Der Einladung zur Gemeindeversammlung haben 125 Stimmberechtigte Folge geleistet. Nach der Begrüssung und einigen Kurzinformationen von Gemeindeammann Martin Uebelhart sowie der Genehmigung des Protokolls ging man an die Traktanden. Das aus dem Jahr 1974 stammende Strassenreglement ist nicht mehr gesetzeskonform und kommt deshalb seit Längerem nicht mehr zur Anwendung. Bundesrecht verpflichtet die Gemeinden mittlerweile, von Grundeigentümern Beiträge an die Kosten für den Bau oder die Änderung von Strassen zu erheben. Ressortvorsteher Fred Hofer stellte das neue Reglement vor. Das Reglement unterscheidet zwischen der Groberschliessung, die der Erschliessung eines Quartiers dient, und der Feinerschliessung, die bei der Erschliessung einzelner Grundstücke zur Anwendung kommt. Das Reglement enthält eine Beitragspflicht, die bei der Erstellung einer neuen Strasse oder einer wesentlichen Verbesserung einer bestehenden Strasse fällig wird. Das Reglement, dem grossmehrheitlich zugestimmt wurde, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Personalreglement angepasst
Mit der Herauslösung der Bestimmungen für den Gemeindeammann und die weiteren Mitglieder des Gemeinderats, der sich bei der Behandlung des Entschädigungsreglements für Behörden und Kommissionen in den Ausstand begeben musste, wurde dem Gemeindeammann und den Ratsmitgliedern nach eingehender Diskussion und zahlreichen Voten aus der Versammlung die zweiprozentige Teuerungszulage verweigert. Den Änderungen, die das Personalreglement an das übergeordnete Recht anpassen, und den Verbesserungen für die Personalgewinnung und den Personalerhalt wurde grossmehrheitlich zugestimmt. Damit der Gemeinderat künftig effizienter und rascher handeln kann und um auf Entwicklungen im Arbeitsanfall reagieren zu können, wurde ihm die Kompetenz zur Bewilligung neuer Kleinpensen von bis zu 50 Prozent pro Dienstbereich eingeräumt. Zur Gewinnung und zum Erhalt von Fachkräften wurde zudem die Ausrichtung von Treueprämien angepasst. Seit 1999 beträgt der Stellenbestand in der Abteilung Bau und Planung 400 Prozent. Gemeindeammann Martin Uebelhart erklärte, dass es durch komplizierte Rechtsanwendung, das neue Raumplanungsgesetz und die neue BNO zu anhaltenden Rückständen bei den Auftragserledigungen komme. Nebst dem Personalreglement wurde ausserdem einer Aufstockung des Personalbestands auf neu 600 Stellenprozent grossmehrheitlich zugestimmt.
Ja zum Budget 2024
Umfassend erläuterte Hanspeter Frischknecht, Abteilungsleiter Finanzen, das vorliegende Budget. Nebst höheren Steuererträgen trugen die vergleichsweise tieferen Kosten in den Bereichen Gesundheit und Soziales zum erfreulichen Resultat bei. Er hielt aber fest, dass künftige, notwendige Investitionen zum Erhalt der Infrastruktur zu einem Schuldenanstieg führen würden. Seitens der Finanzkommission (Fiko) nahm Tim Voser Stellung zum vorliegenden Budget. «Die Fiko bezeichnet die Personalkostenentwicklung als besorgniserregend», so Voser. Das dürfte auf die Rücknahme der Steuerverwaltung in die gemeindeeigene Verwaltung, zusätzliche Pensen beim Personal und die vom Gemeinderat vorgeschlagene Lohnsummenerhöhung um 3 Prozent, gegen die sich die Fiko klar ausgesprochen hatte und die neu auf 2 Prozent festgelegt wurde, zurückzuführen sein. Aus der betrieblichen Tätigkeit resultiert ein Minus von 600 000 Franken. Der budgetierte Ertragsüberschuss von 185 000 Franken resultiert aus dem höher budgetierten Steuerertrag. In Zeiten des Fachkräftemangels vermochte der von Margrit Pfister gestellte Antrag, Monatssaläre von über 7000 Franken nur um 1 Prozent zu erhöhen, nicht zu überzeugen und wurde mit 27 Ja zu 72 Nein deutlich abgelehnt. Dem Voranschlag 2024 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 112 Prozent wurde mit zwei Gegenstimmen zugestimmt.
Parkierungsreglement anpassen
Um weitere Abklärungen treffen zu können, wurde das Thema Parkierungsreglement für das Parkieren auf öffentlichem Grund vorerst sistiert. Gleichwohl stand an der Gemeindeversammlung ein von Heinz Bär eingereichter Überweisungsantrag im Raum, in dem er verlangt, dass im Parkierungsreglement eine Zone für die denkmalgeschützten Liegenschaften an der Zürcherstrasse 52 bis 72 erstellt wird. Wegen der grossmehrheitlichen Zustimmung bei acht Neinstimmen wird der Gemeinderat beauftragt, den Antrag zu prüfen und das Parkierungsreglement anzupassen.