Noch nichts in Stein gemeisselt

Im Mai und Juni findet die vierte Mitwirkungsrunde im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung statt. Konkrete Massnahmen wurden bisher keine beschlossen.
Ein Knackpunkt beim GVK Raum Baden und Umgebung ist die Verbindung zwischen Wettingen und Baden. (Bild: sim)

Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung hat an ihrer Sitzung von Anfang April die Grundlagen des GVK bekräftigt sowie den bisherigen Planungs- und Partizipationsprozess bestätigt. Weiter unterstreicht die Behördendelegation, dass im GVK ein vielfältiger Fächer von über 60 Massnahmen in fünf Handlungsfeldern und für alle Verkehrsträger entstehe. Dabei betont sie, dass noch keine der erarbeiteten Massnahmen definitiv beschlossen sei. Im Mai und Juni findet zunächst eine weitere Partizipationsrunde mit Mobilitätskonferenzen in drei Teilregionen statt. In einer Onlinepartizipation für die Bevölkerung kann anschliessend jede einzelne Massnahme kommentiert werden.

Die Behördendelegation sah sich bemüssigt, sich zum aktuellen Stand der Massnahmen im GVK Raum Baden und Umgebung zu äussern, weil in der Öffentlichkeit Stimmen laut wurden, die befürchten, bei der Verkehrsentwicklung vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden (die «Rundschau» berichtete).

Gemeinsamer Prozess
Der Kanton Aargau entwickelt zusammen mit seinen Regionen, Städten und Gemeinden ein zukunftweisendes Mobilitätsangebot in einem funktionierenden kantonalen Verkehrssystem. Das GVK Raum Baden und Umgebung zeigt mögliche Lösungen für die Mobilität der Zukunft in der vom Verkehr bereits heute stark belasteten Region auf. Dabei stützen sich die erarbeiteten Massnahmen auf die Vorgaben der kantonalen Mobilitätsstrategie und sind abgestimmt auf die prognostizierte Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung. Die in der Behördendelegation vertretenen neun Gemeinden und die beiden Regionalplanungsverbände stehen weiterhin hinter dem Planungs- und Partizipationsprozess sowie den Grundlagen des GVK. Auch die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden hatten die Lagebeurteilung und die Ziele mittels Protokollauszug als Basis und wichtige Rahmenbedingungen für die weiteren Planungsarbeiten im Jahr 2023 bestätigt.

Die Behördendelegation betont, dass als Diskussionsgrundlage für die nächste Mobilitätskonferenz ein vielfältiger Fächer von über 60 aufeinander abgestimmten Massnahmen in den fünf Handlungsfeldern Bahn und Bus, Fuss- und Veloverkehr, Strassennetz und Betrieb, Stadt- und Freiraum sowie Mobilitätsmanagement vorliege. Diese Massnahmen betreffen alle Verkehrsträger: Fuss- und Veloverkehr, öffentlicher Verkehr (ÖV) und motorisierter Individualverkehr. So soll zum Beispiel das ÖV-Angebot bis 2040 gegenüber heute verdoppelt werden. Das geplante dichtere Angebot auf den heutigen Hauptachsen zusammen mit neuen tangentialen Linien und Busbevorzugungsmassnahmen soll die Attraktivität des ÖV in der Region deutlich erhöhen. An den Mobilitätskonferenzen im Mai/Juni ist erstmals die Gesamtschau der über 60 Massnahmen zu sehen.

Umsetzung in Etappen
Die noch zu beschliessenden Massnahmen sollen bis 2040 etappenweise umgesetzt werden und die sieben im GVK festgelegten Ziele möglichst gut erfüllen. Sie lauten: flächensparende Mobilität, attraktive Rahmenbedingungen für Arbeits- und Bildungsverkehr, zukunftsfähiger Lebensraum, velogerechte Verkehrsverbindungen, ein leistungsfähiges und besser vernetztes ÖV-System, stabile Erreichbarkeit für den Autoverkehr sowie die Siedlungsentwicklung an gut erreichbaren Orten. Die Behördendelegation ist davon überzeugt, dass das erwartete Verkehrswachstum mit Massnahmen in den genannten Bereichen wie geplant hauptsächlich durch ÖV sowie Fuss- und Veloverkehr aufgefangen werden kann. Ob und in welchem Masse eine langfristige Zentrumsentlastung – beispielsweise in Form einer Strassenumfahrung für den motorisierten Individualverkehr – dazu beitragen kann, diese Ziele noch besser zu erreichen, wird derzeit geklärt.

Die Behördendelegation kündigte an, den regionalen Massnahmenfächer für die Diskussion in der vierten Mobilitätskonferenz Anfang Mai freizugeben – teilweise bei einzelnen Massnahmen auch in Varianten. Nach der Konferenz wird eine vierte Onlinemitwirkung stattfinden: Hier kann sich die Bevölkerung – innerhalb des Rahmens, der durch die übergeordneten Bedingungen und die bisherigen Ergebnisse im Planungsprozess vorgegeben ist – zu allen vorgeschlagenen Massnahmen äussern. Diese Rückmeldungen fliessen wiederum in den Planungsprozess ein. Den definitiven Massnahmenfächer wird die Behördendelegation voraussichtlich Anfang 2025 zuhanden des Regierungsrats vorschlagen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die bau-, verkehrs- und umwelttechnische Machbarkeit der Massnahmen stufengerecht nachgewiesen sein. Gleichzeitig müssen – besonders betreffend die Zentrumsentlastung – die Finanzierbarkeit sowie das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen der Massnahmen erwogen werden. Danach beginnt der Prozess für die GVK-Richtplananpassung.

Die Behördendelegation stellt sich hinter den Partizipationsprozess des GVK, der für Mobilitätsplanungen im Aargau bisher einzigartig ist. Im Rahmen dieses Prozesses werden Bevölkerung, Interessengruppen, Institutionen, Gewerbe und Politik einbezogen. Im bisherigen Prozess seien schon diverse Hinweise und Ideen aus den Partizipationsgremien in die Planungen geflossen.

Teilbereich Siggenthal
In ihrer Sitzung Anfang April hat die Behördendelegation zudem den geplanten Velovorzugsrouten-Abschnitt im Siggenthal diskutiert. Im Raum Baden und Umgebung wurden 2021, gestützt auf einen Grossratsbeschluss zum regionalen GVK Ostaargau, bereits grössere Veloinfrastrukturen im kantonalen Richtplan auf Stufe Zwischenergebnis eingetragen. Konkret waren das die Velovorzugsroute von Zürich über Killwangen kommend, ab Neuenhof, über Baden und Siggenthal bis an die Gemeindegrenze von Gebenstorf und der Ast von Dättwil nach Baden. Diese Vorhaben seien im Grundsatz weiterhin unbestritten. Einzig in Bezug auf die Führung der Velovorzugsroute im Siggenthal sei es zu Differenzen betreffend Streckenführung gekommen. Hier stehen je eine Variante nördlich der Limmat (Siggenthaler Feld) und südlich der Limmat (Kappelerhof) zur Diskussion. Aus Sicht des Planungsteams seien beide Varianten ähnlich gut geeignet, um die Ziele des GVK zu erreichen.