgestaltet werden. (Bild: pg)

Nur gerade 74 der 1918 stimmberechtigten Birmenstorferinnen und Birmenstorfer konnte Frau Gemeinde­ammann Marianne Stänz zur Winter-­ «Gmeind» 2023 begrüssen. Sie bedankte sich bei den Anwesenden für das Interesse am Gemeindegeschehen und versprach den Fussballfans eine zügige Abarbeitung der übersichtlichen Traktandenliste, denn um 21 Uhr spielte die Schweizer Nationalmannschaft in der EM-Qualifikation gegen Israel (1:1).

Anpassung des Baureglements
Das aktuelle Gebührenreglement in Bausachen stammt aus dem Jahr 2011. Die Abteilung Bau und Planung erfüllt eine Fülle von öffentlichen Aufgaben, nicht zuletzt im Bereich der Gemeinde­infrastruktur, welche durch das Steuersubstrat finanziert werden und der Allgemeinheit zugutekommen. «Es gibt aber auch eine Vielzahl von Aufgaben, welche Amtshandlungen erfordern und nur einer Anspruchsgruppe und nicht der Allgemeinheit dienen», so Vizeammann Urs Rothlin. Solche Amtshandlungen sind im Gebührenreglement aufgeführt und müssen durch die Verursacher abgegolten werden.

Das aktuelle Reglement wurde nun geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass es in Bauangelegenheiten nicht mehr standhält und angepasst werden muss. Die Ansätze werden in vier Bereichen um 0,5 Promille erhöht. So wird bei einer Bausumme von einer Million Franken die Baubewilligungsgebühr von 2500 künftig 3000 Franken betragen. Das Gebührenreglement wurde einstimmig verabschiedet.

Der Gemeinderat hält nach wie vor an dem im Jahr 2000 erstellten Konzept für die Erneuerung der Infrastruktur fest. Nach Dringlichkeit geordnet, wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Strassen und die darunterliegenden Werkleitungen erneuert. Nun sollen im kommenden Jahr die Strählgass und die Chrezgass, welche bis zur Mülligerstrasse hinunterführt, saniert werden. Der Kanton beabsichtigt, die Mülligerstrasse und im Anschluss die Brücke nach Mülligen umfassend zu sanieren.

Im Projekt wird darauf hingewiesen, dass es bei der Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED vereinzelt zu leichten Verschiebungen der Kandelaberstandorte kommen kann. Um dem Gewässerschutzgesetz des Kantons hinsichtlich des unverschmutzten Abwassers nachzukommen, wird in beiden Strassen eine Sauberwasserleitung projektiert, die am Schluss in die Reuss führt. Bei der Chrezgass und der Strählgass handelt es sich um Erschliessungsstrassen, die zur Hauptsache der Erschliessung der angrenzenden Grundstücke dienen. Dabei soll bei der Strählgass das punktuell gelb markierte «Aargauer Trottoir» durch einen neuen, durch­gehenden Gehweg ersetzt werden. Dieser soll, wie an der Kirchstrasse, mit einer überfahrbaren Wasserschale von der Fahrbahn getrennt werden.

Stein des Anstosses
Diese vorgeschlagene Lösung war denn auch Stein des Anstosses und wurde durch eine Anwohnerin hinterfragt. Ihr Rückweisungsantrag hatte zum Ziel, auf die Wasserschale zu verzichten und eine kostengünstigere Variante vorzulegen. Ihr Antrag wurde mit 43 Nein zu 23 Ja abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde der Kreditantrag von 2,45 Millionen Franken mit zwei Gegenstimmen verabschiedet. «Nebst der Ausschreibung der Arbeiten und der Durchführung des Bewilligungsverfahrens werden auch die Anwohner und Anstösser über das Vorhaben und den Ablauf informiert», so Ressortvorsteher Martin Hofer.

Finanzvorsteher Martin Hofer stellt zu Beginn seiner Erläuterungen zum Budget 2024 fest, dass der Steuerertrag aus heutiger Sicht eher optimistisch eingeschätzt wurde. Das mit einem Minus von 531 920 Franken behaftete Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit wird unter anderem auf höhere Abschreibungen und tiefere Rückerstattungen zurückgeführt.

Aus den Aufwertungsreserven kann für das Jahr 2024 ein Betrag von 348 200 Franken verbucht werden. Das Budget 2024 schliesst mit einem budgetierten Aufwandüberschuss von 163 720 Franken. Es ist davon auszugehen, dass sich die Schuldensituation verschärfen wird. Aktuell liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei rund 1300 Franken. Das Budget 2024 wurde bei gleichbleibendem Steuerfuss von 98 Prozent einstimmig genehmigt.

Weitere Themen der Gemeindeversammlung

– Die Schulraumerweiterung «Phase 3» im Schulhaus Gemeindehausstrasse, für welche die Einwohnergemeindeversammlung im Oktober 2020 einen Verpflichtungskredit über 150 000 Franken gesprochen hatte, wurde mit einer Kostenunterschreitung von 13 202 Franken abgeschlossen.
– Im Juni 2010 wurde für die anstehende Gesamtrevision der Nutzungsplanung (BNO) ein Kredit von 165 000 Franken genehmigt. Mehrkosten entstanden durch die Um­setzung der Gewässerräume sowie die Bestrebungen, grossflächige Speziallandwirtschaftszonen zu schaffen. So kam es über die Jahre zu einer Kostenüberschreitung von 20 705 Franken. «Nicht zuletzt haben 60 Mitwirkungseingaben und 31 Einwendungen zu erheb­lichem Mehr­aufwand geführt», so Vizeammann Urs Rothlin. Beide Abrechnungen wurden von den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern einstimmig genehmigt.